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Quittung Ohne Gewerbe?


#1 Mitglied ist offline   corpID 

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geschrieben 07. Juli 2008 - 20:36

Heyho Community,

ich mache schon seit längerem ein paar kleine Arbeiten als Webdesigner weil ich so ein wenig dazu verdienen kann (Innerfamiliär!) und es mir Spaß macht.
Mein Onkel hat mich jetzt an eine Firma weiter geleitet die eine komplette Seite gebastelt haben wollte, soweit so gut, ich hab den Auftrag angenommen und die Seite gemacht. Da ich mich selbst nicht als Profi bezeichne, habe ich läppische 200€ dafür verlangt, sehr gerecht meiner Meinung nach wenn man sich ansieht das Webseiten teilweise 1000€+ kosten.
Die Firma möchte jetzt aber eine Quittung bzw. Rechnung.
Eine Rechnung darf ich nicht ausstellen da ich keine Gewerbe habe.
Eine QUittung jedoch darf ich als Privatperson ausstellen.
Da dies eine einmalige Sache war, will ich natürlich nicht extra ein Gewerbe anmelden.

Kann ich einfach so eine Quittung ausstellen? Ein befreundeter BWL Student meinte dazu:

Zitat

Einmalig kannst Du steuerfrei bis zu 410 € dazu verdienen.
Rechnung musst du aber ohne MwSt schreiben.
Die Firma kann das dann als Betriebsausgabe absetzen.


Da er sich selbst aber nicht komplett sicher war, frage ich noch in einer paar Onlineforen.

Schonmal danke für die Antworten
When did I realize I was God? Well, I was praying and I suddenly realized I was talking to myself
- Peter O'Toole -

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#2 Mitglied ist offline   AmericanSpirit 

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geschrieben 07. Juli 2008 - 20:38

soweit ich informiert bin stimmt seien aussage bin mir aber nicht 100% sicher

#3 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 07. Juli 2008 - 20:44

Für dich ist das doch unwichtig. Wenn man als Privatperson eine Quittung ausstellen kann, dann stell denen doch einfach eine aus und gut. Die wollen doch ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen und wenn es klappt ist es gut und wenn nicht, ändert es doch für dich nix.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#4 Mitglied ist offline   corpID 

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geschrieben 07. Juli 2008 - 20:49

@Gitarremann
Ja soweit hab ich auch schon gedacht :-)
Vorraussetzung dafür wäre jedoch das ich keine MwSt angebe, lieg ich da richtig?
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#5 Mitglied ist offline   neuropath 

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geschrieben 07. Juli 2008 - 23:10

Zitat

Vorraussetzung dafür wäre jedoch das ich keine MwSt angebe, lieg ich da richtig?


ich bin mir zwar auch nicht ganz sicher, aber ich glaube "JA" ... denn das hieße (schreibt man das so? ;) ) ja sonst, dass du die entsprechend ausgewiesene MwSt einbehalten hast und sie dem
Finanzamt/ Staat schuldig bleibst!?

Wie gesagt, bin mir jetzt auch nicht sicher, aber wäre für mich logisch!


... wenn man mal ein wenig googled liest man ähnliches

Dieser Beitrag wurde von neuropath bearbeitet: 07. Juli 2008 - 23:18


#6 Mitglied ist offline   corpID 

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geschrieben 08. Juli 2008 - 00:16

Werde es jetzt einfach so machen und dem Kunden eien Rechnung ohne MwSt zukommen lassen.
Laut einer Mail vom Finanzamt muss ich dann lediglich ende des Jahres in meiner Einkommenssteuererklärung auf die Rechnung verweisen aber nichts bezahlen, passt also alles :-)
Danke für die Hilfe!
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