WinFuture-Forum.de: Kündigung Während Der Krankzeit, Ohne Abmahnung - WinFuture-Forum.de

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Kündigung Während Der Krankzeit, Ohne Abmahnung Kündigung während der Krankzeit, ohne abmahnung

#31 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 29. August 2008 - 00:15

ja, es kam per einschreiben.
Gruß mobil4u
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#32 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. August 2008 - 00:46

Sehen wir die Sache doch mal realistisch. Kündigen während der Krankheit find ich das Letzte. Dein Chef will dich nicht mehr, das musst du zur Kenntnis nehmen, ob es dir paßt oder nicht. Diese Tatsache beurteilt auch in keiner Weise die geleistete Arbeit in der Firma. Damit ist egal was du tust oder nicht tust, du bist leider in dem Unternehmen draußen. Arbeitsgericht und solchen Unsinn ... macht alles keinen Sinn ... wer sucht der findet auch relativ schnell einen anderen Kündigungsgrund, gegen den du nichts ausrichten kannst.

Du kannst also gern zum Arbeitsgericht gehen wenn du eine Möglichkeit siehst ... aber nicht um eine Wiedereinstellung zu erlangen, sondern nur wegen einer finanziellen Abfindung, bei der der Staat und die Sozialversicherung leider auch kräftig die Hand mit aufhalten. An den Threadersteller ein Sorry für die direkte Schreibweise.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. August 2008 - 00:53


#33 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 29. August 2008 - 11:42

hallo, nach der Kündigung will ich nicht mehr dort wieder arbeiten, ich habe in den letzten zwei tagen rum telefoniert und ich habe auch wieder einen job für ende november....
der würde auch besser zahlen ....

ich werde aber für mein recht kämpfen.
ich werde vors arbeitsgericht ziehen und nach meiner abpfindung verlangen...
das ist mein recht.

das einzige was mich ankotzt ist, dass ich meine arbeitskollegen verliere...
ich hab mich mit dennen immer sehr gut verstanden.
zwar treffen wir uns auch privat, aber natürlich ist das kollegialische verhältnis immer besser.
Gruß mobil4u
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#34 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. August 2008 - 12:52

Da sind wir uns ja einig. Mein Beitrag war auch mehr auf einige Beiträge vor mir bezogen. Ob dir eine Entschädigung solltest du vorher prüfen. Eine unberechtigte Kündigung begründet wohl grundsätzlich nicht einen Abfindungsanspruch, aber soweit mir bekannt ist, läuft es wohl meistens so, dass bei einer berechtigten Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung hinausläuft. Und keine Wort auch nicht zu den Besten Kollegen, dass du wieder einen Job in Aussicht hast, die können die alles ruinieren ... wenn es dem Chef zu Ohren kommt. Und mit den Kollegen das kann ich gut verstehen.

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