WinFuture-Forum.de: Imac Gekauft, Garantie Nur 1 Jahr ... - WinFuture-Forum.de

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Imac Gekauft, Garantie Nur 1 Jahr ... Verlängerung für 219 € empfehlenswert ?


#1 _Nippi_

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geschrieben 15. August 2008 - 09:25

Guten Tag,
ich hab gestern meinen Imac erhalten und Apple gibt ja nur eine Garantie von einem Jahr.
Dazu bieten die eine Zusätzliche Garantieleistung an für 3 Jahre + 3 Jahre Telefon Support für 219 €.

Ist es empfehlenswert diese zu kaufen, damit man einen längeren Garantieanspruch hat ?

Lieber Gruß,
Nippi

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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. August 2008 - 09:33

Apple gibt dir ein Jahr Garantie, im Anschluss hast du automatisch ein weiteres Jahr Gewährleistung. Sprich, du bist schonmal 2 Jahre abgesichert.
Jetzt ist die Frage ob nach 2 Jahren nochmal etwas so kaputt gehen kann, dass die Reparatur teurer wäre wie die 219€? Und vor allem muss dann ja etwas so kaputt gehen, das die Garantie greift, Selbstverschulden zählt da wohl eher nicht dazu.
Ne, ich glaub ich würd die 219€ nehmen und zu einem Versicherungsfritzen gehen. Die versichern dir den Mac für 100€ gegen Runterfallen, Wassereinbruch etc., da hast du mehr davon und ausserdem noch Geld gespart.

#3 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. August 2008 - 09:36

Oh, ich dachte das ich nur ein Jahr durch Apple gesichert bin.
Solang es die 2 Jahren sind , muss ich ja gar nichts dazu kaufen.

Vielen Dank an dich Samstag.

Edit: erledigt

Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 15. August 2008 - 09:36


#4 Mitglied ist offline   MezzoX 

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geschrieben 15. August 2008 - 09:43

bei macbooks oder allgemein notebook bringt so ein zusatz für 3 Jahre schon was, da man diese oft dabei hat und untewegs kanns immer ma runterfallen oder so :)

bei nem iMac der den ganzen Tag nur aufm Tisch steht, würd ichs auch net mache.

#5 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 15. August 2008 - 10:38

 Zitat (Nippi: 15.08.2008, 10:36)

Oh, ich dachte das ich nur ein Jahr durch Apple gesichert bin.


Naja unter zwei Jahre bei Neuware (solange es sich nicht um Verschleißteile handelt) währe in Deutschland auch nicht rechtens :)

#6 Mitglied ist offline   Fabi 

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geschrieben 15. August 2008 - 10:49

Falls du ihn nicht direkt bei apple bestellt haat, dann hast du ja auch von deinem händler 2 Jahre Garantie! War/ist zumindest bei mir so, laut AGB von get-a-mac, bei denen ich am Mittwoch bestellt habe, hast du 2 Jahre Garantie.

Zitat aus der AGB:

Zitat

§8 Gewährleistung/ Mangelansprüche/ Haftung
Die Gewährleistung für Neuware beträgt 2 Jahre ab Zugang und erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unter Kaufleuten ergänzend die §§ 377 und 387 HGB gelten und die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt ist. get-a-mac gewährleistet, dass die verkauften Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind bzw. eine in etwa vereinbarte Beschaffenheit haben und sich somit für die dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen.
Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht von get-a-mac schriftlich autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet - dies kann auch zum erlöschen der Gewährleistung führen. Außerdem ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den angeführten Mangel sind.
Die Haftung ist auch für Schäden ausgeschlossen, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir ebenfalls nicht. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens get-a-mac und seiner Vertreter und auch dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den wir eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen haben.


lg,
Fabi

#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. August 2008 - 11:19

Lies die AGB bitte nochmal, da steht nichts von Garantie. Und nein, Gewährleistung ist keine Garantie, dafür muss diese aber in Deutschland 2 Jahre lang gewährt werden, gesetzlich geregelt.
Das eine Jahr Garantie ist eine Sonderleistung von Apple, die zwei Jahre Gewährleistung müssen sie aber trotzdem geben.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. August 2008 - 11:23


#8 _MCDX_

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geschrieben 15. August 2008 - 16:50

 Zitat (MezzoX: 15.08.2008, 10:43)

bei macbooks oder allgemein notebook bringt so ein zusatz für 3 Jahre schon was, da man diese oft dabei hat und untewegs kanns immer ma runterfallen oder so :)

Seit wann schützt eine Garantie vor Dummheit?

Garantie != Versicherung


@Topic
ich wüsste auch nicht was eine Garantieverlängerung brächte, aber anscheinend macht Apple noch ziemlich Kohle mit Apple Care (wie alle anderen Firmen mit diesen Zusatzpaketen auch)

#9 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. August 2008 - 21:35

Also kann ich ohne Probleme wenn was am IMac kaputt geht nach Media Markt gehen & ohne was zu zahlen reparieren lassen ?
Natürlich nur innerhalb von 2 Jahren?

#10 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. August 2008 - 21:48

 Zitat (Nippi: 15.08.2008, 22:35)

Also kann ich ohne Probleme wenn was am IMac kaputt geht nach Media Markt gehen & ohne was zu zahlen reparieren lassen ?

Nö. Erstens hat der Media-Markt damit nichts am Hut, due Garantie kommt ja vom Hersteller. Desweiteren, wenn es kaputt ging durch Fremdeinwirkung natürlich nicht, es geht hier lediglich um Produktionsfehler.
Ausserdem zieht hier nach einem Jahr die Beweislastumkehr, sprich du musst dem Hersteller beweisen dass das Teil schon bei Auslieferung defekt war oder es sonstwie auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist. In der Regel will aber kein Hersteller seine Kunden verärgern oder eine schlechte Presse riskieren, deswegen nimmt er das Gerät auch ohne Beweise deinerseits.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. August 2008 - 21:49


#11 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. August 2008 - 21:53

Okay, vielen Dank für die Beratung.

#12 _übr_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. August 2008 - 23:44

Ich bin mir jetzt nicht 100&ig sicher, aber sieht das nicht so aus:

In den 1. 6 Monaten bzw. im 1. Jahr (Grundgarantie) liegt die Beweispflicht beim Hersteller bei einem Schaden.

Im 2. Jahr, also bei der Gewährleistungsgarantie muss der Kunde beweisen, das der Schaden nicht durch unsachgemäße Behandlung des Gerätes entstanden ist.

Wie schon jemand sagte würde ich mich im 2. Jahr trotzdem mal bei einen Markler erkundigen, ob es eine günstige Versicherung gegen Runterfallen etc. gibt.

Thomas

Dieser Beitrag wurde von Tommy1967 bearbeitet: 15. August 2008 - 23:50


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