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Verträge Über Kosten In Wg Miete, Strom, Wasser etc.


#1 Mitglied ist offline   ladiko 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 22:59

Zur Zeit wohn ich noch bei muttern [wie uncool!!!], will aber in 'n paar monaten mit ner Freundin zusammen in 'ne mutterstadt ziehen. Wir werden dann beide als Mieter im Mietvertrag stehen. Nun is sie voll scharf drauf alles vertraglich abzusichern, also die Zahlung der Miete und der Nebenkosten, etc. Alles so weit kein Problem. Was mich aber abschreckt ist, dass ich (sie auch) unterschreiben soll, dass ich mich verpflichte die nächsten 3 Jahre in der Wohnung zu bleiben bzw. zumindest brav Miete usw. zu zahlen, aber ich hab kein Plan, ob ich mir das in 2 Jahren noch leisten kann, da ich bafög beziehe und mit 100%iger Wahrscheinlichkeit für 2 semester keins bekomm [langzeitstudent ;)) ] und mir dann noch nen weiteren job suchen müsste der genug abwirft, aber erstmal einen finden und wenn nicht bin ich dann voll angearscht.

Deswegen meine Frage: Ist so was zulässig, oder gelten da auch ihr gegenüber die normalen 3 monate kündigungsfrist, die auch gegenüber dem Vermieter gilt?!?

denn sonst muß ich mir das nochmal gut überlegen. ich komm mit ihr total gut klar, aber ich weiß halt nich wie das dann aussieht und wenn sie 3 monate zeit hat sich was anderes zu suchen is doch noch verkraftbar (mehr oder weniger).

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#2 Mitglied ist offline   sensi 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 23:32

Zitat (ladiko: 04.06.2004, 23:59)

Zur Zeit wohn ich noch bei muttern [wie uncool!!!], will aber in 'n paar monaten mit ner Freundin zusammen in 'ne mutterstadt ziehen. Wir werden dann beide als Mieter im Mietvertrag stehen. Nun is sie voll scharf drauf alles vertraglich abzusichern, also die Zahlung der Miete und der Nebenkosten, etc. Alles so weit kein Problem. Was mich aber abschreckt ist, dass ich (sie auch) unterschreiben soll, dass ich mich verpflichte die nächsten 3 Jahre in der Wohnung zu bleiben bzw. zumindest brav Miete usw. zu zahlen, aber ich hab kein Plan, ob ich mir das in 2 Jahren noch leisten kann, da ich bafög beziehe und mit 100%iger Wahrscheinlichkeit für 2 semester keins bekomm [langzeitstudent ;)) ] und mir dann noch nen weiteren job suchen müsste der genug abwirft, aber erstmal einen finden und wenn nicht bin ich dann voll angearscht.

Deswegen meine Frage: Ist so was zulässig, oder gelten da auch ihr gegenüber die normalen 3 monate kündigungsfrist, die auch gegenüber dem Vermieter gilt?!?

denn sonst muß ich mir das nochmal gut überlegen. ich komm mit ihr total gut klar, aber ich weiß halt nich wie das dann aussieht und wenn sie 3 monate zeit hat sich was anderes zu suchen is doch noch verkraftbar (mehr oder weniger).

Wenn ihr beide unterschreibt, kann es folgendes Problem geben:

Du z. B. ziehst aus und sie bleibt drin, bezahlt aber die Miete nicht. Ihr müßtest also beide den Vertrag kündigen, da ihr beide unterschrieben habt. Wenn sie sich jedoch weigert die Kündigung zu unterschreiben, dann mußt du weiter zahlen.

Und zur Verpflichtung der Wohnungsnutzung für die nächsten drei Jahre:

Diese Klausel ist meines Erachtens nicht ungesetzlich. Wenn der Vermieter drauf besteht habt ihr nur die Wahl zu unterschreiben oder nicht einzuziehen.

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