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Ausbildung Abbrechen


#1 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 11. August 2009 - 18:24

Meine Freundin macht seit dem 03.08 eine Ausbildung. Ihr gefällt es jedoch überhaupt nicht und sie möchte nun gern doch studieren ( Sie stand vor der Wahl: Studium/Ausbildung ). Sie hatte sich aufgrund der Ratschläge ihrer Eltern auf die Ausbildung eingelassen, doch nun möchte sich lieber zum Wintersemester 09 studieren.

Wenn sie nun Mitte des Monats kündigt, hat sie dann Anrecht auf eine Vergütung bis zu jenem Tag?
Und kann man während der Probezeit jederzeit kündigen? ( Dauer der Probezeit: 4 Monate )


Danke für die Hilfe

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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 11. August 2009 - 18:47

Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. EIne Bezahlung erfolgt bis zum letzten Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber eine Förderung erhält muss Sie aber dafür geradestehen. Schade nur für abgelehnte Lehrlinge... Sowas sollte man sich vorher überlegen.

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#3 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 12. August 2009 - 20:26

Was bedeutet Förderung?

#4 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 12. August 2009 - 20:42

Beispielsweise vom Arbeitsamt weil die Firma ausbildet. Da gibt es dann Förderung vom Amt.

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#5 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 12. August 2009 - 21:04

Wenn sie ihren Vertrag einhält, hat sie weder von der Agentur für Arbeit noch von anderen Förderstellen irgendetwas zu befürchten. Und wenn sie eine Probezeit hat steht in ihrem Vertrag sowas wie "Innerhalb eines Tages ohne Angabe von Gründen kündbar während der Probezeit".
Übrigens ist genau für sowas die Probezeit gemacht worden: Man kann probieren, ob man damit klar kommt.

#6 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 13. August 2009 - 18:46

Bekommt Sie auch die ausstehende Vergütung wenn Sie es ist die kündigt?
Oder bekommt man die nur wenn der Ausbilder einem kündigt?

Hier mal eine die ich ihr vorgeschlagen habe:

Sehr geehrte Frau...
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit zum 18.08.2009.
Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag umgehend auf mein Konto.

MFG...

#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 13. August 2009 - 18:55

Beitrag anzeigenZitat (Vagabond: 13.08.2009, 19:46)

Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag umgehend auf mein Konto.

"Das noch ausstehende Gehalt überweisen sie bitte auf folgendes Konto:"
Das "umgehend" kannst du dir sparen, sie wird das Geld erst nach der Lohnbuchhaltung erhalten. Und die gibts normalerweise nicht vor dem Monatsende.


Achso: Erzähl ihr auch dass sie sich §18 mal durchlesen soll...

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 13. August 2009 - 18:59


#8 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 13. August 2009 - 19:20

Ich werds ihr zeigen^^

#9 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 18. August 2009 - 11:37

So sieht hat heute gekündigt, doch ihr Chef meinte, dass sie kein Anrecht auf eine Vergütung hat, da sie innerhalb der ersten 4 Wochen selbst gekündigt hat.
Dann habe man kein Anrecht, sagte er.


Stimmt das?

#10 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 18. August 2009 - 12:02

Nein die Arbeit muss immer vergütet werden!

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#11 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 18. August 2009 - 12:13

Kann es denn sein, dass in dem Ausbildungsvertrag eine kleine Klausel steht?
das Berufsbildungsgesetz steht doch über dem Vertrag.

#12 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 18. August 2009 - 12:33

Es gibt genügend Branchen wo Lehrlinge nicht nur Geld kosten sondern auch richtig Kohle einbringen, nämlich dann wenn Sie genauso arbeiten wie die Facharbeiter aber wesentlich weniger Geld bekommen. Ich kann mir nicht vortsllen dass eine solche Klausel vorm Arbeitsgericht bestand hätte. Fakt ist: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf für das bezahlt zu werden was er leistet. Bei Lehrlingen ist das noch einfacher da Sie meistens eh Pauschal bezahlt werden und nicht nach Leistung. Sagt dem Arbeitgeber dass Ihr dann zum Arbeitsgericht geht um die Angelegenheit zu klären.

Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft, geht zu einem der sich damit Auskennt und lasst euch beraten.

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#13 Mitglied ist offline   Vagabond 

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geschrieben 18. August 2009 - 12:35

Jo danke das habe ich jetzt auch vor.

Vielen dank wiesel ^_^

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