WinFuture-Forum.de: 3-dateien-trick Legal Und Funktioniert Das Auf Dauer? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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3-dateien-trick Legal Und Funktioniert Das Auf Dauer?


#1 Mitglied ist offline   Bib 

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  geschrieben 06. November 2009 - 10:07

Hallo,
hab in der neuen com! einen Artikel über den 3-Dateien-Trick bei Windows 7 gelesen. Dadurch kann man eine Testversion auf unbegrenzte Zeit nutzen.

Ist das legal? Ich frage deshalb, weil es ja in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde - die müssten doch eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht?

Läuft das Windows 7 dann wirklich wie eine normale Vollversion? Also kann man auch alle Updates herunterladen? Was ist mit dem WGA-Check? Wird der auch erfolgreich überstanden?

Ich kann mir ja kaum vorstellen, daß Microsoft so einen großen Aufwand mit den ganzen Sicherheitseinstellungen, WGA-Check usw treibt und man Windows 7 dann so locker "knacken" kann?
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#2 Mitglied ist online   DON666 

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geschrieben 06. November 2009 - 10:47

Ich zitiere mal aus einem Beitrag, den ich woanders gefunden habe:

Zitat

*) Achtung dieser Trick ist von Offizieller Seite nicht erlaubt. Wer diesen Trick anwendet begeht damit eine Straftat.
Die Vollversion lässt sich nahezu unbegrenzt nutzen. Lediglich Funktionen die einer WGA Prüfung von Microsoft unterliegen können nicht installiert werden. Updates lassen sich installieren

Dass das nicht legal ist, sollte man ja sowieso wissen (logisch, oder?). Aber wie du siehst, besteht so ein System wohl auch keinen WGA-Check, von daher: Wenn du 7 haben willst, kauf es dir lieber. Ich finde, es lohnt sich. :wink:

Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 06. November 2009 - 10:50

Motörhead
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for you to make me a star?"
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#3 Mitglied ist offline   michimaus 

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geschrieben 06. November 2009 - 11:13

Schon alt der Trick guckst Du klick :wink:

.
Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


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Dieses Gesetz gilt bei Winfuture nicht, da Sie meinen sich nicht daran halten zu müssen !

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#4 Mitglied ist offline   Bib 

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geschrieben 06. November 2009 - 12:00

Ich habe 7 schon gekauft, wollte nur wissen, ob das legal ist und auch vollständig läuft. Aber wenns keinen WGA-Check besteht, dann hat sich das sowieso erledigt. Dann wäre das ja keine komplette Vollversion.

Dieser Beitrag wurde von Bib bearbeitet: 06. November 2009 - 12:01

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#5 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 09. November 2009 - 08:16

Das ist legal bei gekauften Datenträgern.

Beispiel du kaufst eine SB W7 Home:
- auf den Datenträger ist auch Ultimate, und kann auch ohne Manipulation installiert werden
- man darf Ultimate installieren und kann durch den Trick auch länger als 30 Tage die Software nutzen

Rechtlich sind WGA, Aktivierung und Key ohne Bedeutung, durch den Kauf einer originalen Kopie einer Software, hat man eine gültige Lizenz, jede Software auf dem Datenträger darf unbegrenzt genutzt werden.

MS spart durch die Vereinigung von allen Versionen auf einer DVD ja viel Geld, die wissen also schon was Sie machen.

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 09. November 2009 - 08:17

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#6 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 09. November 2009 - 08:36

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 09.11.2009, 08:16)


das ist falsch, du darfst es maximal 90 tage (3x30) verwenden. und du kannst NICHT ohne manipulation eine andere kopie installieren...
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#7 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 09. November 2009 - 09:04

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 09.11.2009, 08:16)

Rechtlich sind WGA, Aktivierung und Key ohne Bedeutung, durch den Kauf einer originalen Kopie einer Software, hat man eine gültige Lizenz, jede Software auf dem Datenträger darf unbegrenzt genutzt werden.

Ja, du hast ne gültige Lizenz. Diese Lizenz berechtigt dich aber NUR zur Nutzung der von dir gekauften Version (Home Premium, etc) und nicht für alle Versionen. Das wäre - um mal bei unseren geliebten Autovergleichen zu bleiben - so, als würdest du dir den neuen VW Polo kaufen, hast den Kaufvertrag über den Polo in der Hand, steigst aber beim Händler in den Touareg und fährst damit weg.

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 09. November 2009 - 09:04

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#8 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 09. November 2009 - 09:37

Beitrag anzeigenZitat (slurp: 09.11.2009, 10:04)

Ja, du hast ne gültige Lizenz. Diese Lizenz berechtigt dich aber NUR zur Nutzung der von dir gekauften Version (Home Premium, etc) und nicht für alle Versionen.

Die Lizenz gilt für die gesamte Software auf dem Datenträger, wenn du, wie z.B. wie bei der Vista RTM auch Ultimate wählen und installieren kannst gilt die Lizenz auch dafür.

Man hat als Käufer mehr Rechte wie viele glauben, da hat sogar jemand billige Updates wieder als Vollversion verkauft, und das sogar vor Gericht gewonnen.
Link: http://www.finanztip...recht/edv07.htm

Es zählt was auf dem Datenträger drauf ist, Verpackung und Aufkleber sind unwichtig.

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 09. November 2009 - 10:35

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#9 _-=[J]=-_

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geschrieben 09. November 2009 - 09:48

Das hiesse dann aber das Microsoft SoftwareCDs verkauft und das kopieren genau dieser eine Straftat wäre, was es nicht ist da man ja eine Lizenz kauft.
Das man eine DVD mit einem Update als Vollversion verkaufen kann
ist irgendwie klar wenn die Datenträger identisch sind.
Aber die Nutzung ist dadurch imer noch nicht erlaubt
da man von Microsoft nur eine Lizenz erwirbt.
Der Datenträger ist egal.
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#10 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 09. November 2009 - 10:01

Beitrag anzeigenZitat (-=[J]=-: 09.11.2009, 10:48)

Aber die Nutzung ist dadurch imer noch nicht erlaubt
da man von Microsoft nur eine Lizenz erwirbt.
Der Datenträger ist egal.

Eben nicht, das sagt doch das Urteil.

Der Inhalt des Datenträgers bestimmt die Lizenz, ist der Inhalt ein Vollprodukt hast du 2 Voll Lizenzen, und keine Upgrade Lizenz.

Die Lizenz entsteht durch den Kauf/Verkauf, und nicht durch eine Lizenz Vereinbarung, und ist untrennbar mit dem originalen Datenträger verbunden.

Mit MS hast du dann praktisch keine Lizenz Vereinbarung, die müsste dir schon vor dem Verkauf vorgelegt und unterschrieben werden.

Bei digitalen Downloads wo zuerst eine Lizenz Vereinbarung zugestimmt wird, sieht es ganz anders aus.

Gruß
Spiderman
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#11 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 09. November 2009 - 11:03

...das würde ja auch bedeuten, dass ich bei meinem Vollprodukt Win7 Home Premium auch locker beide Versionen (32-bit und 64-bit) installieren darf und es vollkommen irrelevant ist was in der EULA steht.


-volker-

Dieser Beitrag wurde von Volker S bearbeitet: 09. November 2009 - 11:04

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#12 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 09. November 2009 - 11:49

Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 09.11.2009, 12:03)

...das würde ja auch bedeuten, dass ich bei meinem Vollprodukt Win7 Home Premium auch locker beide Versionen (32-bit und 64-bit) installieren darf und es vollkommen irrelevant ist was in der EULA steht.

Wie kommst du da drauf ?, wenn auf der DVD auch MS Office drauf ist, hast du auch dafür eine Lizenz, aber eben doch nur eine Lizenz (1x).

Die EULA kannst du vergessen, wenn sie Dir beim Kauf nicht vorgelegt wurde.

Das Urheberrecht erlaubt Dir nur eine Installation pro Software, und 32 Bit oder 64 Bit sehen die Richter wie ein und dieselbe Software.

Wenn du beide Versionen installieren willst, brauchst du die Erlaubnis vom Urheber, egal ob auf dem selben PC oder sonst wo, es ist eine Vervielfälltigung.

Eine Installation ist eine Vervielfälltigung, 1x Installation ist Erlaubt, wenn es zur Nutzung notwendig ist.

Du darfst auch nur eine Sicherheitskopie der DVD herstellen, wenn du 5x brennst und erwischt wirst, kannst du bestraft werden.

Gruß
Spiderman
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#13 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 09. November 2009 - 12:14

d'accord Spiderman, bis auf einen Punkt.

Zitat

Du darfst auch nur eine Sicherheitskopie der DVD herstellen, wenn du 5x brennst und erwischt wirst, kannst du bestraft werden.

Wir haben immer noch das recht auf Privatkopien. Und bei Computerprogrammen dürfen wir sogar zu Backupzwecken einen Kopierschutz umgehen.
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#14 _-=[J]=-_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. November 2009 - 12:31

du darfst keinen kopierschutz umgehen und du darfst 7 kopien machen.
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#15 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 09. November 2009 - 12:34

Zitat

du darfst keinen kopierschutz umgehen

Doch! http://bundesrecht.j...urhg/__69a.html
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