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Urteil: Kein Mitverschulden Eines Phishing-opfers


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. Januar 2008 - 14:09

Urteil: Kein Mitverschulden eines Phishing-Opfers

Das Opfer eines Phishing-Angriffs hat gegenüber dem als Geldwäscher agierenden Mittelsmann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des überwiesenen Geldbetrags. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. Dezember 2007 (Az. 9 S 195/07) und hob damit ein Urteil das AG Köln als Vorinstanz auf.

Von dem Konto des Klägers war ohne dessen Wissen und Wollen ein Betrag von rund 3000 Euro abgebucht und auf das Konto des Beklagten eingezahlt worden. Dieser hatte das Geld daraufhin per Western Union an eine Person in Russland weitergeleitet. Mit diesem Dritten hatte der Beklagte zuvor nur Kontakt per E-Mail gehabt. In dem Weitertransfer des vom Konto des Klägers aufgrund eines Computerbetrugs gemäß Paragraph 263a StGB überwiesenen Geldes liegt nach Ansicht des Gerichtes eine strafbare Geldwäsche.

Der Beklagte habe dabei leichtfertig nicht erkannt, dass das Geld aus einem Computerbetrug stammte. Im vorliegenden Fall hätte es für den Beklagten auf der Hand liegen müssen, dass das Geld nicht, wie von seiner E-Mail-Bekanntschaft angegeben, aus einer Erbschaft zu deren Gunsten, sondern aus kriminellen Machenschaften stammen musste.

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#2 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 10. Januar 2008 - 14:35

Und schonwieder so eine Irrsinnigkeit der Rechtsprechung...

Laufend wird geschrieben/gesagt/gezeigt:

Die Bank wird NIEMALS bitten (vorallem via Mail) Kontodaten/Pin einzugeben.. NIEEEMALS...

für die (sorry) doofheit der "opfer" sollten diese eigentlich wenigstens eine Mitschuld bekommen...
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