Räumpflicht Welches Amt?
#1
geschrieben 27. September 2009 - 14:09
Und da hab ich mir gedacht uich frag euch einfach mal.
Bin für jede Antwort dankbar.



"And if I had a minute for every hour I wasted, I'd be rich in time, I'd be doing fine"
"The Internet has crashed"
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#2
geschrieben 27. September 2009 - 14:19
http://de.wikipedia.org/wiki/Räum- und Streupflicht
mfg heto
Dieser Beitrag wurde von Heto bearbeitet: 27. September 2009 - 14:20
#3
geschrieben 27. September 2009 - 14:20
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#4
geschrieben 27. September 2009 - 14:22
#5
geschrieben 30. September 2009 - 00:22
@heto: Das weiß ich, aber mir geht es darum den Winterdienst an einen Nachbarn oder einen Gemeindearbeiter abzugeben, weil im Winter niemand da ist. Der Bordsteig muss aber trotzdem gekehrt werden. Jetzt möchte ich aber wissen ob auch die Haftbarkeit auf denjenigen übergeht oder bei mir bleibt. Und um das herauszufinden möchte ich mich an das zuständige Amt wenden, weiß aber nicht welches Amt zuständig ist.
@saw: Es geht mir um den Gehweg direkt vor dem Grundstück. Also nicht öffentlich.
@n.i.p.: Das wußte ich bereits.
Danke trotzdem erstmal für eure Antworten. Ich hoffe es kann mir trotzdem jemand meine Frage beantworten.



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#6
geschrieben 30. September 2009 - 00:53
#7
geschrieben 30. September 2009 - 05:39
zumindest werden die dir jemanden geben können der was wissen könnte.
Die Nummer steht auf den Grundbesitzabgabenbescheid oben rechts.
Im Prinziep ist aber der Hauseigentümer in der Verantwortung.
Dieser kann zwar die Arbeit auf seine Mieter udg. abwälzen, aber wie des ist wenn was passiert, keine Ahnung....
Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 30. September 2009 - 05:41
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#8
geschrieben 01. Oktober 2009 - 09:10
#9
geschrieben 01. Oktober 2009 - 09:36

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