Zitat (Sebastian: 20.01.2008, 11:15)
Werde dann wohl bei der HUK nachfragen, ob sie eine solche Übertragung "annehmen".
Aber wie gesagt, das wird erst nächstes Jahr gehen.
Danke derweil Computer und nihilist
Aber wie gesagt, das wird erst nächstes Jahr gehen.
Danke derweil Computer und nihilist
Dieses Jahr ist jetzt vorbei und ich bin in den allerletzten Vorbereitungen, um einen Wechsel zu wagen.
Das mit der Übernahme des Beamtentarifes wäre ja geklärt und geht soweit auch in Ordnung.
Aber wie verhält es sich bei der Zulassung des PKWs.
Bei Erstzulassung kann man ja eh nichts ändern, aber bei der Zulassung auf den Halter.
Rein threoretisch ist das ja nicht mehr das Datum meines Opas, sondern jetzt das von meiner Oma, oder?
Wären somit 7 Jahre Unterschied - in Euros würde das 80 € ausmachen.
Deshalb meine Frage: kann meine Oma dieses Datum für die "Zulassung auf den Halter" auch mit übernehmen?

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