Also wie Dekenfrost ja auch geschrieben hat, da der Tarif für deinen Freund nicht nicht erkennbar ist, muss er aus seiner Mitbenutzung auch definitiv mögliche zivilrechtliche Ansprüche des Nachbarn aus der einfachen Mitbenutzung befürchten ... selbst wenn er nichts illegales tut ..
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 06. Dezember 2007 - 22:43

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