Computer Erhalten Mit Key, Ohne Cd
#1
geschrieben 15. Februar 2008 - 17:59
ich habe von unserer Firma einen ausrangierten PC erhalten. Drauf ist Windows XP Professional, der Key ist auf dem Gehäuse (OEM, soweit ich sehe).
Ich stelle mir jetzt nun einige Fragen:
1. Bin ich durch das Erhalten der Hardware auch Besitzer der XP-Lizenz ?
2. Wenn ja, welche Lösung gibt es, damit ich das Betriebssystem neu installieren kann? (Möchte den PC gerne neu aufsetzen)
Danke und Grüße
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#2
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:12
Zitat
Glückspilz!
Zitat
Ja, da du im Besitz des Lizenzaufklebers bist.
Zitat
- Am besten leihst du dir eine CD von einem Freund oder so aus.
- Herunterladen dürfte nicht ganz legal sein, da du aber eine Lizenz besitzt, wird da im Zweifelsfall wohl nichts passieren.
- Eine weitere Möglichkeit ist, sich bei eBay eine CD ohne Lizenz zu ersteigern, oder
- beim Hersteller eine neue anzufordern, was mit Glück klappen könnte
#3
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:13
Aber die Lizenz-Geschichte seh ich anders...
Ich hab grade gegoogelt: Lizenzen sind nicht übertragbar. Selbst, wenn sie Dir den Key mitgegeben haben mußt Du bei Microfoft eine Lizenz erwerben. Und überhaupt, wenn das Teil einer Mehrfachlizenz war...
Dieser Beitrag wurde von Comagena bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:15
#4
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:22
Zitat
Quelle
Ich sehe keinen Grund, warum das hier nicht legal sein sollte.
Dieser Beitrag wurde von firegate bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:23
#5
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:24
Da findest Du das:
Ich habe meine Microsoft-Software mit einem Echtheitszertifikat erhalten. Ist das der Endbenutzer-Lizenzvertrag (End-User License Agreement, EULA)?
Nein. Das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) stellt keine Lizenz zur Verwendung von Microsoft-Software dar. Das Echtheitszertifikat ist ein Sicherheitsnachweis, der legal lizenzierter Microsoft-Software beiliegt. Das Echtheitszertifikat hilft Ihnen zu bestimmen, ob Microsoft-Software und -Komponenten, wie Medien und Handbücher, echt sind. Falls Ihre Microsoft-Betriebssystemsoftware (wie Windows XP Professional oder Windows XP Home Edition) durch einen Originalcomputerhersteller (Original Equipment Manufacturer, OEM) auf einem neuen Computersystem vorinstalliert wurde, finden Sie das Echtheitszertifikat an der Außenseite des Gehäuses. Ihr OEM ist angehalten, das Echtheitszertifikat in dieser Art und Weise anzubringen. Bei jeder anderen Microsoft-Software ist das Echtheitszertifikat in den Softwarekomponenten enthalten und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Echtheitszertifikat enthält Antifälschungsmerkmale, wie das Hologramm, die die Herstellung von gefälschter Microsoft-Software verhindern sollen. Falls Sie den Verdacht hegen, dass Sie über illegale Software verfügen, oder wenn Sie Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Folgen des Verwendens solcher Software haben, finden Sie Informationen zu Softwarepiraterie, indem Sie auf Verwandte Themen klicken.
Und jetzt erzähl mir bitte Deine Version!
#6
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:26
#7
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:31
Selbstverständlich ist derjenige, der im Besitz des CoA und des Lizenzschlüssels ist, auch Besitzer eines XP. Andere Nachweise, das XP ihm gehört gibt es übrigens auch nicht.
Das einzige, was man hier anlasten könnte, ist, das eine Lizenz erst vollständig mit der Eula (darf in digitaler Form vorliegen) und der CD ist.
Aber da die Eula sowieso auf der CD liegt, benötigt er nur noch diese, um eine vollständige Lizenz in Händen zu halten. Und da MS Sicherheitskopien ausdrücklich gestattet kann es ebenso gut eine gebrannte sein, wobei das dann in eine Grauzone fällt (ist aber rechtlich nicht nachweisbar).
Übrigens: Das was MS in seine Eula schreibt ist sowieso rechtlich unwirksam, man müsste sie vor Kauf lesen können und müssen damit sie rechtlich Bestand haben, und müsste ihnen definitiv vor Kauf zustimmen oder eben sie ablehnen. Das Hilfecenter ist keine Rechtsberatung, das ist nur das, was MS gerne hätte...
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:32
#8
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:45
Was hat das 2CPU zu bedeuten? Eine Lizenz für zwei PCS?
Ich habe eine XP Professional CD zuhause, allderdings ohne gültigen Key Kann ich das installieren und den OEM-Key verwenden?
#9 _m.i.s.t.e.r.x_
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:47
zum andern könnte Original CD Defekt sein , verloren gegangen sein u.s.w , er braucht nur eine
Windows CD egal ob die nun gebrannt ist oder nicht , er hat eine Gültige Lizenz .
mfg mister x
#10
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:53
Zitat
Was hat das 2CPU zu bedeuten? Eine Lizenz für zwei PCS?
Ich denke, es geht um 2 CPUs in einem Rechner.
Zitat
Gut, dass du eine Sicherheitskopie deiner XP-CD hast. Dann ist ja alles OK und der Installation steht nichts mehr im Wege
#11
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:57
Zitat (Mattikim: 15.02.2008, 18:45)
Was hat das 2CPU zu bedeuten? Eine Lizenz für zwei PCS?
Zitat
Wenn die CD, die du daheimliegen hast ebenfalls eine OEM-CD ist funktioniert es, ja. Ist die CD aber eine Retail oder Corporate dann funktioniert es nicht, die CD muss zum Key passen.
#12
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:57
Und das anerkennt der User, wenn er XP installiert.
Das ist außerdem keine Verfassungsfrage sondern die Anerkennung eines Vertrages. Und solange Microsoft niemand nachweist, daß die Eula rechts oder sittenwidrig ist gilt der anerkannte Vertrag.
Aber was zählts? Installiere und sei froh. Billy kommt sicher nicht nachschauen!
;-)
#13
geschrieben 15. Februar 2008 - 19:00
Zitat (Comagena: 15.02.2008, 18:57)
Achso, ok. In Österreich habt ihr 1. andere Lizenzbestimmungen, 2. auch andere Gesetze.
In De ist z.b. eine Hardwarebindung gesetzlich verboten worden, wie das in Ö aussieht weiss ich nicht.
Ebenso der Lizenzvertrag: Der ist in Deutschland ungültig, da er vor dem Kauf einsehbar sein müsste. Ist er aber nicht, da er, zumindest bei OEMs nur auf der CD vorliegt, und die bekommt man erst nach Kauf
#14 _m.i.s.t.e.r.x_
geschrieben 15. Februar 2008 - 19:02
in der Eula steht so viel Käse drin ( mehr als ein sSchweizer Käse Löcher hat !! )
wenn es darum ginge was jemand gerne in seiner Eula hätte , ist die eine seite
und was das Gesetzt dazu sagt die andere Seite .
mfg mister x
#15
geschrieben 15. Februar 2008 - 20:19
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