Welche Papiere Muss Ich Mitführen?
#1
geschrieben 11. April 2009 - 08:25
Ich hab gestern ne Yamaha DT125X gekauft. Dabei waren HU Bescheinigung, AU Bescheinigung, ABE Zertifikat für den Sportauspuff, Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom alten Besitzer und eine Kopie der Betriebserlaubnis.
Zusätzlich habe ich dann noch meinen Führerschein. Was muss ich denn mitführen, da diese Zulassungsbescheinigung doch eigendlich der Fahrzeugschein ist aber seit 2005 auch gleichzeitig der Fahrzeugbrief (So habe ich das in Wikipedia verstanden). Den Fahrzeugbrief sollte man aber doch immer zuhause i-wo verstecken? Ich bin total verwirrt.
Ich bitte um Aufklärung
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#2
geschrieben 11. April 2009 - 08:42
gruß
PS: Coole Kiste
--- Laptop
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Xeon E3 1230, 16GB DDR3, H87-HD3, Nvidia 770 GTX 2GB, 128GB Samsung 830, 500GB HDD, 1TB HDD, NAS Synology 2x4TB
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"Denn nur ich, ich bin in Ordnung und den Rest könnt ihr vergessen, ich gehöre zu den Besten, ich bin Teil einer Elite, bin der Retter der Nation." - Frei.Wild
#3
geschrieben 11. April 2009 - 08:45
Zitat (Kaaaackboooon: 11.04.2009, 09:25)
Ich hab gestern ne Yamaha DT125X gekauft. Dabei waren HU Bescheinigung, AU Bescheinigung, ABE Zertifikat für den Sportauspuff, Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom alten Besitzer und eine Kopie der Betriebserlaubnis.
Zusätzlich habe ich dann noch meinen Führerschein. Was muss ich denn mitführen, da diese Zulassungsbescheinigung doch eigendlich der Fahrzeugschein ist aber seit 2005 auch gleichzeitig der Fahrzeugbrief (So habe ich das in Wikipedia verstanden). Den Fahrzeugbrief sollte man aber doch immer zuhause i-wo verstecken? Ich bin total verwirrt.
Ich bitte um Aufklärung
soviel ich weiß brauchst du immer zulassung 1 & 2 mit... ein freund von mir teilt sich mit seinem vater das auto und sein vater hatte teil 1 und er teil 2... er wurde mal von der polizei aufgehalten und der hat ihm das gesagt und glücklicherweise ihn weiterfahren lassen
#4
geschrieben 11. April 2009 - 08:57
Solltest du wirklich nur Teil 1 ausgehändigt bekommen haben hast du bei der Zulassung sowieso ein Problem, zum zulassen benötigst du nämlich zwingend Teil 2.
Desweiteren musst du natürlich mitführen deinen Führerschein, sämtliche ABE und die AU-Bescheinigung.
Um das ganze ein bisschen übersichtlicher zu machen kannst du deine Zulassungsstelle fragen, ob sie dir die ABE in die ZB eintragen, dann fällt wenigstens das weg.
Edith: Teil 1 und 2 vertauscht, korrigiert.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 11. April 2009 - 09:04
#5 _Dr Bakterius_
geschrieben 11. April 2009 - 09:01
Zitat
Dieser Teil entspricht dem alten Fahrzeugbrief und sollte an einem sichen Ort verwahrt werden
Dieser Beitrag wurde von Dr Bakterius bearbeitet: 11. April 2009 - 09:04
#6
geschrieben 11. April 2009 - 09:41
GunZen
BTW: Damals war's bei mir erst 'ne höhergelegte Yamaha DT 80 LC II und danach 'ne aufgemöbelte Suzuki RG 125 gamma.
#7
geschrieben 11. April 2009 - 15:31
also Teil 1 hab ich vor mir liegen. Teil 2 sehe ich weit und breit nicht. Hab nur einen Kaufvertrag hier liegen.
#8
geschrieben 11. April 2009 - 19:16
Das ist jetzt ja nicht mehr der Fall, stimmts?
Mfg
#9 _Dr Bakterius_
geschrieben 11. April 2009 - 19:22
#10
geschrieben 11. April 2009 - 20:32
und ich muss da auch nicht mein name oda so eintragen, obwohl hinten plat zdafür ist...
aber moped ist denk ich mal was anderes...
mfg harryx
#11
geschrieben 11. April 2009 - 20:39
Zitat
bei kopien würd ich aufpassen. soweit ich weis können die grünen nichts sagen, wenn du eine beglaubigte kopie (kannste im rathaus machen lassen) dabeihast. also mien vater hat sich einfach in der schule beglaubigte kopien gemacht und die in die karren gelegt. er hat auch nie nen führerschein bei, sondern in jedem auto liegt eine beglaubigte kopie.
#12
geschrieben 11. April 2009 - 21:18
Dieses Ding liegt bei mir im Moped.
Ist das jetzt der Teil 1 oder?
--- Laptop
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Xeon E3 1230, 16GB DDR3, H87-HD3, Nvidia 770 GTX 2GB, 128GB Samsung 830, 500GB HDD, 1TB HDD, NAS Synology 2x4TB
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#13
geschrieben 11. April 2009 - 21:24
//edit: Vllt. hätte ich noch sagen müssen, dass das Fahrzeug momentan abgemeldet ist. Muss man dann Teil 2 nicht abgeben, da dort ja der aktuelle Besitzer drin steht.
Dieser Beitrag wurde von Kaaaackboooon bearbeitet: 11. April 2009 - 21:37
#14 _Dr Bakterius_
geschrieben 11. April 2009 - 21:56
#15
geschrieben 11. April 2009 - 21:58
Zitat (Kaaaackboooon: 11.04.2009, 22:24)
Genau andersrum. Teil 1 wird normalerweise abgegeben, Teil 2 behält man. Frag mal schleunigst den Verkäufer, wo der Teil 2 abgeblieben ist. Nicht das der noch beim Papa oder bei der Bank liegt, und die noch gar nichts vom Verkauf wissen...
Achso, die Anzahl der Vorbesitzer bleiben natürlich weiterhin im Brief eingetragen, nur nicht mehr mit Namen und Adresse, sondern nur noch als Anzahl (Vorbesitzer: 3).
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 11. April 2009 - 21:59