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Länder Wünschen Erweiterten Zugriff Auf Tk-vorratsdaten

#16 _Fenix_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Dezember 2007 - 01:05

Ich hatte eben die Lösung, bei den Eee PC News meinte jemand aus Spaß, man könne im Gefängnis studieren.

Warum nicht? Das würde die Überwachungsproblematik lösen. Erst raubkopiert man und erwirbt mit den raubkopierten Produkten die nötigen Grundkenntnisse, um Informatik zu studieren. Dann lässt man sich einbuchten - viel Unterschied zum normalen Leben in Deutschland hat man ja im Knast nicht, wenn das so weiter geht - und studiert da Informatik. Aus dem Knast kommt man dann reingewaschen von den Raubkopiersünden der Jugend und mit Mastertitel.
Dann hätte man auch die nörgelnden Akademiker viel besser unter Kontrolle und bräuchte sich nicht mehr mit protestierenden Studenten rumplagen. Außerdem löst das mit einem Schlag die Probleme um fehlende Studentenwohnheime. Wer sich über zu viele ausländische Studierende beklagt hätte dann auch kein Problem mehr, denn in den deutschen Knast wollen die auch nicht.
Wie wärs wenn dann RTL noch ne Serie drüber macht? Hinter Gittern, der Studenten Knast..... *hoffe jetzt werde ich nicht verklagt, wegen Namensähnlichkeiten :blush: ;) *

Edit: Gleich mal Host Köhler™ fragen, ob er mal probieren will, wie mein neuer Füller schreibt und ob seine Unterschrift damit schön aussieht!

Dieser Beitrag wurde von Fenix bearbeitet: 27. Dezember 2007 - 01:13


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#17 Mitglied ist offline   swissboy 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 07:29

@Fenix: Im Strafvollzug gibt es keinen Internetzugang (zumindest in der Schweiz). Damit dürfte Studieren schwierig werden, speziell Informatik. Auch mit dem Raubkopieren sind da damit dann enge Grenzen gesetzt.

#18 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 09:57

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 27.12.2007, 00:25)

programme, die die identität verschleiern im netz sind doch jetzt auch nicht mehr erlaubt, oder?
Wer sagt das?
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#19 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 12:30

Zitat

Wer sagt das?

das hatte ich da gelesen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Zitat

Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.


#20 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 12:48

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 27.12.2007, 12:30)

das hatte ich da gelesen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Dann lies das mal. Da steht nämlich nix davon drin.
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#21 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 13:05

Zitat

Dann lies das mal. Da steht nämlich nix davon drin.

les mal seite 71 "zu absatz 6" ich hab ja leider 0 plan von recht, aber wenn man entsprechend auslegt, dürft TOR ja eigentlich in D nicht mehr angeboten werden bzw nur wirkungslos angeboten werden, oder ;)

#22 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 27. Dezember 2007 - 13:38

Zitat

Die Anbieter von Anonymisierungsdiensten sind ausdrücklich von den Speicherpflichten nicht ausgenommen, sodass viele private Server vor dem Aus stehen.


das steht bei Heise

Habe grade noch was gefunden:

Tor-Server durch Vorratsdatenspeicherung von Schließung bedroht

... und noch was zum Thema: GPF

... und noch ne schöne Erklärung zum Thema Anonymes Surfen: Hier

Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 27. Dezember 2007 - 14:16

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#23 _buzzlightyear_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Dezember 2007 - 16:00

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 27.12.2007, 13:05)

les mal seite 71 "zu absatz 6" ich hab ja leider 0 plan von recht, aber wenn man entsprechend auslegt, dürft TOR ja eigentlich in D nicht mehr angeboten werden bzw nur wirkungslos angeboten werden, oder ;)



ähm

Zitat

Zu Absatz 6
Absatz 6 bestimmt, dass diejenigen Diensteanbieter, die bei der Erbringung ihres Telekommunikationsdienstes solche Angaben verändern, die nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 zu speichern sind, sowohl die ursprüngliche Angabe als auch die neue Angabe und den Zeitpunkt der Umschreibung der Angaben zu speichern haben. Hierdurch wird etwa die Fall- gestaltung erfasst, dass ein Diensteanbieter ohne eigene End- nutzerbeziehung lediglich die technische Einrichtung zur Weiterleitung für eine von anderen Diensteanbietern initiier- te Telekommunikation zur Verfügung stellt und hierbei die von den anderen Diensteanbietern erzeugten oder verarbei- teten – und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 zu speichern- den – Verkehrsdaten verändert. Die Vorgabe des Absatzes 6 ist erforderlich, um einerseits die grundsätzliche Speiche- rungsverpflichtung nach Absatz 1 auf die Diensteanbieter mit Endnutzerbeziehung beschränken zu können und ande- rerseits gleichwohl eine Rückverfolgbarkeit der Telekom- munikation auch im Falle einer Änderung der relevanten Da- ten durch einen zwischengeschalteten Diensteanbieter ohne Endnutzerbeziehung sicherzustellen. In welcher Weise das ursprüngliche Datum verändert wird, ist hierbei gleichgültig. Regelmäßig wird das Verändern darin bestehen, dass das ur- sprüngliche Datum gelöscht und durch ein anderes ersetzt wird (vgl. Dammann, in: Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 6. Aufl., 2006, § 3, Rn. 141).


Diensteanbieter sind keine Endnutzer als kann man Anonymisierungsdienste weiter nutzen, nur Anonymisierer die in DE ihre Server haben müssen sich ans Gesetz halten und mitloggen. Übrigens Internet erst ab 1.1.2009 nur Telefongedöns usw.. ist ab 1.1.2008 Pflicht.

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