Ausbildung Abbrechen
#1
geschrieben 11. August 2009 - 18:24
Wenn sie nun Mitte des Monats kündigt, hat sie dann Anrecht auf eine Vergütung bis zu jenem Tag?
Und kann man während der Probezeit jederzeit kündigen? ( Dauer der Probezeit: 4 Monate )
Danke für die Hilfe
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#2
geschrieben 11. August 2009 - 18:47
greets
#4
geschrieben 12. August 2009 - 20:42
greets
#5
geschrieben 12. August 2009 - 21:04
Übrigens ist genau für sowas die Probezeit gemacht worden: Man kann probieren, ob man damit klar kommt.
#6
geschrieben 13. August 2009 - 18:46
Oder bekommt man die nur wenn der Ausbilder einem kündigt?
Hier mal eine die ich ihr vorgeschlagen habe:
Sehr geehrte Frau...
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit zum 18.08.2009.
Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag umgehend auf mein Konto.
MFG...
#7
geschrieben 13. August 2009 - 18:55
Zitat (Vagabond: 13.08.2009, 19:46)
"Das noch ausstehende Gehalt überweisen sie bitte auf folgendes Konto:"
Das "umgehend" kannst du dir sparen, sie wird das Geld erst nach der Lohnbuchhaltung erhalten. Und die gibts normalerweise nicht vor dem Monatsende.
Achso: Erzähl ihr auch dass sie sich §18 mal durchlesen soll...
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 13. August 2009 - 18:59
#9
geschrieben 18. August 2009 - 11:37
Dann habe man kein Anrecht, sagte er.
Stimmt das?
#10
geschrieben 18. August 2009 - 12:02
greets
#11
geschrieben 18. August 2009 - 12:13
das Berufsbildungsgesetz steht doch über dem Vertrag.
#12
geschrieben 18. August 2009 - 12:33
Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft, geht zu einem der sich damit Auskennt und lasst euch beraten.
greets
#13
geschrieben 18. August 2009 - 12:35
Vielen dank wiesel

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