Hallo
In wie weit sind Abmahnungen wegen "Textklau" rechtlich abgedeckt? Gibt es dazu schon Urteile?
Einen Kumpel von mir hat es letzte Woche böse erwischt. Er hatte News von anderen Seiten übernommen, aber auch den Link zur Quelle angegeben.
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Afp Abmahnungen Rechtens?
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#3
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:23
Bei Winfuture werden alle Artikel selbst verfasst .
Es könnte News im Forum betreffen, denn WF haftet dafür.
Es könnte News im Forum betreffen, denn WF haftet dafür.
#4
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:33
Ich weiss nicht ich glaube mit Quellen Angabe ist erlaubt . Dann würde ich den Abmahner abmahnen .
#5
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:37
Wir bei WF können ja kaum rechtsverbindliche Aussagen treffen.
Aber Wikipedia sagt:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Aber Wikipedia sagt:
Zitat
Zitate und Urheberrecht
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
#6
geschrieben 23. Juli 2009 - 10:40
@Kampfrapunzel
Dann wären Nutzungsbedingungen (z.B. von heise und Golem) nichtig?!
heise:
Golem:
Dann wären Nutzungsbedingungen (z.B. von heise und Golem) nichtig?!
heise:
Zitat
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.
Golem:
Zitat
Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 23. Juli 2009 - 10:45
#7
geschrieben 23. Juli 2009 - 12:09
ziutate sind zulässig, nutzungsbedingungen, agbs und sonstiges können geltendes recht nicht einschränken. alledings sind zitate a) korrekt zu kennzeichnen (quellenangaben) und gelten b) nur als solches, wenn sie nicht den eigentlichen inhalt des zitierenden werkes darstellen. damit sind die vermeitlichen news-zitate auf vielen seiten keine zitate, wenn der eigentlichen nachricht keine eigene recherche zugrunde liegt und der inhalt/ die hauptinformation sich aus dem zitat ergibt.
dieses thema ist ausnahmsweise mal nicht neu und kein problem des internets, sondern sollte jedem in der schule schon mal begegnet sein.
was zulässig ist, ist so etwas wie : nach meldung von xy(quelle, link) hat dies und das stattgefunden + eigener salbader zu der sache. dabei sollte darauf geachtet werden, keine formulierungen des orginaltextes zu übernehmen. denn dass könnte dann schon wieder ein nicht hinlänglich ausgewiesenes zitat sein und geltendes urheberrecht verletzen. es gibt agenturen und programme, die auch solche versteckten 'faulheitszitate' ausfindig machen.
da advokaten darin ja bekanntermassen eine lizenz zum gelddrucken entdeckt haben, werden diese dienste auch fleissig genutzt und per abmahnung zu geld gemacht.
dieses thema ist ausnahmsweise mal nicht neu und kein problem des internets, sondern sollte jedem in der schule schon mal begegnet sein.
was zulässig ist, ist so etwas wie : nach meldung von xy(quelle, link) hat dies und das stattgefunden + eigener salbader zu der sache. dabei sollte darauf geachtet werden, keine formulierungen des orginaltextes zu übernehmen. denn dass könnte dann schon wieder ein nicht hinlänglich ausgewiesenes zitat sein und geltendes urheberrecht verletzen. es gibt agenturen und programme, die auch solche versteckten 'faulheitszitate' ausfindig machen.
da advokaten darin ja bekanntermassen eine lizenz zum gelddrucken entdeckt haben, werden diese dienste auch fleissig genutzt und per abmahnung zu geld gemacht.
Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 23. Juli 2009 - 12:19
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
#9
geschrieben 23. Juli 2009 - 13:05
Hat Er denn teile Zitiert oder vollständig Kopiert?
Das vollständige kopieren von Artikeln/News wird im allgemeinen nicht mehr als Zitieren angesehen trotz Quellenangabe.
Bis zum Ende des ersten Absatz zu kopieren wird noch als Zitat angesehen/geduldet, so das man dann zum vollständigen Artikel auf die Quelle springen muss.
Das beste ist jedoch immer ein eigenen kurzen Text zu Verfassen und zur Quelle zu verlinken woher diese Infos stammen
Das vollständige kopieren von Artikeln/News wird im allgemeinen nicht mehr als Zitieren angesehen trotz Quellenangabe.
Bis zum Ende des ersten Absatz zu kopieren wird noch als Zitat angesehen/geduldet, so das man dann zum vollständigen Artikel auf die Quelle springen muss.
Das beste ist jedoch immer ein eigenen kurzen Text zu Verfassen und zur Quelle zu verlinken woher diese Infos stammen
---- Wer Hilfe erwartet sollte auch in der Lage sein, die Probleme ausführlich zu ----
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----
#10
geschrieben 23. Juli 2009 - 13:12
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