bin mir da nämlich nicht mehr so sicher weil sich da ja in letzter zeit ziehmlich viele gesetze geändert haben aber so weit mir in erinnerung ist gelten die abrechnungszeiträume nur bei mietern. wenn er ausgezogen ist gelten andere fristen weil viele siedlungsgesellschaften nämlich gerne mal ihre leer stehenden wohnungen auf kosten der ausgezogenen "warmrechnen" lasssen.
also hin zum mieterbund oder verbraucherzentrale oder du hast n anwalt der auf mietrecht spezialisiert ist (das wäre aber dann die teurste variante)
mfg
Dieser Beitrag wurde von zx6-axl bearbeitet: 28. Februar 2009 - 12:05

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