WinFuture-Forum.de: 2 Ausbildungsverträge... - WinFuture-Forum.de

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2 Ausbildungsverträge... ...und das Problem mit dem Notendurchschnitt


#1 _Der dom_

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geschrieben 24. Februar 2009 - 08:42

Tagchen allerseits,

folgendes Problem liegt bei einer bekannten zu Grunde.

Sie hat 2 Ausbildungsverträge daheim liegen. Bei einem braucht sie einen Notendurchschnitt von mind. 3,5 und da hat sie ein wenig bammel, dass Sie den nicht schafft. Jetzt bekommt sie aber erst im Juni ihr Zeugnis bzw. ihren Abschluss.

Der andere Ausbildungsvertrag muss bis zum 28.02 wieder bei der Ausbildungsstelle A sein.

Jetzt meine Frage, wie soll sie sich am besten verhalten? Beide unterschreiben und im nachhinein einen wieder absagen? Wäre das möglich?

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#2 Mitglied ist offline   Heto 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 10:40

Zitat

Beide unterschreiben und im nachhinein einen wieder absagen? Wäre das möglich?


Eine möglichkeit, wär die beiden Verträge zu unterschreiben und weg zuschicken, die andere möglichkeit, wär die, das Sie den Klassenlehrer fragt, wie ihr Notendurchschnitt momentan ist.

mfg heto

Dieser Beitrag wurde von Heto bearbeitet: 24. Februar 2009 - 10:56

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Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben.

#3 Mitglied ist offline   Black-Dragon 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 10:47

Beitrag anzeigenZitat (Heto: 24.02.2009, 10:40)

Eine möglichkeit, wär die beiden Verträge zu unterschreiben und weg zuschicken, die andere möglichkeit, wär die, das Sie mit dem Klassenlehrer fragt, wie ihr Notendurchschnitt momentan ist.

mfg heto


...und wenn der Durchschnitt schlechter ist, noch ein bißchen auf den Hosenboden setzen und Pauken. :(

Aber letztendlich sollte sie selbst entscheiden, welcher der Ausbildungsplätze ihr eventuell mehr liegt.

Ich schließe mich Heto´s Meinung an. Unterschreiben kann sie ja beide Verträge. Absagen kann sie einem von beiden dann immernoch.



MfG



PS: Sie kann sich aber glücklich schätzen, 2 Ausbildungsverträge zu haben. Manch anderer bekommt erst garkeinen und hat schon hunderte Bewerbungen abgeschickt.

Dieser Beitrag wurde von Black-Dragon bearbeitet: 24. Februar 2009 - 10:52

Wer langsam fährt, wird länger gesehen.....Eingefügtes Bild

#4 _Der dom_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. Februar 2009 - 15:15

Sie hat jetzt mit einem Lehrer vom Berufskolleg gesprochen und der meinte, dass sie beide unterschreiben soll, und wie ihr erwähnt habt, immernoch einen absagen kann!

Danke für eure Meinung :(

#5 Mitglied ist offline   smite 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 15:16

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man zwei Verträge unterschreibt und der Betrieb sich quer stellt, beim absagen der unterschriebenen Vertrages?
Weil die können ja eig. nichts machen wenn man am ersten Ausbildungstag nicht erscheint, oder?
Gruß smite
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#6 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 16:01

Beitrag anzeigenZitat (smite: 24.02.2009, 15:16)

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man zwei Verträge unterschreibt und der Betrieb sich quer stellt, beim absagen der unterschriebenen Vertrages?
Weil die können ja eig. nichts machen wenn man am ersten Ausbildungstag nicht erscheint, oder?
Gruß smite


nö. wenn die sich wehren, kommste nich und wirst irgendwann gefeuert
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#7 _Der dom_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. Februar 2009 - 16:04

Absagen sollte man, denke ich trotzdem vorher weil das Problem ja dann gegeben ist, dass man 2 mal mit einer Ausbildung bei der Kammer registriert ist

#8 _Dr Bakterius_

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geschrieben 24. Februar 2009 - 16:50

Selbst nach Abschluss des Vertrages besteht immer noch eine Probezeit bei Ausbildungsbeginn wo beide Parteien den Vertrag immer noch kündigen / auflösen könnten.

Edit: upps ein Wort verloren

Dieser Beitrag wurde von Dr Bakterius bearbeitet: 24. Februar 2009 - 17:22


#9 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 16:58

Der Betrieb kann sich beim Absagen nicht querstellen. Vor Beginn der Ausbildung ist auch noch vor Beginn der Probezeit und in der Probezeit gilt, dass eine fristlose Kündigung beidseitig ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Das heißt, selbst wenn der Betrieb sagen würde, dass er einen nicht aus dem Vertrag lässt, so kündigt man am ersten Arbeitstag und ist am nächsten Tag raus. Da dies aber nicht im Sinne des Betriebs ist wird der sich hüten einen nicht aus dem Vertrag zu entlassen. Die wollen ja schließlich jemanden einstellen und so ist es für den Betrieb einfacher den eigentlich geplanten Auszubildenen im gegenseitigen Einverständnis aus dem Vetrag zu entlassen und sich (in der verbleibenden Zeit) einen neuen zu suchen, als diesen Azubi an den Betrieb zu zwingen.
Apropos verbleibende Zeit, je früher man absagt desto besser, ansonsten blockiert man den Platz schließlich.
Und noch was, man sollte auf keinen Fall andeuten, dass man den Vertrag nur als "zweite Wahl" unterschreibt. Die können das schließlich immer noch zurückziehen und selbst nach der Unterschrift hat der Betrieb die Möglichkeit einen zweiten Azubi einzustellen und den der "nur zum Schein" unterschrieben hat am ersten Tag zu feuern.
Das ist übrigens bei manchen, auf gut deutsch gesagt, beschissenen Betrieben auch Gang und Gebe, dass mehrere Azubis eingestellt werden und die Probezeit dazu genutzt wird zu entscheiden welchen man denn wirklich behalten will. Alle anderen werden dann nach spätestens 3 Monaten gefeuert. Aber solche Betriebe sind zum Glück selten und im Wiederholungsfall greift die IHK bei sowas auch ein, bzw. sollte sie jedenfalls.
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#10 Mitglied ist offline   smite 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:40

Danke für eure Antworten, das ist gut zu wissen.

Viele Grüße smite
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