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Rechnung Als Privatperson Austellen


#1 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 11. November 2008 - 07:51

Hi,

ich, als Privatperson, habe letzte Woche für meinen ehemaligen Arbeitgeber ein paar Stunden gearbeitet, sozusagen als externer Berater. Nun brauchen die von mir was schriftliches zum Abrechnen meiner Arbeitsstunden. Das bedeutet, ich müsste ihnen eine Rechnung ausstellen.
Die Frage die sich mir nun stellt ist: Darf ich als Privatperson eine Rechnung für eine Dienstleistung ausstellen? Wenn ja, wie? Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer um? (Gleiche Regelung wie für Kleinunternehmer?) Muss ich meine Steuernummer angeben?

Ich habe zwar eine kaufmännische Ausbildung (Kfm. Ass.), aber in der Ausbildung haben wir nur gelernt, wie man Rechnungen innerhalb eines Betriebes ausstellt. Wir haben nichtmal gelernt ob man als Privatperson überhaupt Rechnungen ausstellen darf. Geschweige denn wie die aussehen müssen.

Gruß,
skaven

P.S.: Falls das von Belang ist, es handelt sich um 5,5 Stunden á 25€ (also einen Rechnungsbetrag von 137,50€).
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#2 Mitglied ist offline   DJ-Steel-Fist 

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geschrieben 11. November 2008 - 09:56

Ich kenn nur ne Software die dir dabei hilft :D

Ist für:
Leistungserfassung
Debitoren
Kreditoren
Fakturierung

Wenn du sowas brauchts schick ich dir ne PM mit dem Link ;9
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12. Oktober 2008 15:23 Uhr R.I.P

#3 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 11. November 2008 - 12:59

Hmm nee ne Software brauch ich nicht, danke. Ich weiß ja wie man Rechnungen schreibt und so'n Kram. Nur eben als Privatperson war mir nicht ganz klar was da so rein muss. Na ja, ich habe auf jeden Fall nochmal ein wenig nachgelesen und festgestellt, dass ich einfach nur eine Kleinbetragsrechnung (da unter 150€) ausstellen muss ohne USt. anzugeben und unten den folgenden Satz drunterzuhängen:

Zitat

Rechnung gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer.
Ansonsten halt das übliche:
- Mein kompletter Name und Adresse
- Rechnungsdatum
- Einzelbeträge und Mengen
- Gesamtsumme
- Zahlungsdaten (Kontonummer uns so)

Das reicht dann schon und sollte auch bei Steuerprüfungen innerhalb der Firma bestand haben.
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#4 Mitglied ist offline   DJ-Steel-Fist 

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geschrieben 11. November 2008 - 13:15

Wenigstens weisst du jezt was du beachten musst^^
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12. Oktober 2008 15:23 Uhr R.I.P

#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 11. November 2008 - 14:47

Aber: Die Rechnung muss Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Da Privatperson kein Unternehmen bist welches Finanzamtlich angemeldet ist, sowie keine UmsatzsteuerID hast, darfst Du keine Rechnung ausstellen.

Ich bin öfters auf Montage unterwegs und bekomme oft genug Rechnungen von Unterkünften mit dem Hinweis auf Kleinunternehmen und dass keine MmSt abgeführt werden müssen. Angemeldet sind die beim FA trotzdem, als Kleinunternehmer.

Ich will nichts falsches sagen, aber meines Wissen nach darf man in D als Privatperson keine Rechnung ausstellen da Du als Privatperson auch nicht Haftbar gemacht werden kannst!

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#6 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 11. November 2008 - 15:50

§ 19 gilt für Kleinunternehmer. So..was heißt eigentlich Kleinunternehmer:

Zitat

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.

Quelle

Was wiederum bedeutet, ja du darfst die Rechnung ausstellen.

#7 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 11. November 2008 - 23:16

Und trotzdem muss man ein Gewerbe anmelden auch wenn es ein Kleinunternehmen ist. Wenn man eine Rechnung schreibt haftet man für das was man gemacht hat. Die Privathaftpflicht wird das nicht übernehmen. Auch ein Kleinunternehmer/n muss sich haftpflichtversichern. Nur weil man als Kleinunternehmen keine Steuern zahlt heisst das noch lange nicht dass jede Person automatisch ein Kleinunternehmen ist.

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#8 Mitglied ist offline   bardelot 

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geschrieben 12. November 2008 - 01:37

Zitat

    1.0 Selbstständig neben der Ausbildung oder Beruf
    Oft bekommen Mediengestalter Projektanfragen von Verwandten oder Bekannten. Um diese auch ordentlich abzuwickeln und um Rechnungen schreiben zu dürfen sind aber einige Vorbereitungen zu treffen:


  • Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
    Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).


  • Möglichkeit 2: Kleingewerbe
    Man kann sich einen normalen Gewerbeschein holen. Normalerweise kommt dann vom Finanzamt ein Befragungsbogen über erwartete Umsätze, etc. Hier kann man dann eintragen, das man ein Kleingewerbe führen möchte. Als Kleingewerbetreibender darf man Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr erwirtschaften, ohne z.B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc. zahlen zu müssen. Man kann sich als Kleingewerbetreibender auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darf dann aber auf Rechnungen keine ausweisen und bei Anschaffungen keine Absetzen.
    Voraussetzungen für eine Kleinuntnehmerschaft
    o Unternehmer
    o im Inland ansässig
    o Brutto-Umsatz des Vorjahres < 17500 €
    o Voraussichtlicher Brutto-Umsatz des laufenden Jahres < 50000 €

    Folgen
    o Umsatzsteuer wird nicht erhoben
    o kein Vorsteuerabzug
    o kein Steuerausweis in der Rechnung
    o keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    o keine Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung


  • Möglichkeit 3: normales Gewerbe


  • Möglichkeit 4: freiberufliche Tätigkeit

Quelle:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/f...it-45370-1.html

Bei Unklarheiten würde ich aber zuerst noch beim Finanzamt nachfragen.

#9 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 12. November 2008 - 06:52

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 11.11.2008, 14:47)

Aber: Die Rechnung muss Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.
Das stimmt schonmal nicht, da ich eine Kleinbetragsrechnung ausstelle.

Man muss übrigens als Privatperson Rechnungen ausstellen können. Andernfalls kämen die meisten Privatverkäufe gar nicht zustande.

Ich werde zwar trotzdem in nächster Zeit noch eine USt.-Id.Nr. beantragen, aber zunächst müsste ich auch so noch Rechnungen ausstellen dürfen. Dabei ist jedoch wichtig, dass es kein gewerbliches Ausmaß annimmt. Was aber bei einem einzigen Job über 5,5 Stunden kaum der Fall sein dürfte.
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