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Wie Lange Gelten Abmahnungen

#16 Mitglied ist offline   rubberduck 

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geschrieben 10. Februar 2008 - 01:32

Hallo Nea 1974,

Du solltest dir erstmal nicht soviele Gedanken darum machen. Ich kenn zwar nicht den genauen Wortlaut dieses Schreibens und auch gg. welche Paragrafen du verstossen haben sollst. Im Prinzip steht dies in der Begründung mit drinn. Aus langer Weile steht da nicht ein Geldsumme. Bei Abmahnungen, Urteilen, sowie anderen Strafmaßen werden in der Regel Paragrafen angeführt gg. Welche der Beschuldigte verstossen haben soll. Die Behauptung; Zitat:
""Darin werde Ich beschuldigt am 16.08.2006 ein Programm im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer to Peer Netzwerkes anderen zur Verfügung gestellt zu haben""

Finde ich als Begründung etwas sehr an den Haaren herbeigezogen, da bei dieser Behauptung auch die anderen Teilnehmer in diesem Netzwerk eine Anwaltliches Schreiben hätten bekommen müssen. Zum Anderen sollten dir ja die Teilnehmer des Netzwerkes bekannt sein da du ja in der Regel den Rechner für gewisse Dateien innerhalb des Netzwerkes freigeben musst soei auch Derren Netzwerk-, bzw. I Adresse kennen solltest/ musst.
Und hier habe ich was bei Wikipedia gefunden was dich in gewisser Weise beruhigen sollte. Darum lasse erstmal der Dinge kommen, denn, wenn du dich nicht meldest wird dir binnen einer Frist von 4 Wochen (i.d. Regel) ein weiteres Schreiben zugeschickt, bei dem du dir dann Anwaltlichen Rat holen solltest.

MfG rubberduck

PS: Ich für meinen Teil würde den Brief behalten, aber in keiner Weise einen gedanken daran verschwenden und schon gar nicht mir den Tag/ Woche versauen lassen.


P2P:
DHCP ist gut für die Anynomisierung (wenn der Provider mit spielt)
DHCP ist schlecht um Peers wieder auffindbar zu machen
Habe gerade mit meiner Mutter, die beim Amtsgericht tätig ist, mal über das Thema gesprochen.

Gedanken brauchst du dir vorerst in in keiner Weise machen, hatte ich ja schon geschrieben. Wenn die Sachlage sich beweisen sollte daß es sich hier nicht um eine Abzocke handelt, kommt als nächsates ein Mahnbescheid gg. den du fristgerecht Einspruch erheben musst. Im weiteren Verlauf deines Einspruches ggüber dem Ankläger ist dieser in der Beweispflicht dir dein Vergehen nachzuweisen Anhand von Beweismaterial.

In jedem Fall solltest du diesen Artikel ausführlich Lesen.
http://www.heise.de/...r/meldung/68882

Dieser Beitrag wurde von rubberduck bearbeitet: 10. Februar 2008 - 01:54


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