Musik Von Youtube... legal oder illegal
#1
geschrieben 28. Dezember 2008 - 21:12
habe mir gerade diesen thread durchgelesen: Musik Downloaden!
Da hab mich gefragt ob es eigentlich legal is musik von youtube runterzuladen(egal auf welche Art) , eigentlich schon oder?
siehe diese website http://www.video2mp3.de/index.php
Denn wer seine videos auf youtube stellt, stellt sie somit der Öffentlichkeit zu Verfügung und die ganzen plattenlabels stellen ja ihre musikvideos auf youtube. Und somit wäre es ja legal... hmm, das gibt einem zu denken
Aber wenn eine normale person Lieder von CDs die sie selbst besitzt auf youtube stellt
(vielleicht weil diese Person diesen Künstler geradezu vergöttert und diese Person will damit zeigen dass sie ein Fan ist)
dann ist es ja eine Art von Vervielfältigung, aber nur wenn man diese Musik dann von Youtube herunterläd-> Tauschbörse Websites ,oder wie auch immer die heissen...
Ich bin so verwirrt...
Anzeige
#2
geschrieben 28. Dezember 2008 - 21:26
Ich vergleiche das nochmal mit dem Autokaufen. Man kann sich einfach so ein Auto kaufen, Man kann auch eins verkaufen, wenn es einem gehört. Dann gilt "Autos kaufen und verkaufen ist grundsätzlich legal." Man kann aber kein Auto verkaufen, dass man geklaut hat und wenn man ein geklautes Auto kauft dann ist man auch nicht der rechtmäßige Besitzer, nur weil man ja nicht wußte, dass es geklaut ist.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#3
geschrieben 28. Dezember 2008 - 21:47
#4 _Nippi_
geschrieben 28. Dezember 2008 - 22:00
Zitat (Computer: 28.12.2008, 21:47)
Das ist richtig. Anfangs gab es dazu eine Lücke im Gesetz die aber verbessert wurde. Somit ist der Download wie auch der Upload Strafbar.
Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 28. Dezember 2008 - 22:01
#5
geschrieben 28. Dezember 2008 - 22:06
#6
geschrieben 29. Dezember 2008 - 13:14
Zitat (Samstag: 28.12.2008, 23:06)
Stimmt auch wieder...
Aber der der es sich ansieht geht automatisch davon aus dass der uploader alle rechte über das bild- und tonmaterial besitzt. Denn wie jetzt geklärt wurde ist das uploaden von videos, musik von denen man nicht die rechte besitzt illegal und wenn man es doch uploaded dann gehen zu zuschauer davon aus dass man die rechte besitzt da man das video/die musik hochgeladen hat...
{siehe post von Gitarremann}
Aber das runterladen is wohl auch illegal
Aber was wenn der uploader alle nötigen rechte besitzt?
Z.B. wenn ein plattenlabel ein musikvideo auf youtube stellt, nein dann is das downloaden nach dem neuen Gesetz wieder illegal obwohl youtube eine öffentliche plattform ist auf der alle videos (auch die der plattenlabels für die öffentlichkeit) sind. Aber wenn man sich ein video ansieht läd man es auch herunter also sollte es eigentlich keinen unterschied geben zwischen dem runterladen von videos mit einem progarmm (video2mp3, usw.) und dem ansehen denn durch das ansehen wird ja auch heruntergeladen.
Dieser Beitrag wurde von King Rock bearbeitet: 29. Dezember 2008 - 13:16
#7
geschrieben 29. Dezember 2008 - 14:27
Du mußt wenn es Ärger gibt im Zweifelsfalle nachweisen, dass die Musik oder des Video aus einer sauberen Quelle kommt! Die Vermutung und die Annahme des könnte so sein, nützt dir nichts mehr. Du wirst bestraft wenn sie gegen dich vorgehen. Auch Unwissenheit oder so tun, als wenn man nichts sieht, nichts hört und nichts sagt hilft dir nicht weiter.
Und du hast uns hier etwas gefragt und wir haben dir so geantwortet, wie es unserer Aufassung korrekt ist. Bitte erwarte nicht das wir dir etwas schreiben was du hören willst oder sachlich unrichtig ist. Du hast nur zwei Chanchen, entweder lass die Hände davon oder beschränk das auf das unbedingt notwendige (ca. zwei bis drei Tittel pro Jahr), dass sie dich wegen Geringfügigkeit vielleicht nicht verfolgen. Es gibt immer mehr Staatsanwaltschaften die lehnen die Verfolgung kleinerer Verstöße gegen das Urheberrecht ab. Aber zivilrechtliche Schadensersatzklagen bleiben davon unberührt. Ein Restrisiko bleibt natürlich.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Dezember 2008 - 14:30
#8
geschrieben 29. Dezember 2008 - 20:52
solange man mit dieser kopie nicht handelt und nicht öfter als 7-mal kopiert dann gilt das Privatkopierrecht... also man darf diese kopie im engsten freundeskreis und in der familie weitergeben... usw. Ich glaube trotzdem dass man lieber nicht zu viel von youtube oder anderen platteformen runterladen sollte!
Dieser thread hat seine Aufgabe erfüllt
Dieser Beitrag wurde von King Rock bearbeitet: 29. Dezember 2008 - 20:57
#9
geschrieben 07. Februar 2009 - 02:50
Alle musikvideos die dort vorhanden sind lassen sich zwar bequem beispiel mit tubebox etc runterladen und das noch in mp3 format, aber ich kann mir auch ansatzweise nicht vorstellen das es so ne legale sache ist.Die haben es eventuell von einer tauschbörse runtergeladen und dort anderen zur verfügung gestellt und alleine das ist schon mehr wie ILLEGAL.
Die haben sicher nicht die berichtigung oda erlaubnis dazu es zu veröffentlichen. Youtube selber wird sich darum sicher nix kümmern und rücken so und so nie userdaten raus, weil das könnte ihr geschäft ruinieren, weil sie überhaupt solche sachen betreiben und das wäre dann im endefekt für youtube GAME OVER.
Soweit ich gehört habe, darf man es für eigengebrauch..
Was man auf keinen fall sollte ist ein video beispiel von youtube runterladen und in irgendeine anderen vieobörse wieda hochladen, nur weil ich es jemand präsentieren will. das ist strafbar.
Anbieter von diesen clip kommen hörter drann als die downloader.
Wobei youtube keine tauschbörse ist, ist runterladen dort sicherer als auf irgendeinander tauschbörse. Sie werden sicher nicht die mühe machen und dort jetzt jeden clip zu überwachen, wenn es noch grössere sachen gibt wie beispiel die tauschbörsen torrent, bearshare etc....
Die chancen dort zu erwischt werden stehen ei 80 % und youtube sag ich jetzt mal haften nur die uploader.
Wenn wir tauschbörsen betrachten fällt einen ja auch auf das man stücke auch anderen weitergibt, das der download bei anderen leuten deutlich schneller geht und was heist das? eben... man bietet anderen es auch an. alleine das wort tausch sagt schon alles. Man tauscht eben..
Es werden nur die tauscher die anbieten bestraft soweit ich weis.. und sind generell nur auf ihnen aus zu fangen..
Wenn es in tauschbörsen keinen upload gebe, dann könnten downloader ohne bedenken auch runterladen. es zählt ja nur das upload also tausch.
Youtube jedoch da ladet man ja nur runter und läd es ja im hintergrund ja nicht für anderen hoch. es haftet dort lediglich der was diese clips reingetan hat und anderen zur verfügung gestellt hat.
Ich würde mir über youtube nicht so grosse gedanken machen, es sei den wenn du nur lädst von solchen musikvideos. Bei hochladen jedoch schaut es anderst aus *grins**
(Eines ist jedoch klar: wenn man dort das neueste lied findet was einer eingestellt hat oder man weis selber das dieser spezielle clip kopiergeschützt ist macht sich auch der downloader oft strafbar)
So ich hoffe ich habe das jetzt mal bissl geschildert wie das so läuft
MFG ANDI
#10
geschrieben 07. Februar 2009 - 07:59
denn auf der startseite könnte ja schon ein illegal hochgeladenes musikvideo erscheinen.
es wird zwar nicht automatisch abgespielt aber dieses eine bild was aus diesem video stammt ist ja dann schon illegal bereitgestellt.
und woher soll ich nun wissen ob das nun legal oder illegal dort gelandet ist?
#11 _MCDX_
geschrieben 07. Februar 2009 - 13:19
Bei der reinen Einblendung wäre wohl der Websitenbetreiber vorher die arme Sau.
Im konkreten Beispiel sind sich sowohl YouTube, als auch die Labels und die Anwälte der Problematik und der "Unschuld" der einfachen Nutzern sicherlich bewusst.
#12
geschrieben 07. Februar 2009 - 13:27
Zitat (MCDX: 07.02.2009, 13:19)
Nein der kluge Webseitenbetreiber hat sich vorher durch AGB in jede Richtung abgesichert. Und You Toube ist mit Sicherheit ein solcher keine Frage!
Von Belang sollte auch sein, dass sich Staatsanwaltschaften und Richter zunehemend weigern angezeigte Bagatellfälle zu bearbeiten. Also es wird wohl nicht mehr alles verfolgt.
"Ob eine dann stellt sich mir also die frage ob das reine aufrufen von zB "youtube.com" schon strafbar ist.
denn auf der startseite könnte ja schon ein illegal hochgeladenes musikvideo erscheinen."
Es sei mal dahingestellt, ob des wirklich schon strafbar ist oder nicht. Wenn des wirklich so sein solte, könnten das zumindest Bagatellfälle sein ...
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 07. Februar 2009 - 13:30
#13
geschrieben 07. Februar 2009 - 13:29
Zitat (MCDX: 07.02.2009, 13:19)
Bei der reinen Einblendung wäre wohl der Websitenbetreiber vorher die arme Sau.
Im konkreten Beispiel sind sich sowohl YouTube, als auch die Labels und die Anwälte der Problematik und der "Unschuld" der einfachen Nutzern sicherlich bewusst.
Ja die Labels passen da schon auf. Und so haben die auch mal gleich meine "Über den Wolken" Spassversion bei Youtube sperren lassen.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#14
geschrieben 07. Februar 2009 - 15:37
Ich surfte mal durch youtube und hab da ne platte bzw lied gesehen, die war brandaktuell und sowas kann doch nicht legal sein. jeder muss fürs lied zahlen, das er es überhaupt kommt..
Man muss nicht mal was runterladen direkt auf die festplatte. Jede seite was man betritt wird als download bezeichnet und läd es im zwischenspeicher aufn computer runter und somit wird es schon als download bezeichnet...
Ansehen von diesen Musikvideos sind ebenfalls illegal. was macht das videofenster wenn man ein lied anklickt? eben der balken rennt ganz rauf, er ladet vollständig das lied und was heisst das? Er lad das lied runter damit du es vollständig ansehen kannst. nur merkt man es nicht. er ladet es in zwischnspeicher des pcs runter.
Wie man weiss welche illegal sind runterzuladen puhhh ist schwierig zu wissen. Man kann sich das so vorstellen:
Meiste videos haben am ende oder am anfang den satz "Copyright by blabla" das heisst schon mal kopiergeschützt bei blabla und das ist illegal runterzuladen..
Lieder die brandaktuell sind sind sowieso illegal runterzuladen. warum sollte jemand das gratis haben, wenn es das album im geschäft zum kaufen gibt?
Das kann man ja nicht machen. sonst könnten die firmen alle zudrehn, weils jeder nur mehr im internet bekommt.
Ich bin ja auch der typ der jeden tag bei youtube ist und ich seh das es fast jedes lied dort vorhanden sind, was man sich nur denkt....
Mir ist jedoch kein fall bekannt das jemand die downloader bei youtube erwischt haben oder bestraft wurden. Eines steht fest... Illegal ist und bleibt es. Immerhin hat man es ja auf gratis wege und ohne geld
mfg andi
#15
geschrieben 07. Februar 2009 - 16:01
Zitat (Blackdove: 07.02.2009, 16:37)
Warum nicht? Ich hab gerade ein brandaktuelles Lied auf MTV gesehen, war das jetzt auch nicht legal?
Zitat
Oha, ich hoffe ich finde die Bankdaten von MTV...wie viel mich wohl sowas kosten wird...
Zitat
Genau, deshalb stellen auch so viele Plattenfirmen ihre Videos online, ist alles nur ein ganz ganz pöhser Trick, um die User danach abzumahnen.
Zitat
Das ganze nennt sich Streaming, und das ist nicht das gleiche wie Downloaden, auch wenn es technisch ähnlich umgesetzt wird.
Zitat
Nein, das heißt nur, das die Kopierrechte, eine bestimmten Person/Firma besitzt. Diese Person/Firma kann aber trotzdem erlauben, das das Video runtergeladen wird. iTunes stellt auch jede Woche ein kostenloses Video zum Download zur Verfügung, d.h. nicht, das es illegal wäre, es herunterzuladen. Es ist nur illegal, wenn man die Kopierrechte der entsprechenden Person verletzt (z.B. durch öffentliche Weitergabe ohne Erlaubnis)
Zitat
Nö. Ob das Lied nun 3 Stunden, 3Tage, 3 Jare oder 30 Jahre alt ist, sagt erstmal überhaupt nichts dazu aus, ob man es herunterladen darf, oder nicht.
Zitat
Schon mal Radio gehört?
Zitat
Es steht gar nichts fest. Es kommt immer auf den speziellen Fall an. Da bei Youtube Streaming=Downloaden des Videos ist, dürfte selbst das "mutwillige" Downloaden nicht strafbar sein, da man keinen Kopierschutz (DRM) umgehen muss, und auch sonst keine technischen Hilfsmittel einsetzen muss, um an den Stream zu kommen. Weitergeben oder Veröffentlichen darf man das ganze danach aber dann natürlich nicht mehr.