Garantiefall Bei Dvd-player
#1
geschrieben 18. Mai 2004 - 16:25
DVD-Heimkinosystem bei einen Versandhaus Q..... bestellt. war am 20.11.2002
ist jetzt der soundprozi. defekt & sie wollen jetzt 93€ dafür haben. fällt dieses nun mit in das neue Gesetz von 2 Jahren... BGB. 438 iss das glaube
habe ein schreiben bekommen, 6 monate wären um & sie können es nicht so reparieren.
wie jetzt weiter....
cu romm
Mein sys:
X4 965---GIGABYTE GA-MA785GT-UD3H --- XFX 5870
-DATA 4GB DDR3-1333 XPG----22 Zoll TFT Samsung----Epson Sylus R300
LG DVD-RW Logitech G15, Corsair 650 Watt
GNN-Gaming-Nation-Network
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#2
geschrieben 19. Mai 2004 - 14:41
#3
geschrieben 19. Mai 2004 - 15:19
http://www.anwalt.de...g/?pid=1&cid=43
Dieser Beitrag wurde von sensi bearbeitet: 19. Mai 2004 - 15:20
#4
geschrieben 19. Mai 2004 - 15:27
Es kommt aber drauf an, für WAS sie Geld verlangen. Für die Reparatur ist das unzulässig...
Also denen mal gescheit Feuer unter dem Popo machen...
#5
geschrieben 19. Mai 2004 - 16:46
Quelle:
Zitat
Räumen wir eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Gewährleistung ein, gilt folgendes:
Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach unserem zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Angebot.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
Dieser Beitrag wurde von The_Nightflyer bearbeitet: 19. Mai 2004 - 16:47
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt
Bad Angels - Pool Billard
#6
geschrieben 19. Mai 2004 - 19:25
bis 6 monate nach dem kauf passiert nix, danach musst du nachweisen das das gerät von anfang an defekt, das war es nicht, den es hat ma gefunzt. desweiteren hat das gerät keine 2 jahre garantie sonder 1 jahr garantie und ein jahr gewährleistung. das wird sehr oft verwechselt oder die meisten wissen es nicht.
btw. wir haben in der firma momentan einen fall mit ner cpu, der hatte die mehr als 6 monate in gebrauch, dann hat er sich das teil zerbröselt, und will nun per anwalt seine, in seinen augen, berechtigten rechte geltend machen, dem ist aber nicht so, den
1: verfällt bei amd die garantie wenn der kern beschädigt ist
und
2: fällt es unter die sache mit den 6 monaten!
deshalb, wenn ich hier jetzt nix total durcheinander bring, iss das rechtens! leider
greetz
edit:
Zitat
gewährleistung, und eben keine garantie! das sind grundelegend andere sachen!
Dieser Beitrag wurde von patrick888 bearbeitet: 19. Mai 2004 - 19:27
#7
geschrieben 19. Mai 2004 - 19:28
#8
geschrieben 19. Mai 2004 - 19:52
Hatte vor kurzem ne Festplatte auf Garantie weggeschickt gehabt. Hatte fehlerhafte Sektoren, das trat aber erst nach den 6 Monaten auf. Seltsam, dass dann weder Hersteller noch Händler Geld verlangt haben....
#9
geschrieben 19. Mai 2004 - 19:52
#10
geschrieben 19. Mai 2004 - 20:58
also jetzt mal was zur rechtlichen Seite. Du musst im schlimmsten Fall was bezahlen. Es kommt darauf an ob der Fehler durch eine fehlerhafte Produktion oder durch dich entstanden ist. Wenn das gerät sehr Teuer war, kann ich dir nur den rat geben, das du es Prüfen lässt. Damit meine ich: somit nachweißen das der Fehler nicht von dir ist sondern von Anfang an da war (fehlerhafte Produktion). Diese Untersuchung musst du aber meist selber bezahlen (oder umsonst = Kulanz des Herstellers). Kann durch diese untersuchung ein Fehler deiner seits ausgeschlossen werden muss der Hersteller das Gerät Reparieren bzw. Austauschen.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Cui Faxe
#11
geschrieben 19. Mai 2004 - 21:57
Und da steht unter D) Einverständniserklärung und wichtige Hinweise
Zitat
Was heißt, dass die Mängelbeseitigung - solange die Reklamation gerechtfertigt ist - auf alle Fälle kostenlos stattzufinden hat.
Ergo sind deine Infos falsch oder bei euch in der Arbeit läuft was grob nicht richtig....
#12
geschrieben 19. Mai 2004 - 22:33
na ja nicht ganz. wer sagt, dass er das Gerät nicht mit Absicht zerstört hat. Um Mal nen Beispiel dazu zu bringen:
Du hast nen Netzteil schraubst es auf und schließt es absichtlich kurz nur um ein neues zu bekommen weil deine zwei Jahre fast rum sind. Kann der Händler dir dieses nachweißen (Kratzer oder z.B. ne schraube fehlt) hast du Pech gehabt.
So war der Beitrag von mir gemeint.
Du musst nicht aufkommen wenn der Fehler nicht wegen dir oder von dir ist. Wer kann aber einschätzen ob du die Fehlerquelle warst oder was anderes! Deswegen muss man leider in vielen fällen so eine Untersuchung bezahlen( veranlassen). Die man auch selber woanders in Auftrag geben sollte. Die meisten Firmen kommen einen ja leider so und sie dir sagen: Woher wollen wir wissen, das sie das gerät nicht absichtlich zerstört haben. Sechs Monate hat e ja Funktioniert usw. Wie wir es leider in diesem Fall sehen.
Deswegen halt der Tipp von mir, das er das Gerät mal prüfen lassen sollte. Das kostet auch Geld ist aber bei teuren Geräten immer besser als sich nen neues zu Kaufen.
und zu dem Thema "die Reklamation gerechtfertigt ist":
wie willst du nachweißen das es so ist?
Cui Faxe
#13
geschrieben 19. Mai 2004 - 22:37
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
#14
geschrieben 19. Mai 2004 - 22:56
Was für ein Tag.....
mfg
Mein Sysprofil
Mein Rechner
Thermaltek Armor
silentmaxx 480W NT
Abit IX38 Quad GT
Core 2 Duo [email protected] Ghz - Xigmatec
4 GB Melco PC6400
Maxtor DiamondMax - 500 GB SataII
ATI HD4870
Plextor - PX716SA - DL Sata Brenner
LG - HDDVD+BlueRay DVD
Samsung - Syncmaster 24' - 5ms - 10000:1
#15
geschrieben 19. Mai 2004 - 23:14
ja Druck solte man immer machen. dabei sollte man aber bedenken immer sachlich und höflich zu bleiben. Wer dem Händler "Blöd" kommt hat erstmal immer schlechte Karten.
Cui Faxe