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Vorsicht, Kunde! Wie Amazon und Buzztrade ihre Kunden pflegen...


#1 Mitglied ist offline   tyler! 

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geschrieben 13. Juli 2008 - 21:30

ich woll nur mal meinem Ärger Luft machen, ich hoffe das ist ok :)

Verschlussnasen brechen nicht einfach ab?

Eine Frage, die in erster Linie banal erscheint. Banal. So beginnt auch mein kleiner Leidensweg, nachdem sich ein Schnappverschluss meines Notebookakkus überraschenderweise in Wohlgefallen auflöste. Die bis dahin so hochgelobte, weil günstig und dennoch passgenaue, Notebookbatterie saß jetzt also nur noch waklig in ihrem "Wirt".

Gekauft hatte ich den Akku über den Amazon Marketplace bei Buzztrade Ltd. im Januar dieses Jahres und überrascht wurde ich von der Materialschwäche nicht einmal 5 Monate später.

"Wozu gibt es die gesetzliche Gewährleistung" war mein erster Gedanke. Ein Blick in den Gesetzestext ließ dann auch die Hoffnung keimen. Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Ja, sogar von Rücktransportkosten, die der Händler bzw. Hersteller zu tragen hat, war hier die Rede. Im Grunde sieht das alles ganz gut aus, für den deutschen, den europäischen Verbraucher! Ich war frohen Mutes und verfasste einen Brief an den Händler, an den mich ein grosser, deutscher, internationaler Online-Buch-Und-Mehr-Händler vermittelt hatte.

Ich bat höflich aber bestimmt um einen Austausch der "defekten Sache".

Doch das, was der Händler von mir verlangte, war vorerst nur ein Foto des defekten Akkus bzw. der fehlenden "Verschlussnase". Prompt schickte ich ihm dieses. Und prompt kam die Antwort. Ich hätte den Akku fallen gelassen und den Schaden selber zu verantworten.

Hm. Ich schaute mir den Akku an und suchte nach Fallspuren. Ungesunde Spaltmaße oder abgeplatze Kanten dürften Indiz genug für einen kräftigen Stoss sein. Zumal die Nase bei der kleinsten Berührung in das Gehäuse zurück fährt. Nichts dergleichen. Moment mal - Beweislastumkehr?

Nicht mehr ganz so höflich, aber immer noch bestimmt wies ich den Händler darauf hin. Und nicht mehr ganz so höflich aber immer noch bestimmt verweigert er den Umtausch.

Also bat ich den grossen, internationalen Buch-Und-Mehr-Händler um Rat, der mich ja schließlich an den kleinen Händler vermittelt hatte. Man muss ja nicht alles auf die mittelständischen Unternehmen abwälzen, wenn diese schon als Motor unserer Wirtschaft fungieren sollen.

Ich schilderte dem "grossen Händler" also die Sachlage und erwähnte auch, dass der "kleine Händler" den Austausch verweigere und mit welcher Begründung er das tue. Amazon reagierte schnell und akkurat.

Der "grosse Händler" informierte mich nun, dass er sich mit dem "kleinen Händler" in Verbindung setzen wolle um die Sache zu klären. 2 Tage später kam er wohl auch zu der Erkenntnis, dass der "kleine Händler" nicht zur Kooperation bereit sei. Ich wurde gebeten mich doch direkt an den Hersteller zu wenden.

Da fuer dieses Produkt die durch den Hersteller gewaehrleistete Garantie noch gilt, bitten wir Sie, den Hersteller zu kontaktieren.

Mittlerweile Zähneknirschend machte ich mich nun im Internet auf die Suche nach dem Hersteller des Akkus. Was nicht einfach war. Denn jeder Internetshop möchte Akkus des Herstellers verkaufen, aber bis ich auf die Seite des irischen Herstellers gelangte, dauerte seine Zeit, ließ mich aber auch wieder Hoffnung schöpfen.

Im höflichsten Englisch schilderte ich mein Problem nun dem Hersteller. Binnen weniger Tage erhielt ich die freundliche Antwort, dass ich mich doch bitte an den Händler wenden solle, der mir die Batterie verkaufte hatte.

Dem leichten Zucken meiner Mundwinkel folgte das wütende Zusammenkneifen der Augen. Ich blieb ruhig und leitete die englische Nachricht wortlos an den "grossen Händler"weiter.

Drei Tage später erhielt ich Post. Der Text kam mir verdächtig bekannt vor.

Da fuer diese Ware die durch den Hersteller gewaehrleistete Garantie noch gilt, bitten wir Sie, den Hersteller bezueglich der Reparatur der Ware zu kontatkieren.

Mit einem nun nicht mehr ganz so höflichen Kommentar bzgl. der Übersetzung der Email leitete ich die englische Antwort vom Hersteller erneut zum "grossen Händler".

Die Antwort folgte und war nun um den Wortlaut "auch wenn dieser Sie vorerst auf Ihren Verkaeufer verweist." ergänzt.

Ich erinnerte mich an den Anfang zurück, als ich mir den Inhalt der Gesetze zum Verbraucherschutz nochmal auf der Zunge zergehen ließ. Dieser süße Geschmack vom erhofften, schnellen Erfolg wandelte sich binnen weniger Tage in einen bitteren, pelzigen Belag.

Also wandte ich mich wieder an den irischen Hersteller und schilderte diesem die Sachlage erneut. Im feinsten Englisch. Meine Mühe wurde "belohnt". Ich wurde an ein "After-Sales-Department" in Irland verwiesen, an das ich nun die Batterie und sämtlichen Schriftverkehr senden soll.

Die Bitte, ob ich für diesen Versand einen Paketschein erhalte, verkniff ich mir.

Eine letzte, allgemeine Beschwerdemail an Amazon wurde, gewohnt "automatisiert", beantwortet. Man kümmert sich. Man meldet sich. Bitte haben sie Geduld.

Dieser Beitrag wurde von tyler! bearbeitet: 13. Juli 2008 - 21:31


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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 13. Juli 2008 - 21:36

Na immerhin antworten sie wenigstens. Das ist heute ja auch schon was Erfreuliches.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#3 Mitglied ist offline   Schnubbie 

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geschrieben 13. Juli 2008 - 22:15

An deiner Stelle hätte ich dem kleinen Amazon Marketplace Händler nach der kackfrechen Antwort die Meinung gegeigt. Der weiß sehr wohl, welche Pflichten er hat und das er da nicht so einfach rauskommt. Du bist im Recht, wenn er versucht sich da rauszuwinden wird es ihm nicht gelingen.

Ich hätte dem Händler eine entsprechende Email geschrieben, die sich gewaschen hätte. Man muss nicht immer klein beigeben. Und das Amazon, Ebay und Konsorten dann nur vorformatierte Textbausteine reinhauen ist ja nichts besonderes.

#4 Mitglied ist offline   tyler! 

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geschrieben 13. Juli 2008 - 22:18

naja, das hab ich ja in gewisser Weise getan. Auf die Beweislastumkehr habe ich ihn öfter hingewiesen. Ich kann mich da schon rein versetzen in die Gedanken des Händlers. Der denkt sich: Was will der blöde Kunde schon tun, der wird nicht wegen 100 Euro n Anwalt beauftragen. Und genau das ist ja das Problem: In solchen Fällen muss man, um sein Recht zu bekommen, nochmehr Geld investieren. Absurd...

#5 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 13. Juli 2008 - 22:36

Hallo

die Androhung das man einen Anwalt einschaltet und den Verbraucherschutz informiert
wenn er seinen Pflichten nicht nach kommt reicht oftmals .

Im übrigen steht dir immer noch der weg frei bei der Polizei anzeige wegen Betrugs
und nicht einhaltung von Gesetzen ( die der Händler zu erfüllen hat ) des wegen
anzeige zu erstatten .

Oft hilft auch wenn man schreibt man schaltet z.b Computerbild ein oder andere
Zeitschriften solche negativ auffallen scheuen viele und lenken dann ein .


mfg mister x

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