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Preisangebot: Netto Oder Brutto ?


#1 Mitglied ist offline   schulle 

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  geschrieben 18. August 2008 - 19:47

hi,

ich habe mich vor ein paar Wochen mit einem Restaurantbesitzer getroffen, der auch Cateringservice anbietet. Dabei habe ich mir ein preisangebot für ein buffet für 75 pers. machen lassen. Er meinte damals das bei meinen wünschen der preis bei 20€ pro person liegt und ich habe zugesagt.
Nun wollte ich nochmal alles schriftlich von ihm haben und er gab mir ein preisangebot mit 75 x 20€ plus mehrwertsteuer. und das finde ich nicht in ordnung. dann hätte er doch sagen müssen, das der preis ohne mwst ist. seine speisekarten sind doch auch mit bruttopreisen versehen...!

kann ich jetzt auf die 20€/pers. brutto beharren?


danke!
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#2 _DonBonzo_

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geschrieben 18. August 2008 - 19:59

Da du das nicht schriftlich hast, nein. Aber genauso wenig kann er auf Einhaltung des "Vertrages" bestehen, wenn er nichts Schriftliches von dir hat.

Dieser Beitrag wurde von DonBonzo bearbeitet: 18. August 2008 - 20:02


#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. August 2008 - 20:02

Ja aber es wird dir nichts nützen. Angebote sind nicht an die Schriftform gebunden und der Preis darf grundsätzlich Brutto oder Netto angegeben werden. Soweit zur Theorie, die Praxis sieht anders aus. Es steht Aussage gegen Aussage und du müßtest ihn verklagen um des durchzusetzen. Ob du einen so gnädigen Richter findest, wenn die Gegenseite behauptet erklärt zu haben, dass der Preis ohne Mehrwertsteuer ist,m wage ich doch zu bezweifeln. Außerdem eh der Richter entschieden hat brauchst du sicher kein Buffett mehr, da der Termin eh vorbei ist. Eine Sauerei ist es aber schon ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. August 2008 - 20:04


#4 _DonBonzo_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 18. August 2008 - 20:04

Wie soll er ihn denn verklagen? Gibt doch keine Grundlage. Ich kann ja auch jedem erzählen ich verkauf dir mein Auto für 20€ und dann plötzlich 20.000 verlangen, passieren kann mir nichts. Genauso ist das hier der Fall.

Da hilft nur, nochmal verhandeln.

#5 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. August 2008 - 20:08

Er hat sich ein mündliches Angebot machen lassen. An das ist der derjenige der das Angobt macht grundsätzlich gebunden. Da er es nicht schriftlich hat ist das mit dem Beweisen was für ein Agebot hier offeriert wurde (Brutto oder netto) so eine Sache. Eine Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht an die Schriftform geboten.

Wenn er auf die Einhaltung des Angebotes besteht und derjenige der das Angebot gemacht hat grundsätzlich drauf besteht er habe ein anderes Angebot gemacht und ist nicht bereit für 20 Euro zu liefern ... muss letztlich ein Richter entscheiden wenn es zur Klage kommt. Und er kann denjenigen der das Angebot gemacht hat grundsätzlich auf die Einhaltung des Angebotes verklagen. Ob er damit durchdringen kann steht auf einem anderen Blatt. Und ob das Sinn macht oder nicht sei mal völlig dahingestellt. Ich meine nein er kann ohne Zeugen praktisch nicht durchdringen und praktisch machts auch keinen Sinn - keine Frage.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. August 2008 - 20:12


#6 Mitglied ist offline   gizzle 

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geschrieben 18. August 2008 - 20:09

Ist leider oft so das Geschäftsleute immer von Netto Preisen reden, gewöhns dir direkt an immer danach zu fragen. Ab jetzt bist eine Erfahrung reicher!

#7 _DonBonzo_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 18. August 2008 - 20:09

Gut verklagen kann man letzlich jeden und alles. Es wird nur nicht bis zur Verhandlung kommen. :D

#8 Mitglied ist offline   schulle 

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geschrieben 18. August 2008 - 20:14

vielen dank an alle.
ich werde nochmal versuchen zu verhandeln...


danke
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#9 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 18. August 2008 - 21:01

Der Cateringservice wäre verpflichtet gewesen, dir als Endkunden einen Bruttopreis zu nennen. Bringt dir aber alles nichts, da das eigentliche Angebt, nämlich das schriftliche, sowieso das mündliche aufhebt, und in dem ist ja die Umsatzsteuer wiederum ordentlich aufgeführt.
Handeln lohnt aber hier in jedem Fall, schon aufgrund seines vorherigen Fehlers. Weise ihn mal auf BGB §294 hin, und bitte ihn aufgrund seines offensichtlichen Fehlers sein Angebot nochmal zu überdenken.

#10 Mitglied ist offline   schulle 

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geschrieben 18. August 2008 - 21:22

vielen dank samstag.
werde mir mal bgb§294 anschauen und versuche zu handeln.
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