Preisangebot: Netto Oder Brutto ?
#1
geschrieben 18. August 2008 - 19:47
ich habe mich vor ein paar Wochen mit einem Restaurantbesitzer getroffen, der auch Cateringservice anbietet. Dabei habe ich mir ein preisangebot für ein buffet für 75 pers. machen lassen. Er meinte damals das bei meinen wünschen der preis bei 20€ pro person liegt und ich habe zugesagt.
Nun wollte ich nochmal alles schriftlich von ihm haben und er gab mir ein preisangebot mit 75 x 20€ plus mehrwertsteuer. und das finde ich nicht in ordnung. dann hätte er doch sagen müssen, das der preis ohne mwst ist. seine speisekarten sind doch auch mit bruttopreisen versehen...!
kann ich jetzt auf die 20€/pers. brutto beharren?
danke!
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#2 _DonBonzo_
geschrieben 18. August 2008 - 19:59
Dieser Beitrag wurde von DonBonzo bearbeitet: 18. August 2008 - 20:02
#3
geschrieben 18. August 2008 - 20:02
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. August 2008 - 20:04
#4 _DonBonzo_
geschrieben 18. August 2008 - 20:04
Da hilft nur, nochmal verhandeln.
#5
geschrieben 18. August 2008 - 20:08
Wenn er auf die Einhaltung des Angebotes besteht und derjenige der das Angebot gemacht hat grundsätzlich drauf besteht er habe ein anderes Angebot gemacht und ist nicht bereit für 20 Euro zu liefern ... muss letztlich ein Richter entscheiden wenn es zur Klage kommt. Und er kann denjenigen der das Angebot gemacht hat grundsätzlich auf die Einhaltung des Angebotes verklagen. Ob er damit durchdringen kann steht auf einem anderen Blatt. Und ob das Sinn macht oder nicht sei mal völlig dahingestellt. Ich meine nein er kann ohne Zeugen praktisch nicht durchdringen und praktisch machts auch keinen Sinn - keine Frage.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. August 2008 - 20:12
#6
geschrieben 18. August 2008 - 20:09
#7 _DonBonzo_
geschrieben 18. August 2008 - 20:09
#8
geschrieben 18. August 2008 - 20:14
ich werde nochmal versuchen zu verhandeln...
danke
#9
geschrieben 18. August 2008 - 21:01
Handeln lohnt aber hier in jedem Fall, schon aufgrund seines vorherigen Fehlers. Weise ihn mal auf BGB §294 hin, und bitte ihn aufgrund seines offensichtlichen Fehlers sein Angebot nochmal zu überdenken.
#10
geschrieben 18. August 2008 - 21:22
werde mir mal bgb§294 anschauen und versuche zu handeln.

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