WinFuture-Forum.de: Frage Zu Autolackierung Legal? - WinFuture-Forum.de

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Frage Zu Autolackierung Legal?


#1 Mitglied ist offline   zielscheibe 

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geschrieben 15. Juli 2009 - 13:58

Hallo,

Da ich mir ein neues Auto gekauft habe und dieses Bald kommen wird und mein altes dann verschrottet wird, habe ich nen paar Freunden versprochen die ziemlich gut Sprayen das Sie mein Auto vollsprayen dürfen.
Die Frage ist nur:

Die Hinteren Fenster sind bei vielen Autos ja bis zur unkenntlichkeit abgedunkelt, meines wissens muss diesem Ja der TÜV zustimmen, man darf ja aber auch bis zu Rand vollladen, dann sieht man auch nix, vn daher könnte man die Hinteren Fenster zusprayen?

Ein Farbwechsel darf man ja in Deutschland ohne TÜV vollziehen, soweit ich weiß, oder?

Würde mich über Antworten freuen

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#2 _misteranwa_

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geschrieben 15. Juli 2009 - 14:35

Ist glaube ich nicht ganz legal, da man selbst bei starker Scheibentönung möglichst wenig Sichtverlust beim hinaus schauen haben darf. Beim Sprayen dürfte es da erhebliche Probleme geben, mit der Sicht nach außen.

Ansonsten fahre mal zum TÜV/Dekra/GTÜ usw. und frage dort mal nach, die können es dir zu 99% genau sagen. ;)

#3 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 15. Juli 2009 - 14:42

Die hintere Scheibe kannst du zusprühen denke ich, wenn du das machst brauchst du aber auf jeden Fall 2 Außenspiegel (1rechts, 1links). Wie es allerdings mit dem Farbwechsel aussieht bin ich mir nicht sicher (irgendwas muss die Tussi z.B. beim Ticketschreiben ja schließlich ankreuzen können), wobei ich aber erst kürzlich ein irwitziges Auto mit ner Art kompletten Kinderbemalung (wirklich Kindergekritzel mit Pinsel und wohl buntem Lack über den ganzen vorherigen Lack.)

Frag am besten mal bei TÜV (evtl. Zulassungsbehörde) oder Polizei nach.

#4 Mitglied ist offline   zielscheibe 

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geschrieben 15. Juli 2009 - 15:20

Beitrag anzeigenZitat (TheBrain: 15.07.2009, 15:42)

Die hintere Scheibe kannst du zusprühen denke ich, wenn du das machst brauchst du aber auf jeden Fall 2 Außenspiegel (1rechts, 1links). Wie es allerdings mit dem Farbwechsel aussieht bin ich mir nicht sicher (irgendwas muss die Tussi z.B. beim Ticketschreiben ja schließlich ankreuzen können), wobei ich aber erst kürzlich ein irwitziges Auto mit ner Art kompletten Kinderbemalung (wirklich Kindergekritzel mit Pinsel und wohl buntem Lack über den ganzen vorherigen Lack.)

Frag am besten mal bei TÜV (evtl. Zulassungsbehörde) oder Polizei nach.


Ja das ist nen Problem mit dem rechten Aussenspiegel (Mir wurde dort der Innenspiegel geklaut ;) )
Aber ich meine mal im TV gesehen zu haben, als so Autos Foliert wurden dass es nicht eintragungspflitchtig ist bei Farbwechsel in Deutschland (nur keine anderen EU Staaten).
Ne das werden keine Kinder Kritzeleien, die Sprayen beide schon 5 Jahre, aber legal.
Haben deshalb noch nie nen Auto besprayt und wollten das unbedingt. Wird wohl auch nur für ne Woche sein. Dann Ohne Scheiben, denke da sollte es keine Probleme geben. Werde jetzt mal noch nen bissal googeln, vll lässt sich was finden... fahre so ungern zur Polizei / TÜV ;)

#5 _Dr Bakterius_

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geschrieben 15. Juli 2009 - 18:12

Nö das mit der Farbe wird nix, die Scheiben sind geprüfte Bauteile die man nicht verändern darf. Alles was aufgebracht wird muss ein Gutachten, ABE oder ähnliches haben. Wenn es ein LKW wäre da sehe die Sache wieder anders aus, da darf man die hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe verschliessen ( hab ja auch noch keinen Sattelzug mit Heckscheibe im Auflieger gesehen ). Bei einem LKW ist der Personentransport auf der Ladefläche ja nicht zulässig und im Falle eines Unfalles müßten die rettungskräfte ja auch nicht davon ausgehen das im Heckbereich noch einer hockt. Da wirste wohl ne olle Zeitung und Tesa Krepp nehmen müssen und die Scheiben abkleben müssen

Dieser Beitrag wurde von Dr Bakterius bearbeitet: 15. Juli 2009 - 18:15


#6 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 15. Juli 2009 - 18:13

Du darfst Scheiben nicht "bis zum geht nicht mehr" abdunkeln. Für die Folie brauchst Du eine ABE und die Folie muss dementsprechend gekennzeichnet sein. Dann brauchst Du auch nicht zum TÜV, Wenn Du jetzt aber die Scheiben mit etwas tönst was nicht dafür zugelassen ist musst Du damit zum TÜV der Dir ein okay gibt (oder auch nicht). Das bekommst Du nur wie schon oben steht wenn die entsprechenden Spiegel vorhanden sind.

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