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Dsf / Gsf Telefongesellschaft Hilfe! Bitte


#1 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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  geschrieben 27. Mai 2009 - 16:47

Mich hat gerade eben ne Telefongesellschaft angerufen (bin 15):

Telefon: Hallo. Ich bin von der GSF?! DSF?! Telefongesellschaft. Ich habe eine ganz kurze Frage an Sie.
Es dauert auch wirklich nicht lange. Haben Sie Lust?
ICH: Ich muss sagen das ich nicht 18 bin.
Telefon: Ok:" Wäre es für Sie sinnvoll, dass ungesunde Lebensmittel auf der Verpackung gekennzeichnet werden? Ja? Nein? Egal?
ICH: EGal!
Telefon: Ok, als dank verlosen wir unter allen teilnehmern 500Euro. möchten sie mirmachen?
ICH: Ja!
Telefon: Aus datensachutzgründen haben wir nur ihre telefonnummer gespeichert. Daher sagen sie mir bitte ihren vor- und zunahmen:
ICH: Max Mustermann
Telefon: ok. möchten sie am gewinnspiel teilnehemn, sagen sie bitte ja oder nein.
ICH: *aufleg*



Das klang alles wie eine Bandansage. Der am andferen Ende war aber ein mensch, nur wohl aufgezeichnet.

Ich hab jetzt Angst das ich irgendeinen Vertrag ins Haus bekomme, da ich ja oft "ja" gesagt habe. Sowas gab es ja schon oft das sie dann ein gespräch zusammen schneiden. Haben wir vor ca. 3 Jahren auch bei der Telekom erlebt.

Ich bin aber ja noch nicht rechtsfähig oder so wenn was passiert, oder wie man des nennt.

Was meint ihr dazu? Das "gespräch" ist in etwa so abgelaufen.

Wurd mir dann zu bunt und hab aufgelegt :wink:

Dieser Beitrag wurde von Kaaaackboooon bearbeitet: 27. Mai 2009 - 17:13


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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 27. Mai 2009 - 17:03

Wenn was ins Haus flattert, was Dich Geld kosten soll, widersprechen und nichts zahlen. Unter Umständen auch eine Meldung an die Bundesnetzagentur machen, wegen unerwünschter Werbung. Besonders sinnvoll, falls sie keine Telefonnummer übertragen haben.
Falls es Dein richtiger Name im Text ist, entferne ihn.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 27. Mai 2009 - 17:10

Du bist keine 18 Jahre und damit nicht geschäftsfähig. Ein wirksamer Vertrag ist wie der Jurist sagt bisher deswegen nicht zustande gekommen. Und glaub mir, die Firmen wissen des ... Ein solcher Vertrag braucht die nachträgliche Zustimmung deiner Eltern. Wenn diese diese nicht erteilen war es das.

P.S.: Ich hab im übrigen meine Tochter (sie war zum Glück noch 17 Jahre) so schon erfolgreich aus einem Zeitungsabo rausgeboxt.


2. PS.: Urne ich widerspreche dir hier nicht gern, aber widersprechen ist nicht der korrekte Weg. Ein Widerspruch setzt immer einen gültigen Vertrag voraus. Und der liegt hier einfach nicht vor! Unter Umständen kann der Widerspruch als Anerkenntnis eines Vertragsverhältnisses gewertet werden.

Dabei müssen deine Eltern wenn was kommt nur schreiben, dass sie dem von der Gegenpartei behaupteten "Vertragsverhältnis" mit dem minderjährigen Kind nicht zustimmen und insofern nie Vertrag zustande gekommen ist. Das reicht ...! Rechtsgrundlage such ich noch raus

3. P.S.: Ich hab folgenden Text verwandt, den ich soweit er auf deinen Fall paßt hier mal auszugsweise reinstelle (Namen und alle persönlichen Angaben sind gelöscht). Vielleicht hilft es dir.

Zeitungsabo der Zeitschrift ...., Ihre Bearbeitungsnummer ....

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird erklärt, dass ... zu keiner Zeit und an niemanden einen Auftrag zur Lieferung der Zeitschrift ... oder einer anderen Zeitschrift erteilt hat. Das Vorliegen des von Ihnen behaupteten Vertragsverhältnisses wird zunächst ausdrücklich bestritten.

Wir fordern Sie auf dass Zustandekommen des von Ihnen behaupteten Vertragsverhältnisses durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu beweisen. Sie sind nach laufender Rechtssprechung zum Nachweis verpflichtet, dass das von Ihnen behauptete Vertragsverhältnisses überhaupt besteht. Die Beweislast liegt bei Ihnen!

Unsere Tochter war, als sie durch die in Ihrem Auftrag tätigen Drücker am ... bedrängt wurde, ... Jahre alt und damit minderjährig. Nach § 107 BGB bedarf das von Ihnen behauptete Vertragsverhältnis mit einer Minderjährigen nach §§ 107, 108 BGB der Zustimmung bzw. der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Nach § 108 (1) BGB hängt die Wirksamkeit des von Ihnen behaupteten Vertrages von der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter ab.

Wir, ... (Name der Eltern), erklären als gesetzliche Vertreter unserer ... übereinstimmend, dass wir der von Ihnen behaupteten Willenserklärung unserer Tochter Marlen zu dem von Ihnen ebenfalls behaupteten Vertrag keine Einwilligung erteilt haben und diese auch jetzt nicht erteilen werden. Wir erklären weiter rein vorsorglich, dass wir ... (Name der Eltern), den von Ihnen behaupteten Vertrag ebenfalls nicht genehmigt haben und diesen nicht genehmigen werden. Der guten Form halber: Auch unsere Tochter ... erklärt, dass sie den von Ihnen behaupteten Vertrag nicht genehmigt, denn sie wollte den von Ihnen behaupteten Vertrag nie schließen. Damit tritt die Rechtsfolge von § 111 Satz 1 BGB ein, Verträge die mit Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden sind unwirksam.

Wir fordern Sie auf die vorliegenden Tatsachen anzuerkennen und uns innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen, dass das von Ihnen behauptete Vertragsverhältnis nicht besteht.

Wir kündigen Ihnen gegenüber an, dass unsere Tochter ... für das von Ihnen behauptete Ver-tragsverhältnis keine Geldzahlungen leisten wird, da hier kein Vertrag besteht. Bitte gehen Sie davon aus dass ... ihre Rechte genau kennt und sehr ausdauernd ist (auch gegenüber Inkassounter-nehmen). Wir fordern Sie weiter dazu auf, Lieferungen von Zeitschriften aus dem von Ihnen behaupteten Vertragsverhältnis zu unterlassen.

Sollten Sie sich erlauben, auf ein gültiges Vertragsverhältnis zu bestehen, kündigen wir Ihnen an dass wir unmittelbar nach der ersten Rechnungslegung bzw. nach der ersten Lieferung Strafanzeige gegen Sie und Ihre Firma bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft stellen werden. Unsere Tochter hat den Drückern nämlich ausdrücklich erklärt, dass sie ... Jahre ist. Dafür können wir mindestens zwei Zeugen benennen, mit denen unsere Tochter nicht verwand ist.

Zum Schluss bedanken wir uns bei Ihnen noch einmal ganz herzlich für Ihre unseriösen Geschäfts-praktiken, zu denen es gehört mit bestellten Drückern Kinder zu nötigen.

Unterschrift Eltern und Tochter

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 27. Mai 2009 - 17:28


#4 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 27. Mai 2009 - 17:14

Ok, danke, das nimmt mir die Angst :-)

//edit: Ok danke für den Text...

Dieser Beitrag wurde von Kaaaackboooon bearbeitet: 27. Mai 2009 - 17:33


#5 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 27. Mai 2009 - 19:02

es gibt doch seit paar wochen eh das neue verbraucherschutzgesetz. wenn die dir was verkauft haben sollten, müssen sie dir jetzt nen brief schreiben, und ab erhalt dessen hast du dann 14 tage zeit zu widerrufen...

#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 27. Mai 2009 - 20:25

Völlig richtig! Nur ist hier wegen der Minderjährigkeit eines Vertragspartners nie ein Vertrag zustande gekommen. Wäre hier ein Vertrag wirksam zustande gekommen, dann trifft genau das zu was du bezüglich des Widerrufes schreibst. Man müßte auch noch mal schauen, wann das Gesetz genau in Kraft tritt bzw. getreten ist.

P.S.: Ich habe es gerade ausgegoogelt. Wen es interessiiert, dass neue Verbraucherschutzgesetz trat bereits am 01.05.09 in Kraft.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 27. Mai 2009 - 20:48


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