Guten Tag zusammen
Ich hoffe, dass hier jemand Ahnung von "Arbeitsrecht" hat.
In meiner Firma wurde heute eine Überstundenregelung bekanntgegeben.
11 Kalenderwochen erhöht sich die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden auf 10 Stunden; dazu kommt ein Tag Wochenendarbeit im Wechsel ( eine Woche Samstag und eine Woche Sonntag ). In der Summe macht das eine Arbeitszeit von 58 Stunden in der Woche.
Als Begründung wird die Einführung einer neuen Software genannt. Der Hintergrund ist, dass ich in einer Fachabteilung tätig bin, die "für" ein Callcenter arbeitet.
In diesem Zusammenhang ist noch wichtig zu erwähnen, dass jeweils im Frühjahr ( dieses Jahr bereits 2 Wochen ) und im Spätherbst bedingt durch Verkaufsaktionen regelmässig Überstunden angeordnet werden. Dann aber nur die Wochenendarbeit.
Leider finde ich im Internet nicht die richtigen Passagen/Urteile/Paragraphen, die entweder diese Regelung als korrekt oder aber als rechtswidrig bezeichnen.
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr euch dazu äussern würdet. Wenn möglich mit Quelle/Link.
Bitte rettet meinen Sommer, denn diese Regelung tritt in der KW25 in Kraft und zieht sich über den gesamten Juli/August bis Anfang September.
Danke im Voraus ...
Seite 1 von 1
Betriebliche/angeordnete Überstundenregelung
Anzeige
#2
geschrieben 04. Juni 2004 - 21:25
IANAL: Samstagsarbeit kann in Schichtbetrieb reinfallen, ein Zwang zu vorher nicht üblichen Sonntagsschichten dürfte aber rechtswidrig. Egal was ist, man sollte zumindest erst einmal formale Beschwerde beim Abteilungsleiter einreichen.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#3
geschrieben 04. Juni 2004 - 21:43
Frage doch mal bei deiner Gewerkschaft nach.
Bei uns im Betrieb ist es so, das Sonntagsarbeit vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden muß.Diese Genehmigung muß vom Arbeitgeber offen ausgehängt werden.Normal gibt es Sonntagsarbeit nur in seltenen Ausnahmen.Wenn der Betriebsrat der Mehrarbeit nicht zugestimmt hat ist es nicht Rechtens.
Hilfe findes du im Betriebsverfassungsrecht.
Bei uns im Betrieb ist es so, das Sonntagsarbeit vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden muß.Diese Genehmigung muß vom Arbeitgeber offen ausgehängt werden.Normal gibt es Sonntagsarbeit nur in seltenen Ausnahmen.Wenn der Betriebsrat der Mehrarbeit nicht zugestimmt hat ist es nicht Rechtens.
Hilfe findes du im Betriebsverfassungsrecht.
Dieser Beitrag wurde von wassolls bearbeitet: 04. Juni 2004 - 21:46
my System
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
#4
geschrieben 04. Juni 2004 - 21:51
Und falls es keine Gewerkschaft oder keinen Betriebsrat gibt, dann kannst du noch immer das Arbeitszeitgesetz zu Rate ziehen
http://www.lfas.baye...e/A-Z/arbzg.htm
Um die Geschichte etwas zu kürzen kannst du gleich auf §10 springen. Dort stehen Bedingungen, die für eine Anordnung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfüllt sein sollten.
Im Zweifelsfalle solltest du auch deinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen, denn außerhalb der gewöhnlichen 36-40 Stunden Woche nochmals über 10 Stunden Mehrarbeit über viele Wochen klingt mir recht fragwürdig.
http://www.lfas.baye...e/A-Z/arbzg.htm
Um die Geschichte etwas zu kürzen kannst du gleich auf §10 springen. Dort stehen Bedingungen, die für eine Anordnung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfüllt sein sollten.
Im Zweifelsfalle solltest du auch deinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen, denn außerhalb der gewöhnlichen 36-40 Stunden Woche nochmals über 10 Stunden Mehrarbeit über viele Wochen klingt mir recht fragwürdig.
Fatal error: Call to undefined function: brain() in head.php on line 2
#5
geschrieben 04. Juni 2004 - 22:08
Für fast jedes Gesetz gibt es Ausnahmen.Diese sind teilweise schon in Tarifverträgen geregelt.Wenn ihr einen Betriebsrat habt müßt ihr euch erstmal an den wenden.Ohne BR seid ihr in den A..ch gekniffen.
Dann kannst du die Mehrarbeit evt.verweigern oder eine Einstweilige Verfügung beantragen.Davon würde ich dir aber abraten,weil du sonst starken Ärger mit deinem Arbeitgeber bekommst.
Dann kannst du die Mehrarbeit evt.verweigern oder eine Einstweilige Verfügung beantragen.Davon würde ich dir aber abraten,weil du sonst starken Ärger mit deinem Arbeitgeber bekommst.
my System
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
Thema verteilen:
Seite 1 von 1

Hilfe
Neues Thema
Antworten
Nach oben



