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#16 _Der dom_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. Februar 2009 - 16:12

Nein, aber mit gehangen, mit gefangen. Du hast ihn zwar nich geschlagen, aber geschubst, je nachdem wie es dir ausgelegt wird. Und mit dem Roller, das spielt keine Rolle ob selbst gefahren, du wusstest ja das er keine Fahrerlaubnis und keine Zulassung besitzt, also bist du mit dran.

Das selbe wäre wenn er besoffen auto gefahren wäre, du hättest wissentlich daneben gesessen und ihr wärt angehalten worden. Da wärst du auch mit dran weil du ihn nicht davon abgehalten hast.

Sorry dir da ein wenig die Freude zu nehmen.

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#17 _Dr Bakterius_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. Februar 2009 - 16:46

So siehts halt aus, das der Moppel nicht angemeldet ist hätte man ja so sehen können und damit ist der halt auch nicht versichert. Auch das der Spezie keine Pappe hat dürfte man wohl auch gewusst haben. Genauso hättest du ihn davon abhalten können bzw nicht selbst mitfahren dürfen. Auch bei der Hauerei hättest du ihn abhalten müssen bzw dem " Opfer " beistehen können / müssen oder halt die Sturmtruppen rufen. Von daher dürfte man kaum auf grossartige Milde hoffen vorm Kadi, wie schon erwähnt wurde gilt da " mit gegangen ist mit gehangen ". Auch sind die Richter bei solchen " Prolltaten " nicht wirklich nachsichtig. Mit dem Verhalten wie hier im letzten Post kommt man auch nicht weit vor Gericht, denn dort würde nur echte Reue zählen und nicht so ein " flapsiges Getue ".

#18 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:13

Schön das hört sich ja toll an mit was sollte ich schon mal Rechnen?
Meine Hardware:

CPU:AMD Athlon x2 6400+/AC Freezer Xtreme CPU Kühler
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#19 _Dr Bakterius_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. Februar 2009 - 17:20

Das kommt ganz auf den Richter an und ob man vorher schon mal Äuffällig war. Da hilft nur abwarten und Tee trinken, was bei der Fahrt raus kommt sieht man ja erst wenn eine Anzeige vorliegt bzw gestellt wurde.

#20 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:20

Zumindest mal mit einer mehrmonatigen bis mehrjährigen Führerscheinsperre und Sozialstunden wegen tätlichem Angriffs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahren ohne Versicherungsschutz.
Sollte es ein Roller gewesen sein mit mehr als 50cm³ kommt noch Steuerhinterziehung auf die Liste.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 24. Februar 2009 - 17:22


#21 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:24

Bekomm ich auch Führerschein entzug wenn ich nicht gefahren bin und mit den Sozialstunden stimmt das das der sagt ich muss an dem tag und um die uhrzeit das machen z.b nexte woche Montag bis freitag bist du in augsburg Tellerwäscher von 15.00Uhr bis 20.00 Uhr und ich muss es dann machen? Oder darf ich mir das schon bissi aussuchen?
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#22 _Dr Bakterius_

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:29

Ich denke das wird mit der Institution abgeklärt mit dem wann und wo. In wie weit man da mitbestimmen kann weiss ich so nicht, allerdings soll es ja als Strafe dienen und nicht als Belohnung. Warts ab, eine Feile wird die Mutter schon nicht in den Kuchen backen müssen :wink:

#23 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:30

ohh man ey das kann ja was werden echt!!!
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#24 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 17:54

hier sind keine Juristen

was dich erwartet wirst du schon bei der Anhörung gesagt bekommen und was für ein Straftatbestand dort zu Grunde gelegt wird.
Alles andere sind einfach nur Mutmaßungen.
Es wird irgendwas kommen nur dazu wirst du hier im Forum keine Antwort drauf erhalten.


Also wartet einfach ab.

Dieser Beitrag wurde von nobody is perfect bearbeitet: 24. Februar 2009 - 18:03


#25 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:05

Lass uns dem Bubele doch ein bisschen Angst einjagen, ist doch Fasching und damit Narrenfreiheit :wink:

#26 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:08

Hahaha Danke
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#27 Mitglied ist offline   1234554321 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:08

Finde das wirklich nicht zum spaßen.
Bei dem Ärger den Ihn erwartet, sollte man ihn nicht auch noch veralbern.

Bist du Elterlicherseits eigentlich durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Alleine die Prozess und Anwaltskosten dürften enorm werden.

#28 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:09

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 24.02.2009, 18:05)

Lass uns dem Bubele doch ein bisschen Angst einjagen, ist doch Fasching und damit Narrenfreiheit :rofl:

na gut


also mindestens 2 Jahre Bewährung für das schubsen :wink:

50 Sozialstunden für fahren ohne Helm :wink:

erst mit 23 Jahren Führerschein beantragen wenn Idiotentest bestanden :wink:

#29 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:13

Beitrag anzeigenZitat (1234554321: 24.02.2009, 18:08)

Finde das wirklich nicht zum spaßen.
Bei dem Ärger den Ihn erwartet, sollte man ihn nicht auch noch veralbern.

Warum nicht? Den Ärger hat er sich doch wissentlich selbst eingebrockt, den hätt er lockerflockig einfach mal eben so vermeiden können.
NiP: Du hast das fahren ohne Versicherungsschutz vergessen, dafür gibts zumindest mal einen Monat Jugendarrest.

#30 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 24. Februar 2009 - 18:14

Beitrag anzeigenZitat (1234554321: 24.02.2009, 18:08)

Finde das wirklich nicht zum spaßen.
Bei dem Ärger den Ihn erwartet, sollte man ihn nicht auch noch veralbern.

Bist du Elterlicherseits eigentlich durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Alleine die Prozess und Anwaltskosten dürften enorm werden.


alles was auf ihn zukommt hat er aber auch verdient für das was er verzapft hat..

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