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Pokern


#1 Mitglied ist offline   Nussknacker 

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  geschrieben 23. Juni 2008 - 14:24

Hi @ all!

Es gibt bei uns in der Stadt eine "Kneipe", namens Billardgarage. Dort kann man Billard spielen (logisch)
und auch Pokern.
Jetzt wüsste ich gerne ob auch Minderjährige die Pokertische nutzen dürfen, zur Info es wird nicht mit Geld
gespielt -> es geht also nur um den reinen Spielspass.
Wäre cool wenn jemand eine Antwort hätte!

mfG ^_^
ICh und meine PC Probleme^^

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#2 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:33

pauschal behaupte ich mal nein

denn das zählt in deutschland zu glücksspielen und die sind ab 18

#3 Mitglied ist offline   Nussknacker 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:42

Aber wenn es nicht um Geld geht ist das ja vielleicht anders...?!°.°
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#4 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:43

glücksspiel ist glücksspiel und es könnte um geld gehen, da es keiner kontrollier(t)(en kann)

ist es pauschal verboten soweit ich weiß

#5 Mitglied ist offline   ThreeM 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:48

Zitat

Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar.


Spiele "Just for Fun" erfülen keine der Kriiterien...weder für das Glücksspiel noch für das Gewinnspiel. Folglich würde das als ein "Ja du darfst Teilnehmen" interpretieren...

Dieser Beitrag wurde von ThreeM bearbeitet: 23. Juni 2008 - 14:49

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#6 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:52

das werden die in der kneipe aber bestimmt anders sehen ^_^

bei uns in der stadt sind die sehr hart, kam mit 17 niergends rein... 4jahre später hab ich zwar keine probleme damit, aber die sind immer noch so wie sie damals waren

#7 Mitglied ist offline   Nussknacker 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:54

Ne werden sie nicht, von einem Kumpel der vatter ist der besitzer und der hat da nichts gegen!

Dieser Beitrag wurde von Nussknacker bearbeitet: 23. Juni 2008 - 14:54

ICh und meine PC Probleme^^

#8 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:57

also wenn du es eh so einfach hast, warum dann die frage? oO

der kanns ja notfalls vertuschen ^_^

#9 Mitglied ist offline   Nussknacker 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 14:59

Ja aber net wenn dann auf einmal die polizei reinkommt^^
ICh und meine PC Probleme^^

#10 Mitglied ist offline   ThreeM 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:04

"das werden die in der kneipe aber bestimmt anders sehen"

Wieso sollten sie das anders sehe als es die Glücksspielverordnung und das Gesetz aussagen? Versteh ich net...
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#11 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:07

wird die kneipe denn oft von der polizei besucht? wenn nein, passiert euch auch nichts, falls die polizei recht oft vorbei schaut, dann macht es richtig...


stellt ne flasche vodka, whiskey und jägermeister auf den tisch (für die mixer unter euch auch ne flasche cola), schüttet euch was ins glas und nippt dran damit jeder den geschmack im mund hat. denn wenn euch jetzt die polizei erwischt, dann aber richtig mit allem drum und drann, das macht dann auch viel mehr spaß und der kick etwas verbotenes zu tun ist auch stärker^^



(ACHTUNG!!! TEXT DIENT DER ALLGEMEINEN BELUSTIGUNG UND DARF UNTER KEINEN UMSTÄNDEN NACHGEMACHT WERDEN!!!)







Zitat

Wieso sollten sie das anders sehe als es die Glücksspielverordnung und das Gesetz aussagen? Versteh ich net...


weil pokern ainfach glücksspiel ist, egal obs um geld geht oder nicht. das hat uns sogar mal das kasino bei uns gesagt als wir mit 16 dort gepokert haben. sind dann natürlich auch rausgeflogen

Dieser Beitrag wurde von TTDSnakeBite bearbeitet: 23. Juni 2008 - 15:07


#12 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:10

Soweit ich weiß gehts bei Glücksspielverboten für Minderjährige vor allem auch um den Schutz vor der Spielsucht und da spielt es keine Rolle, ob es um Geld geht oder nicht.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#13 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:14

danke gitarre, endlich steh ich mit meiner aussgae nicht mehr alleine da ^_^

#14 Mitglied ist offline   ThreeM 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:31

Definition Glücksspiel, laut Gesetz:"Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert."

Ist kein Geld im Spiel, ist es kein Glücksspiel. Dies ist ZWINGEND erfoderlich um Juristisch als Glücksspiel angesehen zu werden.

Sonst dürftest du nichtmal UNO spielen dürfen.

Ansonsten empfehle ich das Jugendschutzgesetzt mal zu konsultieren. Dort steht:

Zitat

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele

3 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 6

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.


Wenn es nicht um Geld geht, handelt es sich auch nicht um Glücksspiel (egal was da gespielt wird, Poker ist btw nur z 40% mit Glück verbunden, das spielt aber keine Geige)

Die Kneipe dient wohl auch kaum überwiegend dem Spielbetrieb.
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#15 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 23. Juni 2008 - 15:57

Beitrag anzeigenZitat (ThreeM: 23.06.2008, 16:31)

Definition Glücksspiel, laut Gesetz:"Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert."

Ist kein Geld im Spiel, ist es kein Glücksspiel. Dies ist ZWINGEND erfoderlich um Juristisch als Glücksspiel angesehen zu werden.

Sonst dürftest du nichtmal UNO spielen dürfen.

Ansonsten empfehle ich das Jugendschutzgesetzt mal zu konsultieren. Dort steht:



Wenn es nicht um Geld geht, handelt es sich auch nicht um Glücksspiel (egal was da gespielt wird, Poker ist btw nur z 40% mit Glück verbunden, das spielt aber keine Geige)

Die Kneipe dient wohl auch kaum überwiegend dem Spielbetrieb.


Diese Wikipedia-Spitzfindigkeiten erzähle mal einem Kneiper, der schonmal Ärger wegen Kartenspielen hatte, obwohl es gar nicht um Geld ging.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

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