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Viel Bei Ebay Verkaufen


#1 Mitglied ist offline   thomas.uhe 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 14:04

Hallo, wenn man als Privatmann bei ebay irgendwelche Schnäpchen ersteigert und sie dann anschließend wieder verkauft, wie sieht das dann mit dem Finanzamt aus? Wird das irgendwie nach dem jährlichen Umsatz berechnet?

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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 15:07

Da müßtes du vielleicht mal googeln, nach welchen Kriterien "gewerbsmäßiger Handel" eingestuft wird. Das hängt sicherlich mit der Größenordnung zusammen, also wenn die umgesetzten Mengen den Eigenbedarf übersteigen oder sowas. Glaub bei Ebay selbst gibts auch eine Regelung, wieviel man zum Beispiel als privater Verkäufer von einer Ware in einem bestimmten Zeitraum verkaufen darf.
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#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 16:04

Gebrauchte Artikell nur zum Zweck zu kaufen um sie gewinnbringend wieder zu verkaufen gilt als gewerbsmäßiger Handel. Theoretisch muss das FA erstmal wissen dass du das machst, praktisch gesehen wird ebay dir aber schon mitteilen dass du gewerblich handelst. Selbst wenn dein ebaykonto auf privat steht, du aber viel verkaufst, kann es sein dass du trotzdem für defekte verkaufte Artikel haftbar gemacht werden kannst, denn gewerbliche haften immer für den Versand, auch wenn unversichert versendet. Genauso besteht für gewerbliche immmer ein Rücknahmepflicht wenn der Handel im Netz stattfindet. Überleg Dir genau was du vorhast, kann sehr schnell nach hinten losgehen und richtig teuer werden.

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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:13

Desweiteren steckt bei dir eine eindeutige Gewinnerzielungsabsicht dahinter, und der erzielte Gewinn gehört natürlich versteuert, und zwar selbst dann wenn du nur 2 Euro Gewinn machst. Um das zu umgehen müsstest du die Artikel mehr als ein Jahr lang aufheben. Beachtest du das nicht wäre das Steuerhinterziehung, selbst wenn du wegen Mindermengen gar keine Steuer hättest abführen müssen (die Grenze ist, glaube ich, irgendwo bei 4800€.
Hier gilt also definitiv: Melden befreit, nichtmelden wird teuer.

#5 _Nippi_

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:19

Man darf nach meinem Wissen maximal 20 Stück pro Artikel im Monat verkaufen, sonst wird es Gewerblich & man muss seine Abgaben zahlen.

#6 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:25

Beitrag anzeigenZitat (Nippi: 27.10.2008, 22:19)

Man darf nach meinem Wissen maximal 20 Stück pro Artikel im Monat verkaufen, sonst wird es Gewerblich & man muss seine Abgaben zahlen.


Jo aber die Grenze die Ebay festlegt, um zwischen gewerblichen und privaten Verkäufern zu unterscheiden hat nichts damit zu tun, was beim Finanzamt als gewerblicher Handel gilt. Das kann sich unterscheiden, so dass man auch beim Finanzamt einen Handel melden muß, der unter Ebaybedingungen noch als privater Verkauf abläuft oder umgekehrt.
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#7 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:27

Achso, dachet die Regeln sind die selben.
Naja, benutze sogut wie nie Ebay & somit konnte ich es auch nicht genau wissen :angry:

Aber eigentlich ist es ja totaler Quatsch, wenn Ebay Regeln aufstellt die dem Finanzamt widersprechen.

Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 27. Oktober 2008 - 22:28


#8 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:30

Naja, ne, gewerblich wird es bereits bei einem Artikel pro Monat, den man kauft und dann mit eindeutiger Gewinnerzielungsabsicht wieder verkauft.
Also z.b. wenn man einen Artikel für 10 Euro kauft, insgesamt mit Versand 16,70€ bezahlt und ihn dann verkauft für 25 Euro. Das wäre ein Umsatz von 8,30Euro, und daraus liesse sich ableiten das ein Gewinn daran erzielt wurde, es also steuerpflichtig wird.
Wie die Regeln bei Ebay da aussehen, also ab wann es da als gewerblich zählt, weiss ich allerdings nicht, interessiert aber auch nicht sonderlich, weil erstmal die geltenden Gesetze greifen, Ebay kommt erst irgendwann weit dahinter.

#9 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:48

als privater Verkäufer was ich schon seit über 5 Jahren mache hatte ich bis heute keine Probleme,aber das Finanzamt ist ja auch nicht blöd und schaut heute auf die Profile der User und was sie zu welchen Preis verkauft haben.Wenn da ein privater Verkäufer x Artikel im Monat verkauft schauen sie doch mal genau nach und wenn sie dann merken das es geschäftlich ist was er macht bekommen die auch von eBay die Daten die hinter dem Usernamen sind mit kompleter Adresse.

#10 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 27. Oktober 2008 - 23:13

Beitrag anzeigenZitat (Nippi: 27.10.2008, 22:27)

Achso, dachet die Regeln sind die selben.
Naja, benutze sogut wie nie Ebay & somit konnte ich es auch nicht genau wissen :angry:

Aber eigentlich ist es ja totaler Quatsch, wenn Ebay Regeln aufstellt die dem Finanzamt widersprechen.


Naja nee. Ebay muß ja eine Linie finden wegen der ganzen Gewährleistungen. Ich könnte ja jetzt CDs produzieren und Verkaufe die, ohne dass ich ein Gewerbe anmelde. Sagen wir mal Stückzahl von 10. Dann könnte das fürs Finanzamt natürlich schon ein gewerbsmäßiger Handel sein, den ich zu melden habe aber es ist doch ok wenn Ebay sagt "Man verkauf deine 10 Dinger und gut ist" weil ich die ja letztendlich schon irgendwie als Privatperson verkaufe und nicht die ganzen Gewährleistungen bieten kann, die ein Musikalienhandel bieten muß. Es gibt aber sicher Streitfälle. Wenn ich eine Hauhaltsauflösung mache und mein ganzes Zeugz verkaufe, dann setze ich da möglichwerweise tausende Euro um und das ist ein ganz normaler Privatverkauf. Und der CD-Mann macht selbst bei einer etwas größeren Auflage vielleicht nur ein paar hundert Euro gut und soll als gerwerblich abrechnen.

Oder nee anderes Beispiel. Wochenmarkt mit gewerblichen Händlern und Flohmarkt mit Privatverkäufern. Da muß ja derjenige der den Marktplatz betreibt und organisiert auch seine Regeln aufstellen, dass alles seine Richtigkeit hat. Die Verpflichtungen die jeder einzelne von den Verkäufern gegenüber dem Finanzamt dann letztendlich hat, sind ja deren Ding. Mit der "Hausordung" vom Marktplatz sichert sich ja nur der Betreiber ab.

Was auch immer vergessen wir. Auch wenn man immer von Aution spricht, Ebay ist keine Versteigerung, sondern ganz normaler Markplatz. Es werden Waren angeboten, Preisvorschläge gemacht und dann Kaufverträge abgeschlossen. Für eine Versteigerung fehlt ein Auktionator, der den Zuschlag erteilt. Man kann da also nicht nach den gesetzlichen Regelungen für Versteigerungen gehen (falls es da anderslautende Regelungen als für Verkäufe gibt).

Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 27. Oktober 2008 - 23:18

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#11 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 30. Oktober 2008 - 23:51

Warum soviel rätseln? eBay selbst sagt es doch genau. :blink:

ebay Rechtsportal

Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 30. Oktober 2008 - 23:52

Eingefügtes Bild

Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#12 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 31. Oktober 2008 - 12:35

Wie schon weiter oben steht: Was eBay sagt und was das FA sagt, sind 2 unterschiedliche Dinge. Rein rechtlich gesehen ist der Ankauf einer Ware schon gewerblich wenn sie nur gekauft wurde um sie sofort zu einem höheren Betrag wieder zu verkaufen! wenn ich jetzt natürlich schnapper bei ebay kaufe um sie dort sofort wieder zu verkaufen ist es laut FA schon gewerblich und muss angemeldet werden, ganz gleich was eBay in seinen Regeln stehen hat.

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#13 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 31. Oktober 2008 - 13:23

Ja genau, das ist ja auch so ein Punkt warum sich die Regeln unterscheiden. Wenn ich bei ebay etwas kaufe, dann ist es ebay eigentlich egal, ob ich es behalte oder weiterverkaufe und wenn ich bei Ebay etwas verkaufe, dann ist das Ebay auch egal, woher ich es habe, solange ich es rechtmäßig erworben habe. Es ergeben sich ja aus dem ganzen vier Möglichkeiten.

- die Privatperson, die privat verkauft
- die Privatperson, die gewerblich handelt
- der Gewerbetreibende, der privat verkauft
- der Gewerbetreibende, der gewerblich handelt

Die ebay-Regeln mit der Stückzahl unterscheiden bei den vier Möglichkeiten zwischen der Privatperson und dem Gewerbetreibenden. Das Finanzamt aber unterscheidet zwischen dem privaten Verkauf und dem gewerblichen Handeln. Deshalb kann sich das überschneiden oder auch widersprechen.
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