Ich hätte da mal eine Frage.
Müssen Stromanbieter Ihre Kunden eigentlich rechtzeitig drüber Informieren (per Brief) das Sie die Strompreise erhöhen?
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Stromanbieter Preiserhöhung
#1
geschrieben 15. Dezember 2007 - 13:03
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#2
geschrieben 15. Dezember 2007 - 13:29
Ja, das müssen sie.
Viele machen es aber dennoch nicht, da der Kunde dann ein Sonder-Kündigungsrecht hat und sie Angst haben das er kündigt und es deshalb Verschweigen. Das gleiche gilt für Krankenkassen.
Viele machen es aber dennoch nicht, da der Kunde dann ein Sonder-Kündigungsrecht hat und sie Angst haben das er kündigt und es deshalb Verschweigen. Das gleiche gilt für Krankenkassen.
#3
geschrieben 15. Dezember 2007 - 13:32
Mh was für Rechte hat man dann rückwirkend wen man das erst bei der Nächsten Rechnung Sieht das da an der Preisschraube gedreht wurde?
(Einmal hatte ich das schon (das war bei der BEWAG) hatte da aber nix gemacht außer den Stromanbieter gewechselt)
Will des einfach nur Wissen da ja einige Anbieter zum Jahreswechsel wieder an der Preisschraube drehen wollen.
Weiß jemand wie lange man dann noch Widerspruch einlegen kann dagegen auch wen schon bezahlt wurde?
(Einmal hatte ich das schon (das war bei der BEWAG) hatte da aber nix gemacht außer den Stromanbieter gewechselt)
Will des einfach nur Wissen da ja einige Anbieter zum Jahreswechsel wieder an der Preisschraube drehen wollen.
Weiß jemand wie lange man dann noch Widerspruch einlegen kann dagegen auch wen schon bezahlt wurde?
#4
geschrieben 15. Dezember 2007 - 14:28
Du hast das Recht nur den Betrag zu bezahlen, der sich nach deinem Vetragsabschluß ergeben hätte. Auf die Differenz die durch die Erhöhung zu Stande kam, kannst Du den Anbieter darauf sitzen lassen. Außerdem wurde ich von diesem eine plausible Begründung für die Erhöhung fordern und ihn auf die Pflicht zur Bekanntgabe hinweisen. Mehr Rat gibt es hier.
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