WinFuture-Forum.de: Kleinunternehme... Nachteil Für Kunden? - WinFuture-Forum.de

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Kleinunternehme... Nachteil Für Kunden? weil keine 19% ?!?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 27. Februar 2008 - 16:50

auf meinen Rechnungen steht folgendes

Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Mehrwertsteuer enthalten.
Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum, sofern in der Rechnung kein abweichender Leistungszeitpunkt angegeben ist. Alle Preise sind in Euro.



30% meiner kunden glauben, sie hätten ein nachteil davon, dass ich diese 19% nicht verlange. wie kann ich dennen beweisen das sie keinen nachteil davon haben?

weil die bekommen ja nur die 19% nicht zurück, weil sie sie nicht bezahlen
würde ich sie verlangen, würden sie sie zurück bekommen

am ende kommt doch beides aufs gleiche raus

mit meiner rechnung können sie doch trotzdem ihren Umsatz mindern, oder?

:P

mit welchen Worten kann ich meinen Kunden klar machen das

1. sie keinen nachteil haben weil ich die 19% nicht verlange
2. sie mit meiner rechnung trotzdem ihren umsatz mindern können



ich weiß selber nicht genau wie das läuft. weiß es jemand von euch?
schreibt einfach "ohne gewehr" ... falls ihr euch nicht 100% sicher seit xD

aber wäre ne gute hilfe

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#2 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 27. Februar 2008 - 16:58

hää? ich verstehe dich nicht ganz.

wenn du gewerblich was verkaufst, dann musst du dafür auch mwst verlangen, und diese dann ans finanzamt abdrücken. was deine kunden damit machen, kann dir ja wurscht sein.

wenn du privat verkaufst, brauchst du nichts mit der mwst machen.
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if Antwort = 0 then poste Frage

#3 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 27. Februar 2008 - 17:51

 Zitat (tschmitti: 27.02.2008, 16:58)

hää? ich verstehe dich nicht ganz.

wenn du gewerblich was verkaufst, dann musst du dafür auch mwst verlangen, und diese dann ans finanzamt abdrücken. was deine kunden damit machen, kann dir ja wurscht sein.

wenn du privat verkaufst, brauchst du nichts mit der mwst machen.



ein kleingewerbe muss bis zu der grenze von 17500€ jährilich keine 19% verlangen, bzw. abdrücken


es reicht mir wenn die auf meine fragen antworten die sich besser aus kennen als du und ich :P ich glaube wir haben da beide keinen plan

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 27. Februar 2008 - 17:52


#4 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 27. Februar 2008 - 18:04

 Zitat (Vista_Fan: 27.02.2008, 16:50)

Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Mehrwertsteuer enthalten.
Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum, sofern in der Rechnung kein abweichender Leistungszeitpunkt angegeben ist. Alle Preise sind in Euro.


Naja denke mal nicht, dass das Problem darin liegt "nix absetzen" zu können. vielmehr würde ein unwissender (und ich bis grade auch bis ich mir den Paragraphen mal zugemüte geführt habe) denken, dass keine Mehrwehrtsteuer enthalten ist ABER diese im nachhinein verlangt würde. Sprich du die Rechung "schöngerechnet" hast :)

Bin mir grad nicht sicher ob das so geht, aber den 1. Satz würd ich wie folgt umschreiben

Zitat

Der ausgewiesene Rechnungsbetrag wurde gem. §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit


:P

#5 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 27. Februar 2008 - 19:11

Stimmt schon, du bist als Kleingewerbetreibender nicht verpflichtet Märchensteuer zu verlangen. Desweiteren musst du alle Rechnungen brutto in deinen Konten verbuchen, was natürlich für dich eine Erleichterung bei der Buchführung bedeutet.
Im Endeffekt macht das tatsächlich eigentlich keinen grossen Unterschied, da du die Umsatzsteuer bezahlst, aber umgekehrt auch wieder Vorsteuer verrechnest. Allerdings haben Geschäftskunden damit ein riesiges Problem, sie können die Sachen nämlich erschwert steuerlich geltend machen.
Dadurch wird es in Geschäftskreisen auch nicht wirklich gern gesehen, und Privatkunden sind komplett verunsichert, da ohne ausgewiesene MwSt, bei Beträgen unter 150€ sich auch das FA bei der Lohnsteuerjahresabrechnung gern mal querstellt. Sie haben also einen tatsächlichen Nachteil davon, und sei es nur die erschwerte Buchführung bei Betrieben mit ordentlicher Buchführung.
Schon aus diesen Gründen würde ich dir zwingend raten, ganz schnell auf eine ordentliche (doppelte) Buchführung umzusteigen, auch wenn es etwas Mehrarbeit für dich bedeutet.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 27. Februar 2008 - 19:14


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