Afp Abmahnungen Rechtens?
#1
geschrieben 22. Juli 2009 - 16:59
In wie weit sind Abmahnungen wegen "Textklau" rechtlich abgedeckt? Gibt es dazu schon Urteile?
Einen Kumpel von mir hat es letzte Woche böse erwischt. Er hatte News von anderen Seiten übernommen, aber auch den Link zur Quelle angegeben.
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#3
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:23
Es könnte News im Forum betreffen, denn WF haftet dafür.
#4
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:33
#5
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:37
Aber Wikipedia sagt:
Zitat
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
#6
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:40
Dann wären Nutzungsbedingungen (z.B. von heise und Golem) nichtig?!
heise:
Zitat
Golem:
Zitat
Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 23. Juli 2009 - 10:45
#7
geschrieben 23. Juli 2009 - 12:09
dieses thema ist ausnahmsweise mal nicht neu und kein problem des internets, sondern sollte jedem in der schule schon mal begegnet sein.
was zulässig ist, ist so etwas wie : nach meldung von xy(quelle, link) hat dies und das stattgefunden + eigener salbader zu der sache. dabei sollte darauf geachtet werden, keine formulierungen des orginaltextes zu übernehmen. denn dass könnte dann schon wieder ein nicht hinlänglich ausgewiesenes zitat sein und geltendes urheberrecht verletzen. es gibt agenturen und programme, die auch solche versteckten 'faulheitszitate' ausfindig machen.
da advokaten darin ja bekanntermassen eine lizenz zum gelddrucken entdeckt haben, werden diese dienste auch fleissig genutzt und per abmahnung zu geld gemacht.
Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 23. Juli 2009 - 12:19
#9
geschrieben 23. Juli 2009 - 13:05
Das vollständige kopieren von Artikeln/News wird im allgemeinen nicht mehr als Zitieren angesehen trotz Quellenangabe.
Bis zum Ende des ersten Absatz zu kopieren wird noch als Zitat angesehen/geduldet, so das man dann zum vollständigen Artikel auf die Quelle springen muss.
Das beste ist jedoch immer ein eigenen kurzen Text zu Verfassen und zur Quelle zu verlinken woher diese Infos stammen
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----
#10
geschrieben 23. Juli 2009 - 13:12

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