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Nachrichten zum Thema: Windows XP
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Computer Erhalten Mit Key, Ohne Cd


#1 Mitglied ist offline   Mathias_U 

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  geschrieben 15. Februar 2008 - 17:59

Hallo,

ich habe von unserer Firma einen ausrangierten PC erhalten. Drauf ist Windows XP Professional, der Key ist auf dem Gehäuse (OEM, soweit ich sehe).

Ich stelle mir jetzt nun einige Fragen:

1. Bin ich durch das Erhalten der Hardware auch Besitzer der XP-Lizenz ?
2. Wenn ja, welche Lösung gibt es, damit ich das Betriebssystem neu installieren kann? (Möchte den PC gerne neu aufsetzen)

Danke und Grüße
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#2 Mitglied ist offline   Comagena 

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  geschrieben 15. Februar 2008 - 18:13

Ich nehme nicht an, daß Herr Micro Soft an der Türe klopft, wenn Du das tust...

Aber die Lizenz-Geschichte seh ich anders...

Ich hab grade gegoogelt: Lizenzen sind nicht übertragbar. Selbst, wenn sie Dir den Key mitgegeben haben mußt Du bei Microfoft eine Lizenz erwerben. Und überhaupt, wenn das Teil einer Mehrfachlizenz war...

Dieser Beitrag wurde von Comagena bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:15

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#3 Mitglied ist offline   Comagena 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:24

Schau einmal ins Hilfecenter auf Deinem PC!
Da findest Du das:

Ich habe meine Microsoft-Software mit einem Echtheitszertifikat erhalten. Ist das der Endbenutzer-Lizenzvertrag (End-User License Agreement, EULA)?

Nein. Das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) stellt keine Lizenz zur Verwendung von Microsoft-Software dar. Das Echtheitszertifikat ist ein Sicherheitsnachweis, der legal lizenzierter Microsoft-Software beiliegt. Das Echtheitszertifikat hilft Ihnen zu bestimmen, ob Microsoft-Software und -Komponenten, wie Medien und Handbücher, echt sind. Falls Ihre Microsoft-Betriebssystemsoftware (wie Windows XP Professional oder Windows XP Home Edition) durch einen Originalcomputerhersteller (Original Equipment Manufacturer, OEM) auf einem neuen Computersystem vorinstalliert wurde, finden Sie das Echtheitszertifikat an der Außenseite des Gehäuses. Ihr OEM ist angehalten, das Echtheitszertifikat in dieser Art und Weise anzubringen. Bei jeder anderen Microsoft-Software ist das Echtheitszertifikat in den Softwarekomponenten enthalten und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Echtheitszertifikat enthält Antifälschungsmerkmale, wie das Hologramm, die die Herstellung von gefälschter Microsoft-Software verhindern sollen. Falls Sie den Verdacht hegen, dass Sie über illegale Software verfügen, oder wenn Sie Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Folgen des Verwendens solcher Software haben, finden Sie Informationen zu Softwarepiraterie, indem Sie auf Verwandte Themen klicken.


Und jetzt erzähl mir bitte Deine Version!
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:31

Du redest von der Eula, was hat die denn jetzt damit zu tun?
Selbstverständlich ist derjenige, der im Besitz des CoA und des Lizenzschlüssels ist, auch Besitzer eines XP. Andere Nachweise, das XP ihm gehört gibt es übrigens auch nicht.
Das einzige, was man hier anlasten könnte, ist, das eine Lizenz erst vollständig mit der Eula (darf in digitaler Form vorliegen) und der CD ist.
Aber da die Eula sowieso auf der CD liegt, benötigt er nur noch diese, um eine vollständige Lizenz in Händen zu halten. Und da MS Sicherheitskopien ausdrücklich gestattet kann es ebenso gut eine gebrannte sein, wobei das dann in eine Grauzone fällt (ist aber rechtlich nicht nachweisbar).
Übrigens: Das was MS in seine Eula schreibt ist sowieso rechtlich unwirksam, man müsste sie vor Kauf lesen können und müssen damit sie rechtlich Bestand haben, und müsste ihnen definitiv vor Kauf zustimmen oder eben sie ablehnen. Das Hilfecenter ist keine Rechtsberatung, das ist nur das, was MS gerne hätte...

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:32

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#5 Mitglied ist offline   Mathias_U 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:45

Also der PC ist von HP Compaq. Auf dem Aufkleber steht "Windows XP Professional. 2CPU"
Was hat das 2CPU zu bedeuten? Eine Lizenz für zwei PCS?


Ich habe eine XP Professional CD zuhause, allderdings ohne gültigen Key ;) Kann ich das installieren und den OEM-Key verwenden?
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#6 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:47

Hallo

zum andern könnte Original CD Defekt sein , verloren gegangen sein u.s.w , er braucht nur eine
Windows CD egal ob die nun gebrannt ist oder nicht , er hat eine Gültige Lizenz .

mfg mister x
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#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:57

Beitrag anzeigenZitat (Mattikim: 15.02.2008, 18:45)

Also der PC ist von HP Compaq. Auf dem Aufkleber steht "Windows XP Professional. 2CPU"
Was hat das 2CPU zu bedeuten? Eine Lizenz für zwei PCS?
Nein, eine Lizenz für einen PC mit 2 CPUs. In der Home z.b. darf man nur eine CPU einbauen, Dual-, Quad-, etc.-Core geht allerdings immer.

Zitat

Ich habe eine XP Professional CD zuhause, allderdings ohne gültigen Key ;) Kann ich das installieren und den OEM-Key verwenden?

Wenn die CD, die du daheimliegen hast ebenfalls eine OEM-CD ist funktioniert es, ja. Ist die CD aber eine Retail oder Corporate dann funktioniert es nicht, die CD muss zum Key passen.
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#8 Mitglied ist offline   Comagena 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:57

Nagut, wenn Ihr so sicher seid. Ich hoffe Ihr habt wirklich recht. Unser Recht (Österreich) ist da denk ich anders. Denn der Aufkleber, den er erwähnt ist nichts anderes als das Echtheitszertifikat. Und das ist eben, siehe Textausschnitt keine Lizenz.
Und das anerkennt der User, wenn er XP installiert.
Das ist außerdem keine Verfassungsfrage sondern die Anerkennung eines Vertrages. Und solange Microsoft niemand nachweist, daß die Eula rechts oder sittenwidrig ist gilt der anerkannte Vertrag.


Aber was zählts? Installiere und sei froh. Billy kommt sicher nicht nachschauen!
;-)
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#9 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 19:00

Beitrag anzeigenZitat (Comagena: 15.02.2008, 18:57)

...Unser Recht (Österreich)...

Achso, ok. In Österreich habt ihr 1. andere Lizenzbestimmungen, 2. auch andere Gesetze.
In De ist z.b. eine Hardwarebindung gesetzlich verboten worden, wie das in Ö aussieht weiss ich nicht.
Ebenso der Lizenzvertrag: Der ist in Deutschland ungültig, da er vor dem Kauf einsehbar sein müsste. Ist er aber nicht, da er, zumindest bei OEMs nur auf der CD vorliegt, und die bekommt man erst nach Kauf ;)
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#10 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 15. Februar 2008 - 19:02

Hallo

in der Eula steht so viel Käse drin ( mehr als ein sSchweizer Käse Löcher hat !! )

wenn es darum ginge was jemand gerne in seiner Eula hätte , ist die eine seite
und was das Gesetzt dazu sagt die andere Seite .

mfg mister x
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#11 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 20:19

Die Lizenz ist nicht an eine Person oder einen Rechner gebunden. Wenn du den Lizenzaufkleber hast, darfst du Windows installieren und nutzen.
Sonntags kein Support - (2. Mose 20,8-11)
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#12 Mitglied ist offline   Asgaron 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 20:49

Beitrag anzeigenZitat (Mattikim: 15.02.2008, 18:45)

Also der PC ist von HP Compaq.


Hmm, soweit ich weiß haben die PC´s von HP doch eine Recovery Funktion. Und da braucht man ja keine Windows CD dafür.

Letztens hatte ich bei einem Nachbarn den PC auch mit der Recovery Funktion neuinstalliert, ging auch wunderbar. Bin mir aber nicht sicher ob das bei jedem HP Rechner so ist. Ansonsten kannst du mal beim booten des PC´s nachgucken ob da was von Recovery steht.

MfG
~Leben lässt sich nur rückwärts verstehen, muss aber vorwärts gelebt werden.~
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#13 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 23:44

Beitrag anzeigenZitat (m.i.s.t.e.r.x: 15.02.2008, 19:02)

Hallo in der Eula steht so viel Käse drin ( mehr als ein sSchweizer Käse Löcher hat !! ) wenn es darum ginge was jemand gerne in seiner Eula hätte , ist die eine seite und was das Gesetzt dazu sagt die andere Seite . mfg mister x


Falsch, rechtlich ist die Eula die du bestätigst erstmal bindent. Sie ist kein Schweuizer Käse., sondern ein Vertrag der erstmal gültig ist und den man ernstzunehmen hat. Das die Eulas (u.a. von Microsoft) oft klauseln enthalten, die strittig oder rechtswidrig sind, ändert nicht daran das die Eula dem Grunde nach gilt und zu beachten ist. Das dort wo kein Ankläger ist auch der Richter fehlt, steht auf einem ganz anderen Blatt!!
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#14 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 16. Februar 2008 - 00:08

Hallo

@ Computer richtig deine Ausführungen

Eulas (u.a. von Microsoft) oft klauseln enthalten, die strittig oder rechtswidrig ist auch richtig



mfg mister x
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#15 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 00:13

Mir war auch klar, dass du deinen Beitrag nicht ganz so meintest wie er geschrieben war. Nur dritte müssen das nicht unbedingt wissen. Wollte damit nur klarstellen, dass man Eulas eigentlich grundsätzlich ernst nehmen muss und sollte. Ich tue das manchmal auch nicht im ausreichenden Maße ....

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2008 - 00:38

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