Ich hab einige Fragen was die Streu- und Räumpflicht auf den Gehwegen vor dem Grundstück betrifft. Leider weiß ich nicht welches Amt für sowas zuständig ist.
Und da hab ich mir gedacht uich frag euch einfach mal.
Bin für jede Antwort dankbar.
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Räumpflicht Welches Amt?
#1
geschrieben 27. September 2009 - 14:09
"And if I had a minute for every hour I wasted, I'd be rich in time, I'd be doing fine"
"The Internet has crashed"
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#2
geschrieben 27. September 2009 - 14:19
Normal ist der Eigentümer des Grundstückes dafür verantwortlich, das die Gehwege frei von Schnee usw. sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Räum- und Streupflicht
mfg heto
http://de.wikipedia.org/wiki/Räum- und Streupflicht
mfg heto
Dieser Beitrag wurde von Heto bearbeitet: 27. September 2009 - 14:20
#3
geschrieben 27. September 2009 - 14:20
Des eigene Grundstück einschl. dem öffentlichen Gehweg/Straße davor, oder rein öffentlicher Bereich?
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#4
geschrieben 27. September 2009 - 14:22
#5
geschrieben 30. September 2009 - 00:22
Also
@heto: Das weiß ich, aber mir geht es darum den Winterdienst an einen Nachbarn oder einen Gemeindearbeiter abzugeben, weil im Winter niemand da ist. Der Bordsteig muss aber trotzdem gekehrt werden. Jetzt möchte ich aber wissen ob auch die Haftbarkeit auf denjenigen übergeht oder bei mir bleibt. Und um das herauszufinden möchte ich mich an das zuständige Amt wenden, weiß aber nicht welches Amt zuständig ist.
@saw: Es geht mir um den Gehweg direkt vor dem Grundstück. Also nicht öffentlich.
@n.i.p.: Das wußte ich bereits.
Danke trotzdem erstmal für eure Antworten. Ich hoffe es kann mir trotzdem jemand meine Frage beantworten.
@heto: Das weiß ich, aber mir geht es darum den Winterdienst an einen Nachbarn oder einen Gemeindearbeiter abzugeben, weil im Winter niemand da ist. Der Bordsteig muss aber trotzdem gekehrt werden. Jetzt möchte ich aber wissen ob auch die Haftbarkeit auf denjenigen übergeht oder bei mir bleibt. Und um das herauszufinden möchte ich mich an das zuständige Amt wenden, weiß aber nicht welches Amt zuständig ist.
@saw: Es geht mir um den Gehweg direkt vor dem Grundstück. Also nicht öffentlich.
@n.i.p.: Das wußte ich bereits.
Danke trotzdem erstmal für eure Antworten. Ich hoffe es kann mir trotzdem jemand meine Frage beantworten.
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#6
geschrieben 30. September 2009 - 00:53
Kann dir bei sowas evtl. die Verbraucherzentrale weiterhelfen?
#7
geschrieben 30. September 2009 - 05:39
Genaues wird man dir im Rathaus, Abteilung für Grundbesitzabgaben, sagen können,
zumindest werden die dir jemanden geben können der was wissen könnte.
Die Nummer steht auf den Grundbesitzabgabenbescheid oben rechts.
Im Prinziep ist aber der Hauseigentümer in der Verantwortung.
Dieser kann zwar die Arbeit auf seine Mieter udg. abwälzen, aber wie des ist wenn was passiert, keine Ahnung....
zumindest werden die dir jemanden geben können der was wissen könnte.
Die Nummer steht auf den Grundbesitzabgabenbescheid oben rechts.
Im Prinziep ist aber der Hauseigentümer in der Verantwortung.
Dieser kann zwar die Arbeit auf seine Mieter udg. abwälzen, aber wie des ist wenn was passiert, keine Ahnung....
Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 30. September 2009 - 05:41
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.
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#8
geschrieben 01. Oktober 2009 - 09:10
wie oben beschrieben ist der besitzer des anwesens für die räumung verpflichtet. falls du in miete wohnst erledigt der hausmeister diese arbeit, ausser im mietvertrag ist es anderst geregelt. der hauseigentümer muss auch sicherstellen, dass niemand durch herabfallenden schnee vom dach zu schaden kommt
#9
geschrieben 01. Oktober 2009 - 09:36
Versuchs mal beim Ordnungsamt. Ansonsten einfach mal bei der Stadtverwaltung anrufen. Die können Dir sicherlich sagen an wen Du Dich wenden musst.
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