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Windows Xp Vollversion


#1 Mitglied ist offline   paul75 

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geschrieben 18. Juni 2009 - 14:44

Hallo,

im Grunde genommen hat die Umwandlung meiner Recovery CD's von meinem Acer Travelmate Notebook in eine Windows Installations CD ja geklappt.
Ohne Norton Ghost wärs aber nich gegangen da die Daten(i386) als HDD. Image auf der ersten Recovery CD lagen und ein Zugriff ohne diese Software nicht möglich war.
Das setup der fertiggestellten CD verlief ohne fehlermeldungen.
Alles ordnungsgemäß installiert.
Aber: Wenn ich bei meinem Test PC in die Systemsteuerung geh wird mir unter den allgemeinen PC Daten eine Nummer angezeigt die ausserdem das Wort OEM enthält.
Hab ich nun ne vollwertige Windows CD oder nicht, oder haben die 3 Buchstaben gar nichts zu bedeuten.
Den Ordner OEM von dem so viel hier geredet wurde hab ich aber nicht gelöscht. Der wurde mit auf CD gebrannt.
Die Aktivierung der neuen Windows CD mit meinem Prod. Key der Recovery CD's verlief ebenfalls ohne Probleme.

Gruss Paul :blush:
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#2 Mitglied ist offline   SAvF©®™ 

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geschrieben 19. Juni 2009 - 14:22

da ich grad im anderen tab auf wiki war, hab ichs eben ma fix gesucht und mal was reinkopiert.

quelle: wikipedia

OEM-Software
OEM-Software kann sich von der sogenannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt, nicht jedoch in Deutschland[2]. OEM-Versionen sind in der Regel upgrade- oder updatefähig.

Beispiel 1: Die Software Nero Burning ROM des Herstellers Nero zum Brennen von CDs und DVDs wird beispielsweise in drei unterschiedlichen OEM-Versionen sowie einer sogenannten Vollversion und einem mit weiteren Funktionen ausgestatteten Power Pack ausgeliefert. Die OEM-Versionen werden CD- und DVD-Brennern diverser Hersteller beigelegt, jedoch teilweise auch auf dem freien Markt zu einem geringeren Preis angeboten. Wenn diese Version mit Brennern mitgeliefert wird, verwendet sie meistens einen CD-Key, der nur mit dem Brenner, mit dem die Software mitgeliefert wurde, funktioniert.
Beispiel 2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (englisch bundle) müssen. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvertrag (englisch abgekürzt EULA) nachgelesen werden. Hier kann z. B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf mit der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion des Programmes installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).
Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er denselben PC und eine normale Verkaufsversion der gleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim selben Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Microsoft nennt seine OEM-Versionen OSB, was für OEM for System Builder steht. Gelegentlich sind auch Begriffe wie SB(V) (System Builder (Version)) in den Händlerpreislisten zu sehen.

Recovery-CD: Von manchen OEM-Herstellern wie z. B. Dell, Acer, HP, Telekom, Fujitsu Siemens werden die Windows-CDs mit dem Zusatz „Recovery“ beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine Windows-Original-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen eines Systems geeignet, sondern können zur kompletten Neuinstallation eines PCs genutzt werden. Oftmals werden Recovery-CDs auch als OEM-CDs verkauft, da sie die gleichen Eigenschaften wie OEM-SB-Versionen besitzen.

Allerdings gibt es bei Recovery-CDs häufig mehrere Einschränkungen. Einerseits verfügen die meisten CDs über einen Kopierschutz; andererseits sind sie meist fest an das gelieferte PC-Set gekoppelt und führen vor der Installation in der Regel eine Hardwareprüfung durch. Recovery-CDs lassen sich daher nicht auf Rechnern anderer Hersteller installieren, was den Wiederverkauf verhindern soll. PC-Hersteller genossen bei der Programmierung von Recovery-CDs viele Freiheiten und konnten sie mit den neuesten und geeignetsten Treibern versehen, was die Installation am Original-PC erheblich erleichterte. Microsoft förderte die Verbreitung von Recovery-CDs mit besonderen Rabatten, um die unbefugte Weitergabe der Software zu verhindern. Seit der Einführung der Microsoft-Produktaktivierung sind Recovery-CDs seltener geworden.

Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. [3] [4] So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System-Builder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Umwandlung einer Recovery-CD in eine normale Windows-CD. Technisch gesehen ist das ohne Weiteres möglich, da die benötigten Dateien auf der Systempartition liegen. Das Vorgehen ist auch legal[5], sofern lediglich „der reibungslose Betrieb gewährleistet wird“. Die so gewonnene Windows-Version auf mehreren PCs oder Partitionen zu installieren ist allerdings illegal.
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