hi leute
ich habe mal gehört, dass man wenn man früher (!!) den führerschein gemacht hat (damals mit 18) auch autpmatisch fahrzeuge (roller/vespa) mit 50 kubik fahren darf. meine erst frage: stimmt das?
und meine zweite frage: ist diese redeling immernoch so? also weil ja jetzt der führerschein mit 17 machbar ist (mit begleitperson). darf ich dann acuh automatisch mit roller/vespa fahren?
wäre über antworten sehr glücklich
mfg
NoDefeat
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Autoführerschein Mit 17 roller/vespa mit 50 kubik
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#2 _DonBonzo_
geschrieben 16. Juli 2008 - 15:44
Ja da du mit dem Führerschein Klasse B automatisch auch noch u. a. Klasse M "mitmachst". Sprich du darfst Roller usw. fahren, da du diese ja ansonsten ab 16 fahren darfst. (mit den üblichen Beschränkungen. 50ccm/45km/h vmax)
Dieser Beitrag wurde von DonBonzo bearbeitet: 16. Juli 2008 - 15:45
#3
geschrieben 16. Juli 2008 - 15:48
das heißt es bleibt gleich, egal ob ich mit 17 ode rmit 18 den führerschein mache?
#5
geschrieben 16. Juli 2008 - 15:49
das ist gut zu wissen =) dann brauch ich nicht wegen einem jahr 2 führerscheine machen
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