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Kündigung Während Der Krankzeit, Ohne Abmahnung Kündigung während der Krankzeit, ohne abmahnung


#1 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 26. August 2008 - 10:55

Hallo Leute, ich habe heute Post von meinem Chef bekommen.
In dem Brief steht, dass er mein Arbeitsverhältniss Fristgerecht zum 30.09 Kündigt...

Ich bin seit ca 4 Wochen Krank, habe Probleme mit meinem Rücken und Linken bein.
Bin dauernt beim Arzt.

Kann er mich, OHNE Abmahnung und in der Krankzeit kündigen?

Es besteht auch kein Grund für die Kündigung...

Er wünscht mir nur alles Gute in dem Brief, mehr nicht...


----

Edit:

Ich habe meine Ausbildung von 01.09.2002-28.02.2006 beleistet.
Dann habe ich einen Arbeitsvertrag von 01.03.2006-01.03.2008 befristet bekommen
und ab dem 01.03.2008 habe ich eine unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.


Es ist ein Großbetrieb, mit einem HAuptsitzt in meiner Gegend und zwei weitere Filialen.
Der Betrieb hat über 20-30 Mitarbeiter wahrscheinlich noch mehr.

Meine Frage:
Kann er mich einfach so kündigen?

Würde ich abfindung bekommen, währe zwar nicht viel, aber egal..

Dieser Beitrag wurde von mobil4u bearbeitet: 26. August 2008 - 11:14

Gruß mobil4u
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#2 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:02

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) fällt und Sie daher allgemeinen Kündigungsschutz genießen, braucht Ihr Arbeitgeber nicht nur für eine außerordentliche, sondern auch für eine ordentliche Kündigung einen vernünftigen Grund, damit die Kündigung wirksam ist.

Das KSchG bietet dem Arbeitgeber drei Gründe an, nämlich die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers und die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Die krankheitsbedigte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung).

Als "krankheitsbedigte Kündigung" bezeichnet man daher eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):

1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.

Muß der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen?

Nein. Anders als bei der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wird dem Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Kündigung keine Verletzung des Arbeitsvertrages zum Vorwurf gemacht. Für Krankheiten kann man nichts. Daher ist vor Ausspruch einer Kündigung aus krankheitsbedingten Grüdnen keine Abmahnung des Arbeitnehmers erforderlich.

Was tun bei einer krankheitsbedingten Kündigung?

Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen Kündigungsschutzklage erheben wollen oder nicht. Wenn Sie diese in § 4 Satz 1 KSchG bestimmte Frist für die Erhebung der Klage versäumen, gilt die Kündigung als von als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG).

mehr: http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_K...itsbedingt.html

#3 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:25

achwas, ich habe letztes jahr nicht eineinziges mal gefehlt, die betriebliche lage meiner Firma ist blendend, und in der Firma ist momentan eh nichts los, er kann mir nicht sagen, dass momentan soviel arbeit ist und dass es wegen mir zur erheblichen wirtschaftlichen schaden hat, ich schaffe in einer KFZ Werkstatt, bei uns ist in der Sommerzeit NICHTS los, weil jeder im Urlaub ist.

Ich bin mir 100% sicher, er Kündigt mich nur, weil ich Krank bin, er hat bestimmt keine Lust, mich weiterzubezahlen.

Er weiss auch, dass ich wieder Arbeiten komme.

Tzzz, ich kann mich noch errinern, als ich einen Unfall mit meinem Auto hatte und ich 2006 eine Woche Krank war, hat er mich zusammengeschi**en, er sagte ich soll arbeiten kommen, obwohl ich Krank war!!! so ein Mensch ist er....
Gruß mobil4u
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#4 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:32

Es steht dir ja frei, dagegen vorzugehen. :rolleyes:

#5 _EDDP_

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geschrieben 26. August 2008 - 11:39

Wenn das Arbeitsverhältnis dermaßen gestört ist, würde ich mir überlegen dort weiterzuarbeiten. Wenn ich lese was rehleinkiller geschrieben hat, frage ich mich ob Punkt 1 unter "Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?" überhaupt gegeben ist. Falls du die Kündigung nicht akzeptieren willst, würde ich dir empfehlen deinen Anwalt aufzusuchen um mit ihm zu klären, ob ihr gegen die Kündigung vorgeht. Alternativ wäre ein Gang in die nächste VZ nicht schlecht. Die haben juristisch auch eine Menge drauf und eine Beratung kostet i.d.R. nicht mehr als 15 Euro...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 26. August 2008 - 11:39


#6 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:40

 Zitat (mobil4u: 26.08.2008, 11:55)

Ich bin seit ca 4 Wochen Krank, habe Probleme mit meinem Rücken und Linken bein.
Bin dauernt beim Arzt.

Dann habe ich einen Arbeitsvertrag von 01.03.2006-01.03.2008 befristet bekommen
und ab dem 01.03.2008 habe ich eine unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.

Bin dauernd beim Arzt, klingt schon nicht so doll. In wie weit warst du denn sonst noch nicht anwesend, wegen Arzt Besuchen?
Das er deinen Vertrag erst im März auf unbefristet gesetzt hat, spricht gegen Ihn. Wenn er da schon wusste das du angeschlagen bist, hätte er hier bei befristet bleiben sollen, aus eigenem Interesse.
Offensichtlich hat er in seiner Märzentscheidung einen Fehler gemacht den er jetzt korrigieren will.
Ob das aber so geht...mal die Paragraphen Dreher fragen.

Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 26. August 2008 - 11:41

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#7 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:41

Ich bin ein erfolgreicher Mechaniker, der seine Arbeit zu 100% erledigt, ich habe NIEMALS Negativ über meine Firma geredet, auch wenn die misst gemacht haben.

"Dauernt beim Arzt" in den ca 4 Wochen war ich 4 mal dort, zur Kontrolle, mein Arzt hat auch zu mir gesagt, dass ich eventuell nächste woche wieder Arbeiten kann.

Ich hatte nie kranktage, ausser bei meinen zwei letzte PKW unfälle.

Ich bin auch nur ein Mensch, der auch mal Krank werden darf.

Andere beispiel, ich habe mal im Umkleidekabiene sehr schmerzvollen Krampf im berreich Rücken bekommen, mein chef hat dies auch gesehen!
drotz den Schmerzen habe ich versucht zu arbeiten, leider ging es nicht.
Daraufhin war ich bin arzt und er hat mir sehr starkes schmerzmittel in meinen rücken gespritzt, der arzt hatte mich damals bis Freitag krankgeschrieben, tzz mein chef hat mich dann am freitag damals angerufen und hat gesagt, dass ich samstag arbeiten soll.

ich bin dann auch zur arbeit gefahren und was war, er hat mich zusammengeschissen.
er sagte, dass kann ja wohl nicht war sein usw...

Dieser Beitrag wurde von mobil4u bearbeitet: 26. August 2008 - 11:47

Gruß mobil4u
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#8 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 26. August 2008 - 11:53

Hmmm, wir kennen deinen Chef und das Betriebsklima leider nicht und hören das nur einseitig.

Natürlich darf man auch krank sein, sogar öfter. Bei uns gibt es Welche die haben das Thema schon mehr als ausgereizt und sind immer noch da. Also so schnell geht das Kündigen wegen Krankheit in der Regel nicht.
In diesem Punkt ist es schon relativ schnell passiert.

Aber wie gesagt, wir kennen die Umstände in seiner Gänze nicht. Wenn dir an dem Job noch was liegt, dann am Besten zum Anwalt bei so strittigen Fragen.

Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 26. August 2008 - 11:54

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#9 Mitglied ist offline   mobil4u 

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geschrieben 26. August 2008 - 12:01

Einen anwalt werde ich eh zu rate ziehen, das was mich halt nur ankotzt ist, ich bin seit 2002 dort, ich kam immer mit meinen kollegen gut aus...

Es ist eh eine komische Firma, wir sind ein Autohaus, der eine Marke verkauft, ich hatte mal nen Kollegen, der hat sich nicht die Marke gekauft, die wir verkaufen, sondern eine Marke aus Bayern, mein Kollege hat dadurch SOFORT seine Kündigung bekommen !!!

was soll ich nun sagen ?
Gruß mobil4u
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#10 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 26. August 2008 - 12:08

Auch hier kennen wir die Umstände nicht und vielleicht sah es ja nur nach aussen so aus. :rolleyes:

Und du musst auch nicht UNS, sondern den Anwalt und deinen Chef davon überzeugen, dass da was nicht rechtens ist.

#11 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 26. August 2008 - 12:50

Das ist ja wohl eine bodenlose Frechheit was der Arbeitgeber
da, wie geschildert, versucht abzuziehen! :rolleyes:

Ich würde, wenn ich in Deiner Situation wäre,
mich unverzüglich (auch wenn es Schmerzen bereitet)
zum Arbeitsgericht begeben, dort die Geschehnisse schildern.
Man kann beim Arbeitsgericht Klage mündlich zur Niederschrift
erheben. Den Arbeitnehmer kostet dies erst mal gar nichts.

Dem dreisten Chef fällt erfahrungsgemäß dann das freche Grinsen
aus dem Gesicht. Der weiß nämlich ganz genau,
dass er mit seiner dreisten Frechheit beim
Arbeitsgericht nicht durchkommen würde.
Ich würde es mir aber schwer überlegen, ob ich in so einen Laden,
mit einem Chef, der versuchen würde mir fortan bei jeder Gelegenheit
irgendwie in den Rücken zu fallen,
wirklich auf biegen und brechen weiterarbeiten wollte.
Wenn man gut ist, in seinem Beruf, wäre das verschwendete Lebenszeit,
falls der Arbeitgeber dann eine Abfindung anbietet, würde ich persönlich,
wenn ich an der Stelle des Threaderöffners wäre,
es vorziehen, die Abfindung zu nehmen und froh sein, einen solchen schlechten Chef
los zu sein, der nur darauf lauert, seinen Arbeitnehmern bei jeder Gelegenheit
in den Rücken zu fallen. Schließlich richten Arbeitnehmer ihr Leben auf
ihren Arbeitsplatz aus, so, dass es da auch etwas langfristig zuverlässiges
braucht, dieser Chef jedoch würde für mich mehr als hinreichend bewiesen
haben, das er ein solches Vertrauen nicht verdient.

Das ist jedenfalls das, was ich tun würde,
wenn ich in Deiner Situation wäre.
Was Du nun machst, ist Deine Entscheidung,
dies ist keine Rechtsberatung!


Gruß, Internetkopfgeldjäger

Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 26. August 2008 - 12:52


#12 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 26. August 2008 - 18:38

 Zitat (Internetkopfgeldjäger: 26.08.2008, 13:50)

Das ist ja wohl eine bodenlose Frechheit was der Arbeitgeber da, wie geschildert, versucht abzuziehen!


Auch wenn ich dir in der Sache zustimme, dass ist leider immer mehr die Realität. So sieht diese aus.

#13 Mitglied ist offline   Ü40 

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geschrieben 26. August 2008 - 21:12

 Zitat (mobil4u: 26.08.2008, 11:55)

Hallo Leute, ich habe heute Post von meinem Chef bekommen.
In dem Brief steht, dass er mein Arbeitsverhältniss Fristgerecht zum 30.09 Kündigt...


Wenn die Kündigung wirklich Fristgerecht ist kannst du da wohl nix machen........


Ü40
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#14 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 26. August 2008 - 21:49

Zitat

Wenn die Kündigung wirklich Fristgerecht ist kannst du da wohl nix machen........


welche frist soll das sein? er hat nen unbefristeten bekommen, nix mehr mit frist, der chef gehört vor gericht zur schnecke gemacht! meine meinung

Zitat

Dann habe ich einen Arbeitsvertrag von 01.03.2006-01.03.2008 befristet bekommen
und ab dem 01.03.2008 habe ich eine unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.


#15 Mitglied ist offline   Ü40 

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geschrieben 27. August 2008 - 17:45

Beachte das ich geschrieben habe wirklich Fristgerecht und das gilt es wohl zur überprüfen.
Wüsste nicht das ein Unbefrister Arbeitsvertrag nicht kündbar ist.


Ü40
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