WinFuture-Forum.de: Liznezfrage: Xp Home Von Altem Rechner Auf Neuen Installieren? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Windows XP
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Liznezfrage: Xp Home Von Altem Rechner Auf Neuen Installieren?


#1 Mitglied ist offline   phyler 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 13:11

Hallo,

habe mal eine kurze Frage. Ich möchte mir demnächst ein neues Notebook anschaffen. Da ich damit Musik produziere und Vista bezüglich diverser Programme die ich nutze Probleme macht, möchte ich gerne das XP Home, für das ich die Lizenz durch mein defektes, altes Notebooks bekommen habe auf meinem neuen installieren. Ist das lizenzrechtlich ok?

Gruß

Dieser Beitrag wurde von phyler bearbeitet: 20. Februar 2009 - 13:39

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#2 Mitglied ist offline   pckatze 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 13:28

Hi
solange die Original CD vorhanden und vorallem das bunte Keyschild da ist, ist alles OK.
Den Keyaufkleber aber unbedingt vom alten Gerät ablösen und behalten.

grüße
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#3 Mitglied ist offline   phyler 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 13:40

Danke, den Aufkleber habe ich noch und auch die Original CD... Sehr gut! <_<
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#4 _Der dom_

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geschrieben 20. Februar 2009 - 13:59

Original CD hin oder her, wenn die Lizenz vorhanden ist, kannst du es auch mit einer Kopie installieren. Wichtig ist das COA! Nichts anderes! Wurde aber auch schon des öfteren besprochen <_<
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#5 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 20. Februar 2009 - 15:14

Ist Erlaubt und das mit Richterlichen segen .

Urteil hier

http://www.jurpc.de/...pr/20000220.htm

mfg mister x
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#6 Mitglied ist offline   WalterB 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 16:27

Sehr wichtig ist das die zusätzlichen Notebook WINXP Treiber vorhanden sind welche meistens beim Hersteller auf der Homepage heruntergeladen werden können.
Viele Notebook haben z.b. für den Bildschirm spezielle Treiber.

Walter
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#7 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 18:26

Beitrag anzeigenZitat (Der dom: 20.02.2009, 13:59)

Original CD hin oder her, wenn die Lizenz vorhanden ist, kannst du es auch mit einer Kopie installieren. Wichtig ist das COA! Nichts anderes! Wurde aber auch schon des öfteren besprochen :D

Ist dann aber falsch besprochen.

MS selbst sagt, der COA ist keine Lizenz.

Die Lizenz(Nutzungsrecht) liegt bei Einzelhandelsprodukten/OEM/SB/Recovery bei dem originalen Datenträger.
Dieses Nutzungsrecht geht bei Verkauf des originalen Datenträger automatisch über, der Vorbesitzer muß aber alle Kopien vernichten/mitliefern, sonst macht er sich strafbar.

Anders ist es bei Volumenlizenzen und Software die nicht materiell vorliegt(Download) hier gibt es Lizenzdokumente.
Diese Lizenzen dürfen nur mit Zustimmung des Urheber übertragen werden.

Ein Wechsel der Hardware muß immer möglich sein, bei Wechsel von 32 Bit -> 64 Bit sollte man bei Hersteller nach einer CD/DVD fragen, denn wenn das ohne neue Lizenz geht, ist das preiswerter.

Gruß
Spiderman
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#8 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 18:51

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 20.02.2009, 18:26)

MS selbst sagt, der COA ist keine Lizenz.

Schon seit Win98 überholt, ungefähr seit da ist die eigentliche Lizenz der CoA, die beiligende Software nur noch eine Zugabe, die aber im Fall des Beiliegens weiterhin zur Lizenz gehört.
Oder willst du behaupten, das alle, die nur eine Recovery-Partition auf ihrem PC/Laptop haben keine Lizenz besitzen?
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#9 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 19:02

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 20.02.2009, 18:51)

Schon seit Win98 überholt, ungefähr seit da ist die eigentliche Lizenz der CoA, die beiligende Software nur noch eine Zugabe, die aber im Fall des Beiliegens weiterhin zur Lizenz gehört.
Oder willst du behaupten, das alle, die nur eine Recovery-Partition auf ihrem PC/Laptop haben keine Lizenz besitzen?

Klar haben die eine Lizenz, die Festplatte ist der Datenträger, der CoA der Echtheitsbeweis, dann gibt es noch den Kaufbeleg.

Für einen Richter ist nur wichtig:
- körperlicher Datenträger
- zeitlich unbegrenzte Nutzung
- einmalige Zahlung

dann gilt der Verbrauchsgrundsatz, und den Datenträger kannst du verkaufen, auch wenn der Key nur auf einen Stück Papier steht(falls der CoA kaputt geht).

PS: MS zum CoA: http://www.microsoft.com/resources/howtote...;displaylang=de

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 20. Februar 2009 - 19:08

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#10 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 19:43

Egal, da phyler das Original-Notebook mit der Original-Lizenz sein Eigen nennt, erübrigt sich die ganze Diskussion sowieso, denn er darf sein Vorhaben durchführen, ohne Wenn und Aber.
Motörhead
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#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 20:03

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 20.02.2009, 19:02)

Klar haben die eine Lizenz, die Festplatte ist der Datenträger, der CoA der Echtheitsbeweis, dann gibt es noch den Kaufbeleg.

Hm, interessant. Dann macht sich Microsoft respektive OEM-Manufacturer also schon wieder strafbar, indem es Software an Hardware koppelt? Denn nichts anderes würde das ja bedeuten, ich kann die Festplatte nicht verkaufen ohne gleichzeitig meine Lizenz zu veräussern?
Kann ich mir nicht vorstellen, das hier absichtlich gegen geltendes deutsches Recht verstoßen wird, insbesondere da dort schon einiges gelaufen ist, was nicht besonders gut für MS bzw. die Distributoren ausgegangen ist.
Siehe auch BGH-Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

Achso, danke für den Link, interessant zu lesen.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. Februar 2009 - 20:05

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#12 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 20. Februar 2009 - 21:27

auch mal das lesen

Im Übrigen Bestimmt in deutschland das Gesetz , was Gesetz ist , und nicht Microsoft
in irgend welchen Einschränkungen der Lizenz durch EULA schreibt

ergo, und aus dem Grunde auch unwirksam die Eula >

da sie nicht vor Kauf der Ware bekannt gemacht wurden.
Nach zu lesen BGH am 8.7.2000 gegen Microsoft


Verkauf von Windows-OEM-Lizenzen hat das BGH am 8.7.2000 gegen Microsoft entschieden

Das Nutzungsrecht am Windows ist ausschließlich und nur durch den Lizenzaufkleber gegeben.
Er trägt die individuelle Lizensierungsnummer, mit der die Installation bei MS angemeldet werden muss (Ausnahme:Gruppenlizenzen).

Der Weiterverkauf von Lizenzen ist im Prinzip zulässig, auch von OEM- Versionen, also Lizensierungen, die zusammen mit einer Hardware erworben wurden.

Zum Thema Verkauf von Windows-OEM-Lizenzen hat das BGH am 8.7.2000 gegen Microsoft entschieden. Microsoft wollte damals den Verkauf von OEM-Lizenzen OHNE Hardware verbieten.

Ein Handbuch enthält eine OEM-Lizenz i.d.R. nicht, jedoch oft eine Kurzanleitung. Diese ist jedoch ohne rechtliche Relevanz.
In letzter Zeit wird bei Neugeräten mit Windows- Vorinstallation und Lizenzaufkleber noch nicht einmal mehr eine CD/DVD beigefügt, weder als Windows, noch als Recovery. Es befindet sich lediglich(meist in einer weiteren Partition)ein Recovery auf der Festplatte.

Zusammenfassend:
Die CD (mit beigefügter handgeschriebener Nummer) reicht nicht, um das Nutzungsrecht zu übertragen. Die CD wäre zur Übertragung gar nicht erforderlich.
Erforderlich ist nur der Lizenzaufkleber.
Das Handbuch kann nicht eingefordert werden, da zu einer OEM-Lizenz gar kein Handbuch gehört. (gilt nur für Win XP und Vista, bei Win 98 und ME gehörte das Handbuch auch bei OEM-Versionen noch zum Lieferumfang)

Sie sollten also den Lizenzaufkleber dem Käufer zukommen lassen. Man kann ihn nach starker Erwärmung mit einem Fön mit einer Rasierklinge leicht ablösen.
Ebenso müssen Sie sicherstellen, dass keines Ihrer Geräte eine Windowsinstallation mit dieser Lizenznummer mehr hat.


weiter lesen hier

http://www.jur-blog.de/internet-recht/onli...tware-bei-ebay/


mfg mister x

Dieser Beitrag wurde von m.i.s.t.e.r.x bearbeitet: 20. Februar 2009 - 21:28

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#13 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 20. Februar 2009 - 23:32

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 20.02.2009, 20:03)

Hm, interessant. Dann macht sich Microsoft respektive OEM-Manufacturer also schon wieder strafbar, indem es Software an Hardware koppelt? Denn nichts anderes würde das ja bedeuten, ich kann die Festplatte nicht verkaufen ohne gleichzeitig meine Lizenz zu veräussern?
Kann ich mir nicht vorstellen, das hier absichtlich gegen geltendes deutsches Recht verstoßen wird, insbesondere da dort schon einiges gelaufen ist, was nicht besonders gut für MS bzw. die Distributoren ausgegangen ist.
Siehe auch BGH-Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

Achso, danke für den Link, interessant zu lesen.

Nein, es ist zwar eine Sauerei, weil sie den Verbraucher wieder sein Recht auf Verkauf erschweren, aber es ist keine Bindung an Hardware, sondern die Festplatte ist der körperlicher originale Datenträger, und daher auch die Lizenz.

Noch schlimmer sieht es ja bei Software per Download aus:
- kein körperlicher Datenträger = kein Erschöpfungsgrundsatz möglich
- direkter Download vom Urheber = dadurch entsteht ein direkter Vertrag mit dem Urheber
- Lizenzvertrag muss vor Download akzeptiert werden = keine Ausreden, wie das konnte ich vor dem Kauf nicht wissen, mehr möglich

Bei diesem Vertrag gibt es auch kein CoA, einen Key kann es trotzdem geben.

Schon einmal darüber nachgedacht warum MS Milliarden in Datenzentren investieren will, besonders in Europa ?

Zudem eröffnen sich völlig neue Kopierschutz Möglichkeiten, z.B. die wichtigsten exe und sys Dateien werden vor dem Download mit einer persönlichen ID kompiliert, natürlich Hardware abhängig.

Jeder User hat also persönliche Systemdateien, die dann vielleicht auch noch zeitlich beschränkt z.B. 3 Monate gültig sind, und bei Windows Update erneuert werden.

Da ist dann nix mehr mit einfach zu knacken, oder mal eben eine Kopie den Freund geben, das funzt dann nicht mehr, und kann auch zurück verfolgt werden.

Gibt es doch schon bei MP3.

MS schreibt doch selbst der CoA ist nicht die Lizenz, und da wird jeder Richter zustimmen, wenn ein körperlicher original Datenträger vorliegt.
Gesetze müssen auf alle Hersteller/Software anwendbar sein, auch auf die, die keine CoA haben.

Beispiel: Ein Spiel für eine Konsole als Steckmodul, die Software ist auf einen ROM(körperlicher original Datenträger), ein Key oder CoA oder Aktivierung gibt es nicht.

Aktuelle Rechtslage aus Sicht eines neutralen Rechtsanwalt: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?i...uchten+Software

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 20. Februar 2009 - 23:54

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#14 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 21. Februar 2009 - 01:02

Festplatte=Hardware, oder auch zum Betrieb notwendige Peripherie (wird mir wohl jeder hier zustimmen).
Kopplung an Hardware=Ist nicht, da deutsches Recht ein solches verbietet.
Ergo sagt das deutsche Recht (zurecht), das die Lizenz nur aus dem CoA (und nötigenfalls der Eula) bestehen kann, und somit ist es jederzeit auch ohne Originaldatenträger weiter veräußerbar, sprich ohne Festplatte.
Sorry, aber im Endeffekt bestätigst du mit der Aussage deines neutralen Rechtsanwalts meine Aussage, von Onlinekäufen (Downloads), bei denen es noch kein eindeutiges Gerichtsurteil gibt, mal abgesehen.
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#15 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 21. Februar 2009 - 01:40

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 21.02.2009, 01:02)

Festplatte=Hardware, oder auch zum Betrieb notwendige Peripherie (wird mir wohl jeder hier zustimmen).
Kopplung an Hardware=Ist nicht, da deutsches Recht ein solches verbietet.
Ergo sagt das deutsche Recht (zurecht), das die Lizenz nur aus dem CoA (und nötigenfalls der Eula) bestehen kann, und somit ist es jederzeit auch ohne Originaldatenträger weiter veräußerbar, sprich ohne Festplatte.
Sorry, aber im Endeffekt bestätigst du mit der Aussage deines neutralen Rechtsanwalts meine Aussage, von Onlinekäufen (Downloads), bei denen es noch kein eindeutiges Gerichtsurteil gibt, mal abgesehen.

Bei Software Download direkt vom Urheber braucht man die ausdrückliche Erlaubnis, was ja nicht heißt man kann es nicht verkaufen.

Mach doch eine Kopie von den Daten auf der Festplatte und verkaufe die Kopie, da ist keine Koppelung an Hardware, nur eine Erschwernis es zu verkaufen.

Ich finde das eher lustig, demnächst gibt es bei ebay Festplatten mit Vista.

Ich würde erst gar nicht so etwas kaufen, das Spielchen klappt doch nur, weil es viele Leute akzeptieren.

Genauso machen wie der Rechtsanwalt empfiehlt:

Zitat

Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und bestehen Sie nach Möglichkeit darauf, dass Ihnen zusätzlich zur elektronischen Überlassung des Programms auch ein Datenträger mit der Software zugeschickt wird. Damit bleibt Ihnen auf jeden Fall die Möglichkeit eines späteren Weiterverkaufs offen gehalten.


Dann hat MS und die OEM ein wirkliches Problem, denn du hast ja dann die Festplatte und eine DVD.

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 21. Februar 2009 - 01:44

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