WinFuture-Forum.de: Garantiefall Bei Dvd-player - WinFuture-Forum.de

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Garantiefall Bei Dvd-player


#1 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 18. Mai 2004 - 16:25

ich habe nun schon googel benutzt und auch bissel was gefunden, doch werde ich nun nicht richtig schlau draus. Mein Problem und Frage wäre die folgende...

DVD-Heimkinosystem bei einen Versandhaus Q..... bestellt. war am 20.11.2002

ist jetzt der soundprozi. defekt & sie wollen jetzt 93€ dafür haben. fällt dieses nun mit in das neue Gesetz von 2 Jahren... BGB. 438 iss das glaube

habe ein schreiben bekommen, 6 monate wären um & sie können es nicht so reparieren.

wie jetzt weiter.... :blink:

cu romm

Mein sys:
X4 965---GIGABYTE GA-MA785GT-UD3H --- XFX 5870
-DATA 4GB DDR3-1333 XPG----22 Zoll TFT Samsung----Epson Sylus R300
LG DVD-RW Logitech G15, Corsair 650 Watt


GNN-Gaming-Nation-Network

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#2 Mitglied ist offline   =DF~Seth 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 14:41

also ich würd auf die 2 Jahre bestehen, ich hab meinen DVD Player bei Media gekauft und 1 Woche bevor 2 Jahre umgewesen währen hingebracht weil das 'Netzteil einen Weg hatte, haben sie anstandslos reparieren lassen

#3 Mitglied ist offline   sensi 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 15:19

Bitte schau mal hier. Da kann man per E-Mail anfragen. Ich weiß aber nicht, ob das kostenlos ist.

http://www.anwalt.de...g/?pid=1&cid=43

Dieser Beitrag wurde von sensi bearbeitet: 19. Mai 2004 - 15:20


#4 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 15:27

du hast nach neuem EU-Recht 2 Jahre Garantie auf alle gekauften Geräte. Und das gilt seit dem 1.1.2002.

Es kommt aber drauf an, für WAS sie Geld verlangen. Für die Reparatur ist das unzulässig...:unsure:

Also denen mal gescheit Feuer unter dem Popo machen...:)

#5 Mitglied ist offline   The_Nightflyer 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 16:46

Die sollen sich mal an geltendes Recht, und an ihre eigenen AGB`s halten
Quelle:

Zitat

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, völlig kostenlos behoben. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Räumen wir eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Gewährleistung ein, gilt folgendes:

Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach unserem zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Angebot.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

Dieser Beitrag wurde von The_Nightflyer bearbeitet: 19. Mai 2004 - 16:47

Programmieren ist ein ständiger Wettbewerb zwischen Programmierern die versuchen größere, bessere und idiotensichere Programme zu schreiben und dem Universum, das versucht größere und dümmere Idioten zu erzeugen...
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt

Bad Angels - Pool Billard

#6 Mitglied ist offline   patrick888 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 19:25

ja das ist rechtens das sie das verlangen, denn:

bis 6 monate nach dem kauf passiert nix, danach musst du nachweisen das das gerät von anfang an defekt, das war es nicht, den es hat ma gefunzt. desweiteren hat das gerät keine 2 jahre garantie sonder 1 jahr garantie und ein jahr gewährleistung. das wird sehr oft verwechselt oder die meisten wissen es nicht.

btw. wir haben in der firma momentan einen fall mit ner cpu, der hatte die mehr als 6 monate in gebrauch, dann hat er sich das teil zerbröselt, und will nun per anwalt seine, in seinen augen, berechtigten rechte geltend machen, dem ist aber nicht so, den
1: verfällt bei amd die garantie wenn der kern beschädigt ist

und

2: fällt es unter die sache mit den 6 monaten!

deshalb, wenn ich hier jetzt nix total durcheinander bring, iss das rechtens! leider :D

greetz

edit:

Zitat

...Gewährleistungsfrist...


gewährleistung, und eben keine garantie! das sind grundelegend andere sachen! ;)

Dieser Beitrag wurde von patrick888 bearbeitet: 19. Mai 2004 - 19:27


#7 Mitglied ist offline   lustigeskerlchen 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 19:28

Also ich weiß wohl das zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied: Also spweit ich weiß, betrifft die GEwährleistungsfrist denjenigen der das Gerät verkauft, also in dem ´Falle Qu... Allerdings beläuft sich diese Frist meist auf 6 Monate. Die Garantie von 2 Jahren dagegen, liegt beim Hersteller, soll heißen er hat sich um den Schaden zu kümmern nach Ablauf der Gewährleistungsfrist...
Eingefügtes Bild

#8 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 19:52

also die Behauptung von patrick wäre mir arg neu.

Hatte vor kurzem ne Festplatte auf Garantie weggeschickt gehabt. Hatte fehlerhafte Sektoren, das trat aber erst nach den 6 Monaten auf. Seltsam, dass dann weder Hersteller noch Händler Geld verlangt haben....:D

#9 Mitglied ist offline   patrick888 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 19:52

ich blick da auch net so recht ducch, mir war das auch absolut neu, aber hab es heute schwarz auf weiß gelesen!

#10 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 20:58

Servus,

also jetzt mal was zur rechtlichen Seite. Du musst im schlimmsten Fall was bezahlen. Es kommt darauf an ob der Fehler durch eine fehlerhafte Produktion oder durch dich entstanden ist. Wenn das gerät sehr Teuer war, kann ich dir nur den rat geben, das du es Prüfen lässt. Damit meine ich: somit nachweißen das der Fehler nicht von dir ist sondern von Anfang an da war (fehlerhafte Produktion). Diese Untersuchung musst du aber meist selber bezahlen (oder umsonst = Kulanz des Herstellers). Kann durch diese untersuchung ein Fehler deiner seits ausgeschlossen werden muss der Hersteller das Gerät Reparieren bzw. Austauschen.


Ich hoffe ich konnte dir damit helfen. :lol:

Cui Faxe

#11 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 21:57

und ich habe hier schwarz auf weiß einen "Servicebegleitschein, für Reklamationen ab 6 Monaten bis 24 Monaten ab Kaufdatum" von LITEC Computer, München.

Und da steht unter D) Einverständniserklärung und wichtige Hinweise

Zitat

[...]Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Nacherfüllung.[...]


Was heißt, dass die Mängelbeseitigung - solange die Reklamation gerechtfertigt ist - auf alle Fälle kostenlos stattzufinden hat.

Ergo sind deine Infos falsch oder bei euch in der Arbeit läuft was grob nicht richtig....:lol:

#12 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 22:33

Servus,

na ja nicht ganz. wer sagt, dass er das Gerät nicht mit Absicht zerstört hat. Um Mal nen Beispiel dazu zu bringen:
Du hast nen Netzteil schraubst es auf und schließt es absichtlich kurz nur um ein neues zu bekommen weil deine zwei Jahre fast rum sind. Kann der Händler dir dieses nachweißen (Kratzer oder z.B. ne schraube fehlt) hast du Pech gehabt.

So war der Beitrag von mir gemeint.
Du musst nicht aufkommen wenn der Fehler nicht wegen dir oder von dir ist. Wer kann aber einschätzen ob du die Fehlerquelle warst oder was anderes! Deswegen muss man leider in vielen fällen so eine Untersuchung bezahlen( veranlassen). Die man auch selber woanders in Auftrag geben sollte. Die meisten Firmen kommen einen ja leider so und sie dir sagen: Woher wollen wir wissen, das sie das gerät nicht absichtlich zerstört haben. Sechs Monate hat e ja Funktioniert usw. Wie wir es leider in diesem Fall sehen.
Deswegen halt der Tipp von mir, das er das Gerät mal prüfen lassen sollte. Das kostet auch Geld ist aber bei teuren Geräten immer besser als sich nen neues zu Kaufen.

und zu dem Thema "die Reklamation gerechtfertigt ist":
wie willst du nachweißen das es so ist?


Cui Faxe

#13 Mitglied ist offline   wassolls 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 22:37

So einen ähnlichen Fall hatte ich mal bei Praktiker. Dort hatte ich das Fahrrad meiner Tochter nach 7 Monaten reklamiert. Das Fahrrad war wähend der Fahrt fast auseinander gefallen.Ein Verkäufer meinte,da ich das Fahrrad an einem "Aktiontag" gekauft habe,habe ich keine Garantie mehr.Als ich ihn drauf hinwies das ein Sonderangebot sie nicht von der Garantie entbinde wurde er ruhiger.Ob ich Recht hatte weiß ich nicht, aber manchmal muß man einfach mal etwas Druck machen.
my System
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B
& Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram

#14 Mitglied ist offline   degui 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 22:56

Ich habe auch schon so ein positives Erlebnis, nur mit dem Versandhaus O..O,und zwar 2 Wochen bevor die 2 Jahre um waren wollte das DVD-Gerät keine DVD's mehr abspielen. Einfach so aus heiterem Himmel. Daraufhin habe ich das Teil zurück geschickt als Defekt. Nach 13 Tagen habe ich aber angerufen, wegen der Garantie versteht sich, da sagte man mir der Player sei beim Hersteller, ich muss also warten, Garantie besteht auf jedem Fall. Nach weiteren 6 Wochen habe ich dann mal nachgefragt, und die freundliche Dame erklärte mir, dass das Gerät nicht repariert werden kann, und ich nun mein Geld wieder bekomme oder einen anderen bestelle. Ich habe die 175.- Euro natürlich genommen.

Was für ein Tag.....

mfg
Mein Notebook:
Mein Sysprofil

Mein Rechner
Thermaltek Armor
silentmaxx 480W NT
Abit IX38 Quad GT
Core 2 Duo [email protected] Ghz - Xigmatec
4 GB Melco PC6400
Maxtor DiamondMax - 500 GB SataII
ATI HD4870
Plextor - PX716SA - DL Sata Brenner
LG - HDDVD+BlueRay DVD
Samsung - Syncmaster 24' - 5ms - 10000:1

#15 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 19. Mai 2004 - 23:14

Servus,

ja Druck solte man immer machen. dabei sollte man aber bedenken immer sachlich und höflich zu bleiben. Wer dem Händler "Blöd" kommt hat erstmal immer schlechte Karten.

Cui Faxe

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