Huk: Kasko Select Versicherer wählt im Schadenfall Werkstatt aus
#16
geschrieben 21. November 2007 - 13:40
Den schickt sie mir sofort zu und ich brauche nur noch zu unterschreiben (nach gründlichem Durchlesen natürlich).
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#17
geschrieben 21. November 2007 - 14:06
#18
geschrieben 21. November 2007 - 14:19
Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 14:20
#19
geschrieben 21. November 2007 - 14:22
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 14:22
#20
geschrieben 21. November 2007 - 14:27
Oder ich kann doch auch telefonisch eine Bestätigung anfordern, dass der Vertrag dann bei Übernahme des Rabattes nicht mehr weiterbesteht und somit zum 31.12.2007 ausläuft? Mal schauen.
#21
geschrieben 21. November 2007 - 15:12
Und dort versicherte mir man öfters auf Nachfrage, dass bei dem eingegangenen Formular auf Rabattübertragung vermerkt sei, dass der alte Vertrag weder ungekündigt noch zu einem festen Zeitpunkt gekündigt wurde und bei meiner neuen Versicherungsscheinnummer ein "?" steht.
Deshalb haben Sie mir heute vormittag einen neuen Vertrag zugeschickt, den schicke ich zurück und dann wird der alte Zweitwagenvertrag meines Vaters "polisiert", sprich aufgelöst. Das kann jedoch etwas dauern, da Sie momentan etwas im Verzug sind.
Auch bestehe nicht die Gefahr, dass ich dann plötzlich mit 2 Verträgen da stehe.
Da ich noch keine negativen Erfahrungen damit hatte, vertraue ich dehnen einfach mal und hefte beim neuen Vertrag noch ein Beiblatt an, worauf steht, dass ich den neuen Vertrag nur mache, wenn der alte im Zuge der Rabattübernahme aufgelöst wird.
#22
geschrieben 21. November 2007 - 15:23
Und du hast hier Fragen gestellt, die ich dir nach besten Wissen und Gewissen sowie nach Möglichkeit auch juristisch sauber beantworte. Wenn du Vertrauen hast ist das schön und richtig, denn die Entscheidung liegt bei dir. Du mußt mir aber auch erlauben, dich auf mögliche Risiken hinzuweisen, sonst kann ich dir deine Fragen leider nicht mehr beantworten. Und ich möchte nicht, dass du hier Anfang 2008 einen Thread aufmachst mit dem Thema "Ich habe zwei KFZ-Versicherungen" bitte helft mir mit Rat ... Und die wirksame Kündigung des KFZ Vertrages erfordert nun mal die Schriftform.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 15:26
#23
geschrieben 21. November 2007 - 15:26
Ja, der Versicherungsnehmer ist mein Vater und ich der Halter.
Den Neuvertrag muss nur ich unterschreiben, mein Vater hat damit nichts zu tun. Er musste nur bei dem Formular zur Rabattübertragung unterschreiben, damit hat er seinen Verzicht auf die Prozente erklärt.
Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 15:27
#24
geschrieben 21. November 2007 - 15:44
Keine Angst wirst 100% keine zwei Verträge haben!
aus dem einfachen Grund: du hast auch keine zwei Autos!
Zur Kündigung:
hab ich schon mal gesagt: nicht nötig. Ein Unternehmen.
Die werden sehen, dass es sich um das gleiche KFZ handelt!
Somit wird der Sachbearbeiter den alten Vertrag stornieren und den
neuen policieren!
Nebenbei erwähnt: Kündigung kann nur der Versicherungsnehmer aussprechen!
Halter nicht!
Das einzige Problem was ich sehe ist die SFR-Übertragung!
Bekommst du die vollen SF-Jahre übertragen?
Oft ist es bei Zweitwagen so, dass der SFR eine Sondereinstufung ist. Und
diese wird nie übertragen! Kann sein, weil gleiches Unternehmen, dass
die eine Ausnahme machen!
PS: Nebenbei erwähnt ich arbeite in der Kraftfahrt-Abteilung einer grossen Versicherung!
#25
geschrieben 21. November 2007 - 15:46
Ich gehe weiter davon aus, dass dein bei Winfuture angegebenes Geburtsdatum korrekt ist. Du bist damit 2004 genau 18 Jahre geworden und darfst seitdem selber Auto fahren soweit du den Führerschein hast.
Unterstellt du hast deinen Führerschein noch 2004 bekommen hast du mit dem 1.1.08 drei schadensfreie Jahre und wirst in die SF 3 bei der KH mit 70 Prozent und bei der FH mit 80 Prozent einsortiert. Das ist die günstigste Variante.
Der Führerschein von dir 2005 ausgestellt führt zu 2 schadensfreien Jahren und damit in die SF 2 mit KH/FV mit 85 Prozent, den Führerschein 2006 ausgestellt führt zur Einstufung in die SF 1 mit KH/FV von 100 Prozent. Ich hab für die Angaben bei der Huk nachgeschaut.
Ist das das was du erwartest hat oder bist du überrascht? Da kann noch zwei bis drei Jahre abwarten mit der Übertragung ganz nützlich sein ...
Und wenn du mich fragst woher ich das weiß, ich bin 2006 denselben Schritt gegangen, meine Mutter hat mir ihren Rabatt überschrieben.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 15:49
#26
geschrieben 21. November 2007 - 15:54
Zitat
Bist Du Dir da ganz sicher? ich habe seit 1997 Führerschein, fahre pro Jahr ca 40000 km hatte noch nie einen Schaden. Dieses Jahr habe ich mir selber ein Auto gekauft und angemeldet, KEINE Versicherung hat mir SF10 o.ä. gegeben!!! bin quasi als Neueinsteiger dabei. Alles was mir bei einigen Versicherungen geboten wurde war SF2 !
greets
#27
geschrieben 21. November 2007 - 16:00
das von Computer beschrieben Verfahren gilt nur bei SFR-Übertragungen!!!
Mit SF2 bist du sogar noch gut bedient
#28
geschrieben 21. November 2007 - 16:03
greets
#29
geschrieben 21. November 2007 - 16:08
Ich war 2006 mit SF 15 (KV) bzw. der SF 22 (FH) unterwegs. Mit der Übertragung war ich das erste Mal Versicherungsnehmer eines KFZ-Vertrages in die SF 12 einsortiert, da ich 2006 insgesamt 12 unfallfreie Jahre meinen Führerschein hatte. Ohne Übertragung eines Rabates hätte ich auch wie du anfangen müssen.
#30
geschrieben 21. November 2007 - 16:30
Zitat (Chaossos: 21.11.2007, 15:44)
aus dem einfachen Grund: du hast auch keine zwei Autos!
Zur Kündigung:
hab ich schon mal gesagt: nicht nötig. Ein Unternehmen.
Die werden sehen, dass es sich um das gleiche KFZ handelt!
Somit wird der Sachbearbeiter den alten Vertrag stornieren und den neuen policieren!
Nebenbei erwähnt: Kündigung kann nur der Versicherungsnehmer aussprechen! Halter nicht!
Das einzige Problem was ich sehe ist die SFR-Übertragung!
Bekommst du die vollen SF-Jahre übertragen?
Oft ist es bei Zweitwagen so, dass der SFR eine Sondereinstufung ist. Und
diese wird nie übertragen! Kann sein, weil gleiches Unternehmen, dass
die eine Ausnahme machen!
PS: Nebenbei erwähnt ich arbeite in der Kraftfahrt-Abteilung einer grossen Versicherung!
Das denke ich mir auch. Die "HUK-Frau" hat mir das auch glaubhaft übergebracht und der Vertrauensmann meinte das auch.
Die haben sich das (mit dem stornieren des alten Vertrages) sogar schon als Notiz vermerkt, um dann korrekt und schnell handeln zu können.
Stimmt, es gibt eine Zweitwagenregelung, wobei man dann schon mit 85% oder so einsteigt. Jedoch nicht bei der HUK; ich fing mit 140% an und bin jetzt für das nächste Jahr bei 85%, aus diesem Grund gibt es hier evtl. keine Probleme.
Zitat (Computer: 21.11.2007, 15:46)
Ich gehe weiter davon aus, dass dein bei Winfuture angegebenes Geburtsdatum korrekt ist. Du bist damit 2004 genau 18 Jahre geworden und darfst seitdem selber Auto fahren soweit du den Führerschein hast.
Unterstellt du hast deinen Führerschein noch 2004 bekommen hast du mit dem 1.1.08 drei schadensfreie Jahre und wirst in die SF 3 bei der KH mit 70 Prozent und bei der FH mit 80 Prozent einsortiert. Das ist die günstigste Variante.
Der Führerschein von dir 2005 ausgestellt führt zu 2 schadensfreien Jahren und damit in die SF 2 mit KH/FV mit 85 Prozent, den Führerschein 2006 ausgestellt führt zur Einstufung in die SF 1 mit KH/FV von 100 Prozent. Ich hab für die Angaben bei der Huk nachgeschaut.
Ist das das was du erwartest hat oder bist du überrascht? Da kann noch zwei bis drei Jahre abwarten mit der Übertragung ganz nützlich sein ...
Und wenn du mich fragst woher ich das weiß, ich bin 2006 denselben Schritt gegangen, meine Mutter hat mir ihren Rabatt überschrieben.
Jaja, stimmt alles. Den Führerschein habe ich seit ich 18 Jahre alt bin - also dem 11.10.2004. Die bisherige Versicherung läuft seit 25.10.2005.
Sprich ich könnte 3 Jahre schadenfrei gefahren sein - bin jedoch nur 2; was dann bedeutet, dass ich auch nur SF2 haben kann. Das geht in Ordnung so.
Warum soll das abwarten von 2-3 Jahren mit der Übertragung ganz nützlich sein?
Nächstes Jahr hätte ich dann 4 Jahre den Führerschein, könnte aber auch nur SF3 übernehmen.
Übernächstes Jahr dann 5 Jahre bzw. SF4.
-> da tut sich doch nichts mehr?
Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 16:45
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