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Kunden Zur Zahlung Motivieren. Idee? Im Ausland Forderungen Eintreiben. Wie?


#1 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 14. März 2008 - 14:29

hey winfuture


ist zwar keine technisch frage. aber ich denke hier ist sie gut platziert.



ich bin seit wenigen monaten selbstständig als mediengestalter. davor war ich 4 jahre in einem unternehmen beschäftigt. jetzt habe ich einen kunden der nicht zahlen will. er ist aus österreich


Vorgeschichte:
ich habe einem österreichischem kunden angeboten, ein kostenloses Konzept zur "Ansicht" zu machen. Ich schickte ihm das Konzept und bekam am selben Tag einen Rückruf. Es gefällt ihm nicht und er hat sich für einen anderen Mediengestalter entschieden. Das war ok für mich.
Nach 2 Wochen besuche ich seine Webseite... und was sehen meine Augen. Mein Konzept ist Online. Beinahe 1 zu 1 übernommen.
Darauf hin hat er von mir eine Rechnung erhalten. 800€ aber 50% Skonto wenn die sache in 7 Tagen aus der Welt geschaft ist. Sozusagen als Honorierung das ich ja ganz offensichtlich an der Umsetzung seiner Webseite beteiligt war.

Der Kunde beruft sich aber darauf, dass ich gesagt habe "das konzept wäre Kostenlos" das es automatisch und kostenlos in sein Eigentum übergegangen ist. Was sich ja schon wahnwitzig anhört !!

;) ;)

Ich habe absichtlich ein hohes Skonto von 50% angesetzt um ihn zur schnellen Zahlung zu motivieren und damit es bei einer nichtzahlung um einen Höheren Streitwert geht und sich der Stress eher lohnt.




Frage 1:

A:
Inkassobüro in Österreich kontaktieren?

B:
Meine Fordernung an einen Anwalt aus Österreich verkaufen der 50% Provision bekommt wenn er den Kunden zur Zahlugn motiviert?!?



Oder habt ihr vielleicht eine andere idee mit welchen Argumenten in den Kunden einschüchtern oder zur zahlung motivieren kann falls er auf meine netten E-Mails und Faxe nicht reagiert?


Frage 2:

Was denkt ihr sollte ich machen in Bezug auf die "Beweisaufnahme". Email und Fotos seiner webseite aufbewahren?

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 14. März 2008 - 15:34


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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 14. März 2008 - 16:03

Dein Problem ist es glaubwürdig darzulegen dass das Konzept von Dir stammt. Sowas muss man (so doof es klingt) vorher "patentieren" lassen bzw irgendwo samt Datum hinterlegen und ihn jetzt wegen urheberrechtsverletzung anzeigen. Hinterher ist das schwer, erst recht wenn es sich nicht in Deutschland abspielt.

greets
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#3 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 14. März 2008 - 16:07

nein in sachen urheberrecht muss man nix patentieren lassen. das erhält man automatisch bei erschaffen des werkes. also urheberrecht hast du automatisch auf deine idee. (musst ich heut in der klausur im inet recherchieren...)
allerdings nachzuweisen, dass es nach deinem konzept is is wohl schwer. ich denke aber ne klage wegen urheberrechtsverletzung wäre das beste....denn mit dem kostenlosen konzept hast du ja noch lange nich einer veröffentlichung deines werkes zu gestimmt und damit hatte er kein recht dies zu tun. so seh ich den fall, aber ich da ich kein jurist bin, muss das natürlich nich stimmen....

#4 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 14. März 2008 - 16:18

Ich habe das patentieren extra in "" geschrieben! Ging mir nur darum dass wenn man jemandem ein kostenloses Konzept erstellt und er nichts schriftlich hat ihm hat dass man das Konzept von daher rechtzeitig als seines erkenntlich hinterlegt. Um dann bei eventuellen Urheberrechtsverletzungen auf etwas handfestes zurückgreifen zu können.

greets

Dieser Beitrag wurde von wieselding bearbeitet: 14. März 2008 - 16:19

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#5 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 14. März 2008 - 16:44

Ein Kumpel hat sich seine Werke nach der Erstellung in einem versiegelten Umschlag immer selbst zugeschickt und archiviert.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#6 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 14. März 2008 - 17:29

der e-mail verkehr weißt nach das es sich komplett um meine Ideen gehalten hat. Wir hatten großen E-Mail verkehr. Wo man sieht das er sogar sehr zufrieden war.

Ich glaube kaum das er die Emails abstreiten würde bzw. sie als gefälscht vor dem Richter darlegen würde.


Die E-Mails zeigen das er sehr zufrieden war mit meiner Arbeit. Nur kurz vor Auftragserteilung hat er einen Rückzieher gemacht. Er wollte das ein anderer Mediengestalter mit meiner arbeit die Webseite günstiger macht.

Man sieht eindeutig das es abgekupfert ist. Sogar der Webdesigner wo den auftrag von ihm bekommen mein Konzept zu kopieren sieht das ein. Nur eben mein Kunde nicht.

Er beruft sich darauf das ich kein Konzept kostenlos ihm überlassen hätte. Was völliger Schwachsinn ist.

Ich denke da er in Österreich ist, sollte ich einfach einem Anwalt dort anbieten das er 50% vom Streitwert bekommt, wenn er es zum Erfolg führt wenn der Anwalt druck macht.

Was denkt ihr?

In deutschland schalte ich einfach ein Inkassobüro ein was immer gut funktioniert.

Aber der Kunde ist ja in Österreich. Was schlagt ihr vor?

Aufjedenfall beweisen die e-mails das ich der urheber des konzeptes bin.

#7 Mitglied ist offline   abferber 

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geschrieben 14. März 2008 - 17:45

wenn das Konzept ein von dir erstelltes Template was und nur zu anschauungszwecken diente, solltes du einen anwahlt einschalten, diesmal jedoch nicht mit 50% skonto.

Für die Zukunft ein Konzept überlegen bei dem es maximal zu ideenklau kommen, praktisch jedoch selbst erstellt werden muss, durch passwort geschützten kundenaccount mit agb, die sich dann leider auch nur, auf die inländische gesetzesgebung rechtswirksam auswirken können.

Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 14. März 2008 - 17:45


#8 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 14. März 2008 - 17:51

Beitrag anzeigenZitat (bunny_hunter: 14.03.2008, 17:29)

der e-mail verkehr weißt nach das es sich komplett um meine Ideen gehalten hat. Wir hatten großen E-Mail verkehr. Wo man sieht das er sogar sehr zufrieden war.

Ich glaube kaum das er die Emails abstreiten würde bzw. sie als gefälscht vor dem Richter darlegen würde.


Die E-Mails zeigen das er sehr zufrieden war mit meiner Arbeit. Nur kurz vor Auftragserteilung hat er einen Rückzieher gemacht. Er wollte das ein anderer Mediengestalter mit meiner arbeit die Webseite günstiger macht.

Man sieht eindeutig das es abgekupfert ist. Sogar der Webdesigner wo den auftrag von ihm bekommen mein Konzept zu kopieren sieht das ein. Nur eben mein Kunde nicht.

Er beruft sich darauf das ich kein Konzept kostenlos ihm überlassen hätte. Was völliger Schwachsinn ist.

Ich denke da er in Österreich ist, sollte ich einfach einem Anwalt dort anbieten das er 50% vom Streitwert bekommt, wenn er es zum Erfolg führt wenn der Anwalt druck macht.

Was denkt ihr?

In deutschland schalte ich einfach ein Inkassobüro ein was immer gut funktioniert.

Aber der Kunde ist ja in Österreich. Was schlagt ihr vor?

Aufjedenfall beweisen die e-mails das ich der urheber des konzeptes bin.


Dann frag doch einfach mal dein Inkassobüro, was man im Ausland machen kann.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#9 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 14. März 2008 - 19:07

jo... ist schon stressig sowas. danke für eure ratschläge


ich werde mal schauen wer noch so vorschläge hat wie man da so vorgehen könnte.
ich finds schade das ausgerechnet jemand mit genug geld auf dem konto mich bescheissen muss

#10 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 14. März 2008 - 22:13

Hallo @bunny_hunter,
wende dich an einen österr. Anwalt; solltest du in D einen Anwalt haben, kann er dir mit ziehmlicher Sicherheit einen österr. Kollegen empfehlen. Eventuell hast du ja eine Rechtschutzversicherung, die auch bei dieser Art von Rechtsstreit schlagend wird.
LG JollyRoger

Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)


Win10 Test NB

#11 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 14. März 2008 - 22:20

Nimm auch auf jeden Fall in deinen AGB auf, das sich Ideenanfertigungen oder Musteranfertigungen für Kundenwünsche nicht zur kostenlosen Besitzübernahme berechtigen ... oder so ähnlich

Dann bist du beim nächsten mal noch besser abgesichert.

lg
-clyde ist gegangen-
*bye*

#12 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 15. März 2008 - 14:46

Beitrag anzeigenZitat (clyde²: 14.03.2008, 22:20)

Nimm auch auf jeden Fall in deinen AGB auf, das sich Ideenanfertigungen oder Musteranfertigungen für Kundenwünsche nicht zur kostenlosen Besitzübernahme berechtigen ... oder so ähnlich

Dann bist du beim nächsten mal noch besser abgesichert.

lg



steht schon in meinen AGBs

bei mir steht sogar in den AGB das kein dritter mit meinen Werken arbeiten darf ohne meine erlaubnis

#13 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 15. März 2008 - 15:28

Wunderbar, ab zum Anwalt...Abmahnung.
-clyde ist gegangen-
*bye*

#14 Mitglied ist offline   VitaminB5 

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geschrieben 15. März 2008 - 15:43

Wie sah dein Konzept denn eigentlich aus?
War es eine reine Layout-Geschichte oder gab es auch Programm-Code dazu?
Wenn es nur ein Layout war, dann seh ich für dich keine große Chance an Geld zu kommen.
Ein Layout wird in den meisten Fällen nicht als urheberrechtlich geschützt anerkannt. Auch z.B. HTML-Code unterliegt nicht dem Urheberrecht, PHP-Code dagegen z.B. schon.
Nehmen wir an das Layout bestünde z.B. größtenteils aus Fotos, die du gemacht hast, dann hättest du noch eher eine Chance strafrechtlich gegen diesen "Dieb" vorzugehen. In diesem Fall würde man das Layout vermutlich als geistiges Eigentum anerkennen.

#15 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 15. März 2008 - 16:34

Es sind ist ja nicht nur das "Layout" an sich.

Es geht ja auch um "Ideen". Animationen die ich sogar schon in Adobe Flash umgesetzt habe. Es ist nicht nur ein Layout. Es war sogar schon Online. Nur funktionierte das Menü noch nicht.

Es geht um flash Animationen, Logo, Layout

da steckt viel drin. Es wurde beinahe unverändert übernommen. Position, Farben, Animation nachgebaut.

Man muss schon beide Augen zu machen, wenn man keine eindeutige Ähnlichkeit feststellen will. Es geht darum... das ich ganz offensichtlich "honorarfrei" die webseite mitgestaltet habe. das sieht man sofort. aber ich sehe nicht ein warum meine mitwirkung an der webseite die so eindeutig hervorsticht, einfach genutzt werden darf ohne mich zu bezahlen.

Ich kann hier aber keine internet adresse reinschreiben. sonst wird das forum hier bei Google ganz oben angezeigt wenn man seinen namen einträgt :wink:

nicht das man mir dann rufschädigung vorwirft xD

sollte er sogar in ein paar tagen ein neues design online haben. verlange ich trotzdem eine entlohnung für den nutzungszeitraum. hab mich schon darum gekümmert das 10 leute vor gericht bestätigen würden das die webseite des kunden online war

ich finde es dreist mir am telefon zu sagen das ihm mein Konzept nicht gefällt, dann aber einem anderem mediengestalter die anweisung zu geben möglichst ALLES nachzubauen ^^

verrückt

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 15. März 2008 - 16:34


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