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Versicherung Bezahlt Unrechtmäßig

#16 _The Grim Reaper_

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geschrieben 28. Januar 2009 - 22:17

War mir klar, dass da was faul ist - die Versicherung zahlt so schnell nicht einfach - die fragen so oder so in der Regel beim Versicherten nach - bei Teilschuld wirst du dann so oder so einen bericht verfassen müssen, wo dann die Versicherung entscheidet, ob überhaupt ein Teil des Schadens übernommen wird, order garnichts.

in diesem Falle bist du gut raus.

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#17 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 28. Januar 2009 - 23:17

Nein fein raus ist er nicht ... Er wird gegen seine eigene Versicherung klagen müssen um die Zahlung und die Hochstufung wieder rückgängig zu machen. Und das kostet Geld und Nerven. Richtige Beweise für die Fälschung hat er eigentlich auch nicht Hand. Gezahlt durch die Versicherung ist gezahlt. Und ob er den polnischen Polizisten oder den Unfallgegner zum Verfahren nach Deutschland bekommt - eher nicht! Ich sage mal voaraus, dass er zwar Recht hat aber kein Recht bekommen wird ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Januar 2009 - 22:01


#18 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 29. Januar 2009 - 20:28

denk ich mir auch. ich versuch an eine kopie des originalberichts zu kommen such meine unterschrift und dann geh ich mal zu den deutschen polizisten. da es eine stadt ist die eh getrennt in deutsch und polnisch ist denk ich mir mal die arbeiten ein wenig zusammen.mal schaun ob sich dadurch was ergibt.

aber is eigentlich eine schweinerei!
lalala:

lieber außenseiter sein als dummes spießer schwein
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:lalala

#19 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. Januar 2009 - 22:06

Beitrag anzeigenZitat (xerex.exe: 29.01.2009, 20:28)

aber is eigentlich eine schweinerei!


Wenn ich mir das so durchlese was du schreibst, werd ich das Gefühl nicht los, dass du einem inszenierten Unfall zum Opfer gefallen sein könntest.

Und des ist mehr und schlimmer als ne Schweinerei!!

In meinem letzten Beitrag wollt ich dir im übrigen keine Angst machen. Ich wollte das Geschehen nur realistisch einordnen. An deiner Stelle wird ich auch ne Strafanzeige gegen die Leute prüfen, wenn du Fakten in der hand hast ...

#20 Mitglied ist offline   MiniComp 

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geschrieben 29. Januar 2009 - 22:19

Ist schon seltsam was da abgeht. :(
Warum hat deine Versicherung überhaupt gezahlt wenn keine Schadensmeldung von Dir vorliegt?
Die sträuben sich doch sonst immer wenn es ans Zahlen geht.
Ich kenne es noch von damals nur so:
(Mein Schaden was damals jedoch gemeldet und in De)
Wenn Du (k)einen Schaden gemeldet hast, tritt normalerweise die Versicherung ersteinmal an dich heran, wenn auf dem nichts eine Forderung hereinkommt. Diese will dann eigendlich einen Unfallbericht von Dir haben (Unfallmeldebogen oder gibt die nicht mehr?) egal was die Polizei schreibt.
Auch kann man die Höherstufung normal vermeiden wenn man den Schaden aus eigener Tasche bezahlt, was die Versicherung auch vorschlagen kann (teilweise sogar in Raten an die eigene Versicherung).

Ich würde zuerst Einspruch bei deiner Versicherung einlegen, da Wie Du schreibet nichts unterschrieben hast und somit auch kein Schuldeigestänntnis vorliegen kann (somit denke ich auch keine rechtliche Handhabe gegen dich). Dann die Unterlagen zur Einsicht anfordern und nicht nur die Übersetzung, sondern das Original als Kopie
Ohne Unterschrift könnte durchaus auch alles als eine Fälschung hingestellen sein und da wäre man wieder bei der Frage warum die Versicherung bezahlt hat ohne sich bei dir zu Informieren. :D
---- Wer Hilfe erwartet sollte auch in der Lage sein, die Probleme ausführlich zu ----
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----

#21 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. Januar 2009 - 22:48

Nochmals um zu zahlen braucht die eigene Versicherung keine Unterschrift und keine Stellunganhme des eigenen Versicherungsnehmers wenn der sich nicht äußert. Und ein Schuldeingeständnis noch dazu ein schriftliches stellt die Versicherung von jeder Leistung frei, etwas besseres kann einer Versicherung nicht passieren.

Das Regulierungsverfahren nach einem Unfall läuft normal so ab: ... Es gab einen Unfall zwischen A und B. Die Polizei nimmt auf, verhängt hier gegen B ein Bußgeld wegen eines Verkehrsrechtsverstoßes im Zusammenhang mit dem Unfall. A stellt bei der Versicherung von B Ansprüche wegen eines Schadens. Die Versicherung von B läßt ich die Polizeiakte kommen und hört seinen Versicherungsnehmer an. Der Versicherungsnehmer ist im übrigen nicht verpflichtet Angaben zum Unfall zu machen.

So und dann nehmen die die Polizeiakte, die Stellungnahme des Versicherungsnehmers, legen diese nebeneinander und prüfen die Unterlagen gegeneinander. Bei Teilschuldfragen oder andern Zweifel Würfeln die beiden beteiligten Versicherungen am runden Tisch über die Schuldfrage mit fast immer dem Ergebnis, dass beide eine Teilschuld kriegen und hochgestuft werden (des nützt den Versicherungen).

Und dabei wird die Polizeiakte im Regelfall nicht in Zweifel gezogen, es sei denn es gibt offensichtliche Widersprüche in der Akte selber. Überleg dir mal die würden die Polizeiakte grundsätzlich in Zweifel gezogen, jedes Verfahren würde ewig dauern ... Und für die Unfallprüfungen haben die beiden Versicherungen im übrigen Leute die auf dem Gebiet richtige Profis sind. Des sind ganz ausgeschlafene Leute. Im übrigen hängt es auch von der Schadenshöhe und vom angemeldeten Anspruch ab wie detailliert die Versicherungen hier prüfen. Hier gibt es sowas wie ein Bagatellgrenze.

Und da hat derjemige der ein Bußgeld zahlen muss oder gezahlt hat von vornherein schlechte Karten. Der bekommt in 99 von 100 Fällen definitiv ne Teilschuld ... Also reicht den Versicherungen bei kleineren Schadensfällen wie hier bereits eine Grobprüfung und die Angabe dass B ein Bußgeld bezahlt hat und fertig ist der Lack. Und die Versicherung hat da um es noch mal zu sagen völlig korrekt gehandelt. Die Versicherung entscheidt über die Schuldfrage am Unfall und sie darf und muss auch gegen den Willen des eigenen Versicherungsnehmers zahlen, wenn sie zu den Ergebnis kommmt, dass dieser teilweise oder in vollem Umfange am Unfall schuld ist.

Erst nach der Regulierung erhält der Versicherungsunternehmer Post von seiner Versicherung, indem ihm die Zahlung, das Ende der Regulierung und die damit verbunde Hochstufung mitgeteilt wird. Manchmal wird da auch der Vertrag gekündigt ... Dem Versicherungsnehmer steht jetzt der Klageweg gegen seine Versicherung offen.

Also hier bitte nicht auf die Versicherung losgehen, des ist definitiv der falsche Adressat. Woher sollte die wissen, dass hier der Unfallhergang und mögliche Unterschriften gefälscht sein können. Noch ist des ja auch nicht völlig klar. Der einzige Fehler den ich hier sehe liegt darin, dass man seinen Versicherungsnehmer B hier nicht angehört hat.


Das Problem in Deutschland ist, dass keine weitesgehend unabhängige Personen (z.B. Polizei) über die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall entscheiden, sondern parteiische Bearbeiter parteiischer Versicherungsunternehmen mit erheblichen finanziellen Interessen an der Sache selber!

PS 1: B ist in dem Falle xerex.exe

PS 2: Und wenn xerex.exe hier einräumt, dass er ne Mitschuld am Unfall trägt, ist die Zahlung dann wirklich so unrechtmäßig gewesen egal was und ob da gefälscht wurde ... ? Das sollte sich jeder fragen der sich hier äußert. Die Rückstufung ist da erstmal grundsätzlich nicht zu beanstanden ... Sorry!

Von Belang ist die Höhe der Regulierung durch die eigene Versicherung natürlich aber auch nir dann, wenn man beabsichtigt den Schaden zurückzukaufen, um sich vor der Hochstufung zu bewahren ... Und da macht es natürlich was aus ob man alleine oder anteilmäßig (möglichst geringer Anteil) schuldig an einem Unfall war.

PS 3: Falls jetzt jemand annimmt ich würde bei einer Versicherung arbeiten oder für eine solche tätig sein, der irrt sich. Des trifft definitiv nicht zu ... Ich will mit so einer solchen Tätigkeit auch nicht in Verbindung gebracht werden ..

Uff wieder viel zuviel geschrieben ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Januar 2009 - 23:15


#22 Mitglied ist offline   stadtschreiber 

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geschrieben 30. Januar 2009 - 15:03

unfall in polen da sind selbst die polizisten dran beteiligt. ich sag nur korrupt

#23 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 30. Januar 2009 - 17:03

@ stadtschreiber:
Na ja,
auch wenn gleich Freitagabend ist,
den Stammtisch lassen wir nu aber mal in der Dorfkneipe :smokin:

Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 31. Januar 2009 - 23:45

Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#24 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 31. Januar 2009 - 18:23

allerdings hat er recht ...


danke computer für deine ausführliche erklärung.
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#25 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 16:59

so mittlerweile hab ich mehr rausgefunden ...



ich hab am nach dem unfall ja meine strafe bezahlt die ich aufgehalst gekriegt hab ... jetzt gilt aber nach polnischen recht wer die bezahlt hat auch schuld am unfall ... allerdings hab ich die strafe ja auch nur bezahlt weil ich davon ausgegangen bin das der pole sein verkehrsvergehen auch bezahlt ... was er aber anscheinend nicht gemacht hat ...



ich weiss echt nicht mehr was in dieser welt so alles überhaupt noch richtig läuft ... :D
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#26 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 18:13

Das wird nach deutschen Recht ähnlich gesehen, wenn die Versicherungen mit den Polizeiakten am Tisch sitzen und die Schuldfrage klären. Und wieso ist das was n eues. Denn genau das hab ich dir bereits vor etlichen Tagen in mehreren älteren Beiträgen geschrieben, stimmts oder nicht? Das ist irgendwie auch logisch, wenn das Verkehrsvergehen im direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 09. Februar 2009 - 18:14


#27 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 18:35

ja aber wie schon gesagt ich bin ja davon ausgegangen das die versicherung nicht belangt wird ... und hab auch nur die strafe bezahlt im glauben der pole muss seine auch bezahlen und das wars dann ... allerdings wird mir ja hier die volle schuld zugeschrieben ...
lalala:

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#28 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 19:33

Mach dir keine Gedanken, die Srtrafe wegen des Verkehrsvergehens hätten sie von dir auch verlangt wenn du sich vor Ort gesträubt oder nach Kräften gewehrt hättest. Ohne vorherige Zahlung der Strafe hätten die dich nämlich vermutlich nicht nach Deutschland ausreisen lassen.

Du hättest sicher nichts anders machen können ...

#29 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 19:41

hmmm wenigstens etwas ...



was ich jetzt noch versuchen wöllte ist entweder mein schaden repariert zu kriegen oder wenigstens irgendetwas zu meiner finanziellen entlastung ...


wüsstest du da noch etwas?
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#30 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Februar 2009 - 20:32

Wie groß ist der Schaden den der Pole gemeldet hat? Macht es Sinn den Schaden zurückzukaufen um die Hochstufung zu vermeiden. Lass dich da am besten von deiner Versicherung beraten, ob es sich lohnt. Die haben da Programme dafür ... Und wenn du dich dafür entscheiden solltest, den Schaden definbitiv erst nach Abschluss der Regulierung durch die Versicherung durch Zahlung des Schadens "zurückkaufen".

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 09. Februar 2009 - 20:33


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