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Kann Alter Key Nach Upgrade Nochmal Benutzt Werden?

#16 _Samstag_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 31. Mai 2008 - 22:09

Beitrag anzeigenZitat (Superkroll: 31.05.2008, 18:51)

@Samstag:

Erazor:
...
Gilt das nun, oder nicht?

Nein, das würde gelten wenn du kein Upgrade, sondern eine OEM-Version besitzen würdest.

Zitat

ich habe Business für 10€ von der Ubni und das Upgrade für 79 von Amazon. Und wenn es eine Retail Version sein soll, war das insgesamt super günstitsch, oder?

An und für sich ja, bis auf die Einschränkung das die Msdnaa-Version der Uni nicht für Produktivsysteme benutzt werden darf, heisst im Umkehrschluss das du nun im Endeffekt illegal handelst. Hättest du die 40€ Aufpreis für die OEM-Version bezahlt wärst du in jedem Falle auf der rechtlich sicheren Seite gewesen.
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#17 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 31. Mai 2008 - 23:32

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 31.05.2008, 23:09)

Nein, das würde gelten wenn du kein Upgrade, sondern eine OEM-Version besitzen würdest.

Ähm, woher nimmst Du diese Weisheit? Ich verstehe die Lizenzbedingungen zu Upgradeprodukten (hier Vista Business) etwas anders. Da heißt es unter anderem:

Zitat

Windows Anytime Upgrade Software. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem
lizenzierten Gerät direkt an Dritte zu übertragen.

Oder versteh' ich da jetzt was falsch?

GunZen :shock:

Moinsen,

hab' gerade gemerkt, dass ich mich ja eigentlich strafbar mache, wenn ich mein Vista auf meinem Phenom laufen lasse, da ich ja nur zwei Prozessoren nutzen darf:

Zitat

Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen
Gerät gleichzeitig zu verwenden.

Outlaw GunZen :blink:
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#18 _Samstag_

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geschrieben 01. Juni 2008 - 09:57

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 01.06.2008, 00:32)

Oder versteh' ich da jetzt was falsch?

Zitat

Nein, das würde gelten wenn du kein Upgrade, sondern eine OEM-Version besitzen würdest.

Man beachte das fettgedruckte...

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 01.06.2008, 10:18)

hab' gerade gemerkt, dass ich mich ja eigentlich strafbar mache, wenn ich mein Vista auf meinem Phenom laufen lasse, da ich ja nur zwei Prozessoren nutzen darf:

1. bist du lang genug dabei um zu wissen das erst nach 24h gepusht wird, 2. geht es hier um tatsächlich vorhandene CPUs. Sprich, das greift erst wenn du es schaffst drei Phenoms zu installieren. Das wirst du aber nicht schaffen, denn da verweigert dein Win einfach die Installation.
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#19 Mitglied ist offline   Superkroll 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 11:15

Produktivsystem? Was ist den das Gegenteil davon?
Wer anderen eine Grabe grubt, sich selber in die Hose pupt!
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#20 _Samstag_

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geschrieben 01. Juni 2008 - 11:33

Testsystem, Installationssystem, Evaluierungssystem
Schau einfach mal in die Lizenzbestimmungen von Technet, Msdn, Msdnaa, MS schreibt sogar irgendwas von einem Monat, was das Testsystem maximal installiert sein darf oder so, habs grad nicht genau im Kopf.
Hier mal die Faqs von Technet selbst dazu:
http://technet.microsoft.com/de-de/subscri....aspx#licensing

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 01. Juni 2008 - 11:41

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#21 _Erazor84_

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geschrieben 01. Juni 2008 - 11:40

außerdem darf man die uni-versionen nur solange nutzen, solange man studiert. ist zumindest in wien auf der TU so. ob sich irgendwer an diese vorgaben hält ist eine andre sache, aber zumindest ist das so eben vorgeschrieben.

100% legal ist somit ein upgrade von einer stud.version auf ultimate nicht, da eben beide keys in windows gespeichert werden und angenommen du bist mit dem studium fertig, müsstest du vista löschen, auch die ultimate. ich hab keine ahnung wie das bei euch läuft, die TU-Wien versionen werden z.B auch alle 2 wochen vom TU server auf legalität überprüft, ähnlich dem WGA von microsoft. hört man auf zu studieren, wird die version "gesperrt" und man kann damit nichts mehr anfangen. wenn das bei dir auch so sein sollte, wirst du es eh spätestens dann merken :wink:

ist aber auch erst seit vista auf der TU so. windows xp musste man damals nicht mal aktivieren, aber da die studenten ihre windows xp version gerne in der ganzen familie verteilt hatten, wurde das eben so gelöst, das die vista-stud version an den studenten gebunden ist und eben nur solange funktioniert, solange man halt studiert, bzw solange der TU server es zulässt mit dem gültikeits-check.

Dieser Beitrag wurde von Erazor84 bearbeitet: 01. Juni 2008 - 11:43

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#22 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 11:47

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 01.06.2008, 10:57)

Man beachte das fettgedruckte...

Ja ja, war noch früh am Tag und ich hatte weder Kaffe noch Lesebrille zur Hand ;)

Zitat

1. bist du lang genug dabei um zu wissen das erst nach 24h gepusht wird,

:D Sorry, war irgendwie in der Annahme, dass es mit dem Datumswechsel, also einem neuen Tag geht...
:wink: Außerdem war "pushen" nicht wirklich der Sinn meines Beitrages! Oops, jetzt hab' ich mich geoutet, einen nicht sinnvollen Beitrag gepostet zu haben :wink:

Zitat

2. geht es hier um tatsächlich vorhandene CPUs. Sprich, das greift erst wenn du es schaffst drei Phenoms zu installieren. Das wirst du aber nicht schaffen, denn da verweigert dein Win einfach die Installation.

Auch hier noch mal sorry, hatte vergessen [ironie on]...[ironie off] zu schreiben, da ich dachte, man würde das schon von ganz alleine merken...

In reumütiger Haltung,

GunZen :wink:
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#23 _Samstag_

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geschrieben 01. Juni 2008 - 11:49

Lol, du bist ja genial drauf. Bleib so, gefällt mir :wink:
Und zum pushen: Ne, schau nochmal in die Regeln, da steht wirklich was von 24h, nicht von einem Tag :wink:
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#24 Mitglied ist offline   Superkroll 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 16:39

Also an der meiner Uni wurden die Dinger fürn Zehner wegegeben. Wenn du 5 Vistas haben wolltest, gabs die auch. Ich habe zB. eine 64Bit und eine 32 Bit mitgenommen. Also personengebunden war da nüscht. Di haben nochnichmal meinen Studiausweis sehen wollen.

Wenn das mit meiner Lizenz und dem Upgrade nich ganz legal sein soll, muss mich MS doch draufhinweisen, und nicht das Anytime Upgrade in der Systemsteuerung anbieten. Um was soll man sich als "Käufer" einer Software denn noch alles kümmern? Ich habe die rechtmäßig erworben und ein Upgrade dazu gekauft.
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#25 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 17:46

Beitrag anzeigenZitat (Superkroll: 01.06.2008, 17:39)

Wenn das mit meiner Lizenz und dem Upgrade nich ganz legal sein soll, muss mich MS doch draufhinweisen, und nicht das Anytime Upgrade in der Systemsteuerung anbieten. Um was soll man sich als "Käufer" einer Software denn noch alles kümmern? Ich habe die rechtmäßig erworben und ein Upgrade dazu gekauft.

Also, es tut mir leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber Du hast nicht die Software gekauft, sondern eine Lizenz (-> Berechtigung), diese Software nutzen zu dürfen. :wink: Dieses Recht kann Microsoft Dir jederzeit versagen. Im Übrigen gelten für Unis bzw. deren Studenten sowieso andere Regelungen: Im Rahmen des Studiums darfst Du die Dir angebotene Software im Umfang Deines Studiums nutzen (teilweise auf bis zu drei physikalisch vorhandenen Rechnern), aber nicht anderweitig, sprich Dein Bruder, Papa oder sonst wer oder außerhalb oder nach Deinem Studium! Das verstößt gegen die Lizenzbedingungen.

Der "Käufer", wie Du ihn nennst, ist verpflichtet, sich vorab über die Lizenzbedingungen zu informieren. So ist nunmal die Rechtslage. Nicht wissen schützt nicht vor Strafe...! :wink:

Lest ihr eigentlich heutzutage noch solche Lizenzbedingungen oder macht ihr einen Sport daraus, wer diese lästigen Fensterchen am schnellsten ohne zu lesen wegklicken kann? :D

GunZen :wink:
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#26 Mitglied ist offline   Superkroll 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 19:50

Zitat

Lest ihr eigentlich heutzutage noch solche Lizenzbedingungen oder macht ihr einen Sport daraus, wer diese lästigen Fensterchen am schnellsten ohne zu lesen wegklicken kann? blink.gif


Manchmal schon :blink: Nee, stimmt schon!

Also, verstanden habe ich das schon, nur solange ich Studi bin, ists mit der Lizenz egal. Warum ich dann aber kein Upgrade dafür verwenden darf, wenn ich die Liezenz theoretisch sowieso mit der Exmatrikulation ausläuft?! Hätt ich dann nicht selber schuld, wenn die eigentliche Business Lizenz nicht mehr gültig ist? Ja, ich weiß. Les dir die EULA durch! Mach ich bei Gelegenheit mal. Ihr wisst ja, wie das mit den Studis und ihrer Zeit so ist. :wink:

Zitat

Im Rahmen des Studiums darfst Du die Dir angebotene Software im Umfang Deines Studiums nutzen (teilweise auf bis zu drei physikalisch vorhandenen Rechnern)


Auf der Seite meiner Uni steht, das die Nutzungsbedingungen nicht mit dem Ausscheiden aus der Uni endet. Für Vista gilt hier aber, nur eine Installation pro LizenzKey.

Ich weiß nun bescheid. Danke für eure Antworten! Schönen Sonntag noch.
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#27 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 01. Juni 2008 - 20:04

Beitrag anzeigenZitat (Superkroll: 01.06.2008, 20:50)

Ja, ich weiß. Les dir die EULA durch! Mach ich bei Gelegenheit mal. Ihr wisst ja, wie das mit den Studis und ihrer Zeit so ist. :wink:

Ich knie nieder vor Dir :blink:

Zitat

Auf der Seite meiner Uni steht, das die Nutzungsbedingungen nicht mit dem Ausscheiden aus der Uni endet.

Genau das ist Deiner Uni wahrscheinlich völlig pieps... :D eben weil Du dafür selbst verantwortlich bist...

Zitat

Für Vista gilt hier aber, nur eine Installation pro LizenzKey.

So war es, ist es und wird es vermutlich auch noch einige Zeit bleiben, sofern Du kein Volumenlizenz-Kunde wirst :imao:

Zitat

Ich weiß nun bescheid. Danke für eure Antworten! Schönen Sonntag noch.

Nichts zu danken, dafür lesen wir ja das Forum hier ;) Schönen Sonntag zurück,

GunZen :wink:
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