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Welche Papiere Muss Ich Mitführen?


#1 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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  geschrieben 11. April 2009 - 08:25

Moin!

Ich hab gestern ne Yamaha DT125X gekauft. Dabei waren HU Bescheinigung, AU Bescheinigung, ABE Zertifikat für den Sportauspuff, Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom alten Besitzer und eine Kopie der Betriebserlaubnis.
Zusätzlich habe ich dann noch meinen Führerschein. Was muss ich denn mitführen, da diese Zulassungsbescheinigung doch eigendlich der Fahrzeugschein ist aber seit 2005 auch gleichzeitig der Fahrzeugbrief (So habe ich das in Wikipedia verstanden). Den Fahrzeugbrief sollte man aber doch immer zuhause i-wo verstecken? Ich bin total verwirrt.

Ich bitte um Aufklärung :rolleyes:

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#2 Mitglied ist offline   Scarecrow 

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geschrieben 11. April 2009 - 08:42

Also ich hab immer den Fahrzeugschein im Moped (im "Handschuhfach" :rolleyes: ) und den Führerschein im Geldbeutel, den ich auch immer dabei hab...

gruß

PS: Coole Kiste :sick:
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"Denn nur ich, ich bin in Ordnung und den Rest könnt ihr vergessen, ich gehöre zu den Besten, ich bin Teil einer Elite, bin der Retter der Nation." - Frei.Wild

#3 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 11. April 2009 - 08:45

Beitrag anzeigenZitat (Kaaaackboooon: 11.04.2009, 09:25)

Moin!

Ich hab gestern ne Yamaha DT125X gekauft. Dabei waren HU Bescheinigung, AU Bescheinigung, ABE Zertifikat für den Sportauspuff, Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom alten Besitzer und eine Kopie der Betriebserlaubnis.
Zusätzlich habe ich dann noch meinen Führerschein. Was muss ich denn mitführen, da diese Zulassungsbescheinigung doch eigendlich der Fahrzeugschein ist aber seit 2005 auch gleichzeitig der Fahrzeugbrief (So habe ich das in Wikipedia verstanden). Den Fahrzeugbrief sollte man aber doch immer zuhause i-wo verstecken? Ich bin total verwirrt.

Ich bitte um Aufklärung :rolleyes:

soviel ich weiß brauchst du immer zulassung 1 & 2 mit... ein freund von mir teilt sich mit seinem vater das auto und sein vater hatte teil 1 und er teil 2... er wurde mal von der polizei aufgehalten und der hat ihm das gesagt und glücklicherweise ihn weiterfahren lassen

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 11. April 2009 - 08:57

Benötigt wird lediglich die Zulasungsbescheinigung Teil 1, Teil 2 sollte man bei sich zuhause im Tresor einschliessen, immerhin ist das der Eigentumsnachweis des KFZ. Und den Teil 1 bekommst du bei der Zulassung ausgehändigt, der wird mit deinen Daten neu geschrieben.
Solltest du wirklich nur Teil 1 ausgehändigt bekommen haben hast du bei der Zulassung sowieso ein Problem, zum zulassen benötigst du nämlich zwingend Teil 2.
Desweiteren musst du natürlich mitführen deinen Führerschein, sämtliche ABE und die AU-Bescheinigung.
Um das ganze ein bisschen übersichtlicher zu machen kannst du deine Zulassungsstelle fragen, ob sie dir die ABE in die ZB eintragen, dann fällt wenigstens das weg.



Edith: Teil 1 und 2 vertauscht, korrigiert.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 11. April 2009 - 09:04


#5 _Dr Bakterius_

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geschrieben 11. April 2009 - 09:01

Dabei haben muss man den Fahrzeugschein ( mittlerweile Zulassungsbescheinigung 1 ), Führerschein, AU und falls vorhanden und nicht in die Papiere eingetragen die ABE´s.

Zitat

Zulasungsbescheinigung Teil 2

Dieser Teil entspricht dem alten Fahrzeugbrief und sollte an einem sichen Ort verwahrt werden

Dieser Beitrag wurde von Dr Bakterius bearbeitet: 11. April 2009 - 09:04


#6 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 11. April 2009 - 09:41

Ich hab damals (schon 15 Jahre her ;D ) immer nur den Führerschein "in echt" dabei gehabt... den anderen Käse hab ich in 'nem Gefrierbeutel als Kopie zusammengeklatscht unter der versifften und zugeölten Sitzbank liegen gehabt. Hat mich noch bis dato jeder Grün-Weiße (oder heißen die nun Silber-Blaue? :sick: ) mit ziehen lassen! :rolleyes:

GunZen

BTW: Damals war's bei mir erst 'ne höhergelegte Yamaha DT 80 LC II und danach 'ne aufgemöbelte Suzuki RG 125 gamma.
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#7 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 11. April 2009 - 15:31

Hm...

also Teil 1 hab ich vor mir liegen. Teil 2 sehe ich weit und breit nicht. Hab nur einen Kaufvertrag hier liegen.

#8 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 11. April 2009 - 19:16

Damals war es doch so, dass in dem Fahrzeugbrief jeder Vorbesitzer eingetragen wurde, oder?
Das ist jetzt ja nicht mehr der Fall, stimmts?

Mfg

#9 _Dr Bakterius_

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geschrieben 11. April 2009 - 19:22

Nein leider nicht mehr, öffnet dem Beschiss Tür und Tor. Gut ich kann bei den Papieren nur vom Kfz ausgehen, bei meiner Mofazeit gabs ja auch nur so einen urigen Papierlappen ( Betriebserlaubnis ). Die Frage kann wohl nur ein aktiver Mofa / Moped - User beantworten.

#10 Mitglied ist offline   $HarryX$ 

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geschrieben 11. April 2009 - 20:32

also bei mofa hat man nur sone abe (allgemeine betriebserlaubnis)
und ich muss da auch nicht mein name oda so eintragen, obwohl hinten plat zdafür ist...
aber moped ist denk ich mal was anderes...

mfg harryx

#11 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 11. April 2009 - 20:39

Zitat

Ich hab damals (schon 15 Jahre her ) immer nur den Führerschein "in echt" dabei gehabt... den anderen Käse hab ich in 'nem Gefrierbeutel als Kopie zusammengeklatscht unter der versifften und zugeölten Sitzbank liegen gehabt. Hat mich noch bis dato jeder Grün-Weiße (oder heißen die nun Silber-Blaue? ) mit ziehen lassen!

bei kopien würd ich aufpassen. soweit ich weis können die grünen nichts sagen, wenn du eine beglaubigte kopie (kannste im rathaus machen lassen) dabeihast. also mien vater hat sich einfach in der schule beglaubigte kopien gemacht und die in die karren gelegt. er hat auch nie nen führerschein bei, sondern in jedem auto liegt eine beglaubigte kopie.

#12 Mitglied ist offline   Scarecrow 

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geschrieben 11. April 2009 - 21:18

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Dieses Ding liegt bei mir im Moped.

Ist das jetzt der Teil 1 oder?
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#13 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 11. April 2009 - 21:24

Das habe ich auch, jedoch steht oben Zulassungsbescheinigung Teil 1.

//edit: Vllt. hätte ich noch sagen müssen, dass das Fahrzeug momentan abgemeldet ist. Muss man dann Teil 2 nicht abgeben, da dort ja der aktuelle Besitzer drin steht.

Dieser Beitrag wurde von Kaaaackboooon bearbeitet: 11. April 2009 - 21:37


#14 _Dr Bakterius_

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geschrieben 11. April 2009 - 21:56

So genau weiss ich es auch nicht, aber solange das Fahrzeug nicht veräussert wird müßte das Ding ja als Eigentumsnachweis erhalten bleiben ( beim Brief war es ja so, da wurde nur der Fahrzeugschein eingezogen bei Abmeldung ). Ich finde den Kram echt sch..., so hat man keinerlei Nachweis über die relevanten Daten.

#15 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 11. April 2009 - 21:58

Beitrag anzeigenZitat (Kaaaackboooon: 11.04.2009, 22:24)

//edit: Vllt. hätte ich noch sagen müssen, dass das Fahrzeug momentan abgemeldet ist. Muss man dann Teil 2 nicht abgeben, da dort ja der aktuelle Besitzer drin steht.

Genau andersrum. Teil 1 wird normalerweise abgegeben, Teil 2 behält man. Frag mal schleunigst den Verkäufer, wo der Teil 2 abgeblieben ist. Nicht das der noch beim Papa oder bei der Bank liegt, und die noch gar nichts vom Verkauf wissen...
Achso, die Anzahl der Vorbesitzer bleiben natürlich weiterhin im Brief eingetragen, nur nicht mehr mit Namen und Adresse, sondern nur noch als Anzahl (Vorbesitzer: 3).

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 11. April 2009 - 21:59


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