Softair Waffengesetz Frage !
#1
geschrieben 23. April 2008 - 18:37
blicke mit dem neuen Waffengesetz nicht ganz durch aber davon sind ja Softair Waffen betroffen.
Hab gelesen das das Führen von diesen Waffen verboten ist. Aber darf man denn die Waffen z.B versteckt in der Jacke tragen wo sie keiner sieht. ?
MfG
blauersalon
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#2
geschrieben 23. April 2008 - 18:42
Frage beantwortet?
#3
geschrieben 23. April 2008 - 18:47
#4
geschrieben 23. April 2008 - 19:02
#5
geschrieben 23. April 2008 - 19:40
aussderm klick erstmal auf des bild in meiner sig.
Dieser Beitrag wurde von Anderländer bearbeitet: 24. April 2008 - 15:40
Änderungsgrund: Bitte bei der Frage bleiben und keine nicht erfolgten Äußerungen hineininterpretieren. Urne
#6
geschrieben 23. April 2008 - 20:59
Ich habe eine normale Frage gestellt und erwarte eine Antwort darauf.
Hab ich auch schon erhalten. Dann brauch doch nicht son Typi mir noch anhängen dass ich illegale Softair-Schlachten im Wald mache !!
#7
geschrieben 23. April 2008 - 21:00
#8
geschrieben 24. April 2008 - 01:08
ich hab in meinem Bekanntenkreis einige Leute die Airsoft spielen, die packen das Zeug inne Tasche/Koffer und fahren so zu Spielen, auf abgesperrtem Privatgrundstücken mit Polizeilicher Genehmigung, alle Teilnehmer müssen Volljährig sein usw
vielleicht kanns mir einer erklären warum man sich so ein Ding einfach mal so zum Spass in die Jacke stopfen und dann damit draußen rumlaufen wollen würde
allein an so einer Frage zeigt sich das dieses Gesetz durchaus aus einem Bedarf heraus entstanden ist ...
Zitat (ThunderKiller: 23.04.2008, 20:02)
Waffenschein reicht nicht aus fürs verdeckte Tragen
Dieser Beitrag wurde von schrämp bearbeitet: 24. April 2008 - 01:23
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty
You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.
#9
geschrieben 24. April 2008 - 05:39
Zitat (schrämp: 24.04.2008, 02:08)
ich hab in meinem Bekanntenkreis einige Leute die Airsoft spielen, die packen das Zeug inne Tasche/Koffer und fahren so zu Spielen, auf abgesperrtem Privatgrundstücken mit Polizeilicher Genehmigung, alle Teilnehmer müssen Volljährig sein usw
vielleicht kanns mir einer erklären warum man sich so ein Ding einfach mal so zum Spass in die Jacke stopfen und dann damit draußen rumlaufen wollen würde
allein an so einer Frage zeigt sich das dieses Gesetz durchaus aus einem Bedarf heraus entstanden ist ...
Waffenschein reicht nicht aus fürs verdeckte Tragen
Ich wiederhole mich ein letztes Mal.
Ich habe noch keine Airsoft Schlacht im Wald oder sonst wo gemacht und ich habe es auch nicht vor.
Wollte nur wissen ob man die Waffe ausserhalb seines Grundstück's und Wohnbereichs noch tragen darf. Ich bin nicht einer der sich daran erfreut im Wald rumzulaufen und Plastikkugeln zu verschießen. Die Frage
war allgemein und darauf gerichtet ob es noch erlaubt ist meine Waffe mit zu nem Freund zu nehmen.
Und das mit der Jacke war ja nur ne Frage. Das das Führen von Airsoft-Waffen verboten ist weiß ich jetzt.
Wollte ja nur fragen ob es da keine Ausnahmen gibt. Da gibt es aber nur die, das die Waffe nicht geladen ist, kein Magazin beinhaltet und im Magazin auch keine Kugeln sind oder so. Ich habe das nur mit der Jacke gefragt da ich früher immer die Waffe zu nem Freund genommen habe und wir dann nur ein paar Übungsschüsse auf seinem Grundstück gemacht haben. Aber nicht auf Uns sondern auf Ziele (Früher warns
auch mal Playmobil Männchen ) Und da es ja feststeht das das Führen einer Airsoft Waffe ja ab jetzt verboten ist wollte ich fragen ob man die Waffe auch verdeckt nicht führen darf. Das sagte mein Freund. Der sagte mir das das Führen von Airsoft erlaubt ist solange man sie der Öffentlichkeit nicht zeigt oder so.
Ich hoffe mal stark das diese dämliche Anschuldigung bald mal ein Ende hat.
MfG
blauersalon
#10
geschrieben 24. April 2008 - 10:11
Zitat (schrämp: 24.04.2008, 02:08)
§ 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) sagte:
Das Fuehren einer Waffe wird durch "Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums" definiert. Wozu das Tragen der Waffe unabdingbar ist.
Ihr verwechselt hier den Waffenschein mit dem Waffenbesitzschein, welcher das Tragen und Fuehren einer Waffe tatsaechlich nicht gestattet.
Sollte blauersalon also eine entsprechende Berechtigung zum Fuehren seiner Waffe besitzen, so ist es ihm erlaubt diese Waffe zu tragen.
Dies ist keine Rechtsverbindliche Auskunft.
#11
geschrieben 24. April 2008 - 15:35
Und Blauersalon sry nochmal aber mich regt es eben extrem auf wenn der Sport in den dreck gezogen wird durch nicht bedachte aüsserungen.
Zu dem Grundstück.
Ich hoffe mal sehr das ihr eine Pufferzone von ca der Doppelten reichweite der Softairs eingerichtet habt, Warnhinweise und dies evtl. auch bei der Polizei gemeldet habt.
Ich bin zwar kein Mensch der auf seinen Ruf achtet aber meiner ist z.B. extrem in der Gegend gesuncken seit dem die wissen das ich Softair spiele, und des regt auf.
Die sollen sich mal an die Nase fassen udn sich mal überlegen wie die Teilsweise Cowboy und Indianer gespielt haben ^^.
Aso zu deiner Sig:
Unfreundliche Board-Mitglieder:
- Anderländer
- ph030
Ich sags mal so ich stehe dazu. Bin ich es eben des liegt aber auch häufig an der Fragestellung.
Ich bin Co-Leader eines CSS Clans und wenn da Leute ankommen und anscheinend nur zum Spass fragen wie was geht obwohl wir ein FAQ haben, kann des ziemlich nerven und die frage oben wurde mehr als genug schon gestellt. Tipp Google: Softairs mitführen.
Dieser Beitrag wurde von Anderländer bearbeitet: 24. April 2008 - 15:39
#12
geschrieben 24. April 2008 - 16:33
Anderländer sagte:
Unfreundliche Board-Mitglieder:
- Anderländer
- ph030
Zu verkaufen:
Xbox, komplett PC (WF Link)
Hardware, Games, Comics und noch mehr Zeug (eBay-KA Link)
#13
geschrieben 24. April 2008 - 17:00
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty
You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.
#14
geschrieben 24. April 2008 - 19:10
Zitat (sкavєи: 24.04.2008, 11:11)
Das Fuehren einer Waffe wird durch "Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums" definiert. Wozu das Tragen der Waffe unabdingbar ist.
Ihr verwechselt hier den Waffenschein mit dem Waffenbesitzschein, welcher das Tragen und Fuehren einer Waffe tatsaechlich nicht gestattet.
Sollte blauersalon also eine entsprechende Berechtigung zum Fuehren seiner Waffe besitzen, so ist es ihm erlaubt diese Waffe zu tragen.
Dies ist keine Rechtsverbindliche Auskunft.
Dankeschön
Das in meiner signatur ist keine Unterstellung sondern meine Meinung die ich in auch präsentieren darf (solange ich keinen beleidige)
#15
geschrieben 24. April 2008 - 19:16
Theoretisch könnten Anderländer und ich dich für die jetzige Form ja verklagen, aber wir sind ja nette Menschen
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