Viel Bei Ebay Verkaufen
#1
geschrieben 27. Oktober 2008 - 14:04
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#2
geschrieben 27. Oktober 2008 - 15:07
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#3
geschrieben 27. Oktober 2008 - 16:04
greets
#4
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:13
Hier gilt also definitiv: Melden befreit, nichtmelden wird teuer.
#5 _Nippi_
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:19
#6
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:25
Zitat (Nippi: 27.10.2008, 22:19)
Jo aber die Grenze die Ebay festlegt, um zwischen gewerblichen und privaten Verkäufern zu unterscheiden hat nichts damit zu tun, was beim Finanzamt als gewerblicher Handel gilt. Das kann sich unterscheiden, so dass man auch beim Finanzamt einen Handel melden muß, der unter Ebaybedingungen noch als privater Verkauf abläuft oder umgekehrt.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#7 _Nippi_
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:27
Naja, benutze sogut wie nie Ebay & somit konnte ich es auch nicht genau wissen
Aber eigentlich ist es ja totaler Quatsch, wenn Ebay Regeln aufstellt die dem Finanzamt widersprechen.
Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 27. Oktober 2008 - 22:28
#8
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:30
Also z.b. wenn man einen Artikel für 10 Euro kauft, insgesamt mit Versand 16,70€ bezahlt und ihn dann verkauft für 25 Euro. Das wäre ein Umsatz von 8,30Euro, und daraus liesse sich ableiten das ein Gewinn daran erzielt wurde, es also steuerpflichtig wird.
Wie die Regeln bei Ebay da aussehen, also ab wann es da als gewerblich zählt, weiss ich allerdings nicht, interessiert aber auch nicht sonderlich, weil erstmal die geltenden Gesetze greifen, Ebay kommt erst irgendwann weit dahinter.
#9
geschrieben 27. Oktober 2008 - 22:48
#10
geschrieben 27. Oktober 2008 - 23:13
Zitat (Nippi: 27.10.2008, 22:27)
Naja, benutze sogut wie nie Ebay & somit konnte ich es auch nicht genau wissen
Aber eigentlich ist es ja totaler Quatsch, wenn Ebay Regeln aufstellt die dem Finanzamt widersprechen.
Naja nee. Ebay muß ja eine Linie finden wegen der ganzen Gewährleistungen. Ich könnte ja jetzt CDs produzieren und Verkaufe die, ohne dass ich ein Gewerbe anmelde. Sagen wir mal Stückzahl von 10. Dann könnte das fürs Finanzamt natürlich schon ein gewerbsmäßiger Handel sein, den ich zu melden habe aber es ist doch ok wenn Ebay sagt "Man verkauf deine 10 Dinger und gut ist" weil ich die ja letztendlich schon irgendwie als Privatperson verkaufe und nicht die ganzen Gewährleistungen bieten kann, die ein Musikalienhandel bieten muß. Es gibt aber sicher Streitfälle. Wenn ich eine Hauhaltsauflösung mache und mein ganzes Zeugz verkaufe, dann setze ich da möglichwerweise tausende Euro um und das ist ein ganz normaler Privatverkauf. Und der CD-Mann macht selbst bei einer etwas größeren Auflage vielleicht nur ein paar hundert Euro gut und soll als gerwerblich abrechnen.
Oder nee anderes Beispiel. Wochenmarkt mit gewerblichen Händlern und Flohmarkt mit Privatverkäufern. Da muß ja derjenige der den Marktplatz betreibt und organisiert auch seine Regeln aufstellen, dass alles seine Richtigkeit hat. Die Verpflichtungen die jeder einzelne von den Verkäufern gegenüber dem Finanzamt dann letztendlich hat, sind ja deren Ding. Mit der "Hausordung" vom Marktplatz sichert sich ja nur der Betreiber ab.
Was auch immer vergessen wir. Auch wenn man immer von Aution spricht, Ebay ist keine Versteigerung, sondern ganz normaler Markplatz. Es werden Waren angeboten, Preisvorschläge gemacht und dann Kaufverträge abgeschlossen. Für eine Versteigerung fehlt ein Auktionator, der den Zuschlag erteilt. Man kann da also nicht nach den gesetzlichen Regelungen für Versteigerungen gehen (falls es da anderslautende Regelungen als für Verkäufe gibt).
Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 27. Oktober 2008 - 23:18
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#11
geschrieben 30. Oktober 2008 - 23:51
ebay Rechtsportal
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?
Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 30. Oktober 2008 - 23:52
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.
#12
geschrieben 31. Oktober 2008 - 12:35
greets
#13
geschrieben 31. Oktober 2008 - 13:23
- die Privatperson, die privat verkauft
- die Privatperson, die gewerblich handelt
- der Gewerbetreibende, der privat verkauft
- der Gewerbetreibende, der gewerblich handelt
Die ebay-Regeln mit der Stückzahl unterscheiden bei den vier Möglichkeiten zwischen der Privatperson und dem Gewerbetreibenden. Das Finanzamt aber unterscheidet zwischen dem privaten Verkauf und dem gewerblichen Handeln. Deshalb kann sich das überschneiden oder auch widersprechen.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"