WinFuture-Forum.de: Huk: Kasko Select - WinFuture-Forum.de

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Huk: Kasko Select Versicherer wählt im Schadenfall Werkstatt aus


#1 Mitglied ist offline   Sebastian 

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  geschrieben 21. November 2007 - 09:11

Hat jemand Erfahrungen mit "Kasko Select" von der HUK Coburg gemacht?

Damit kann man sich 20% auf den Kaskobetrag sparen und muss im Schadensfall dort anrufen, dann wird einem eine freie Vertragswerkstatt in der Nähe genannt.

Folgende Leistungen beeinhaltet das Paket

Zitat

Welche Vorteile gibt es?
  • 3 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • DEKRA geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
  • Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen
  • Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch uns
Wie funktioniert Kasko SELECT im Kasko-Schadenfall:
  • Im Schadenfall rufen Sie uns an, am besten noch von der Unfallstelle aus.
  • Wir nennen Ihnen eine Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
  • Wir organisieren den Transport auf unsere Kosten, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher ist oder die Entfernung mehr als 15 km zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt.
  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, soweit es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.
  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur zu besonders günstigen Konditionen.
  • Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten (ohne Umsatzsteuer), die bei einer Reparatur angefallen wären. Hier gilt der Betrag, der in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Werkstatt aus unserem Werkstattnetz berechnet würde.
  • Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt aus unserem Werkstattnetz reparieren, erhalten Sie 85 Prozent der ersatzfähigen Kosten (ohne Transportkosten).


Hätte das irgendwelche Nachteile, wenn ich dies der Reparatur bei meiner VW-Werkstatt vorziehen würde (im Bezug auf Garantie oder sonstigem)? Die HUK hat nämlich gesagt, dass dort Original-Teile verwandt werden.

Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 09:14


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#2 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 21. November 2007 - 09:31

Eigentlich keine schlechte Sache! Frag doch mal nach was passiert wenn du nicht die von HUK vorgeschriebene Werkstatt auswählst! Ich kenn das von AXA. Dort wird dann die SB erhöht! Müsste man die AKB´s der HUK lesen!!!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)

#3 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 21. November 2007 - 10:17

Hier hab ich was:

Auszüge aus den Tarifbestimmungen für 2008 sagte:

(1) Versicherer wählt Werkstatt aus seinem Werkstattnetz aus (erteilt ihr den Reparaturauftrag und trägt Kosten der
Fahrzeugreparatur).
(2) Fahrzeugtransport:
für nicht fahrfähiges / verkehrssicheres Fahrzeug: kostenlos
fahrfähiges / verkehrssicheres Fahrzeug: nur dann falls Entfernung Wohnort und Werkstatt größer 15 km ist
(3) Der Versicherer bietet 3 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur.
(4) Der Versicherer übernimmt lediglich 85 Prozent der nach § 13 berechneten
Kosten (ohne Fahrzeugtransportkosten), falls
a) der Versicherungsnehmer vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit dem
Versicherer aufnimmt, dieser deshalb die Werkstatt nicht auswählen kann und
die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird oder
b) das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten
hat, nicht in einer vom Versicherer bestimmten Werkstatt repariert wird,
sondern in einer anderen Werkstatt.
Abs. 1 bis 3 gelten in diesen Fällen nicht.
(5) Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht repariert,
ersetzt der Versicherer die nach § 13 berechneten Kosten (ohne Umsatzsteuer)
so, wie sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch die dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers
nächstgelegene Werkstatt entstanden wären, die dem Werkstattnetz
des Versicherers angehört. Abs. 1 bis 4 gelten nicht.
(6) Abs. 1 bis 5 gelten nur bei Schadenfällen in Deutschland, bei denen das Fahrzeug
oder mitversicherte Teile beschädigt werden. Satz 1 gilt entsprechend bei
Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen.

Müsste dann also 15% der Kosten tragen, die restlichen 85% würde dann die HUK übernehmen.
Was also im Endeffekt auch einer SF-Erhöhung gleichkommt -> alles in allem: man muss mehr zahlen!

Nur bei Schadensfällen innerhalb Deutschland: was passiert dann, wenn ich im Ausland einen Unfall habe?

Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 12:21


#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. November 2007 - 10:58

Also ich würde dir ganz klar abraten. 20 Prozent weniger Beitrag sind sicher sehr schön. Und solange du keinen Schadensfall hast ist das auch okay und gut ... Bedenke aber, im Falle eines Unfalles machst du dich damit völlig abhängig vom Gutwill deiner Versicherung. Du bist in dem Tarif nicht nur an die vom Versicherer genannte Werkstatt sondern auch an dessen Gutachter gebunden.

Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Oder würdest du einen von der Versicherung bestellten Gutachter einen Schaden schätzen lassen wollen? Sicher nicht ... Genau das passiert hier ... letztendlich kriegst du die Prozente weil die Versicherung sparen will ... indem sie durch eigene Gutachter und eigene Sachverständige die Kosten drückt. Du bekommst aus meiner Sicht im Schadensfall also kein unabhängiges Gutachten mehr, die Versicherung wird wie jede andere Versicherung auch versuchen die Zahlung zu vermeiden oder zu drücken ... Wenn du damit leben kannst ist das okay ..., bevor du abschließt, versuch aber unbedingt rauszubekommen, wo die nächste Werkstatt ist zu der du im Schadensfalle darfst ...

Und ich hab voriges Jahr auch einen Wechsel zur Huk, aber in einen anderen Tarif erwogen, ich habs nach einem Besuch bei der Stiftung Warentest unterlassen. Die stehen dort nämlich im Ruf nicht gern zahlen zu wollen ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 11:06


#5 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:10

Aber solange ich Garantie auf mein Neufahrzeug hab, muss der Wagen doch zu einer Vertragswerkstatt?


Andere Frage:
Wie muss ich eigentlich vorgehen, wenn ich aus einem derzeitigen Vertrag die SF-Klasse übernehmen könnte (also noch nicht übernommen habe) und von der HUK zur HUK24 wechseln möchte (zum 01.01.2008)?

Bisherigen Vertrag kündigen. Zur HUK24 wechseln und dort die alte Versicherungsscheinnummer desjenigen angeben, der mir den Rabatt überlässt?

Edit:
bisheriger Vertrag läuft als Zweitwagen über meinen Vater

Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 15:33


#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:29

Im kleingedruckten steht unter den allgemeinen Versicherungsbedingungen folgendes:

§ 13 (6) Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur dann, wenn er ihn beauftragt hat oder die Beauftragung mit ihm vereinbart war. Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens und Treibstoff ersetzt der Versicherer nicht.

Eine für meine Begriffe üble Bestimmung!

So und deine Schadensklasse behälst du bei einem Versicherungswechsel dass läuft völlig automatisch ...
Es sei denn der Versicherungsnehmer ist eine dritte Person, deren Rabatt du bisher in Anspruch nimmst. Sollte das der Fall sein poste das Bitte. Dann muss ich länger ausholen und einiges dazu schreiben. Bitte beachte auch, dass die Huk besonders bei jungen Leuten unter 23 Jahre nicht geringe Auschläge nimmt. Hab das mal ausprobiert ... beim Tarifrechner. Normalerweise mußt die kündigen und wechseln. Ob es da bei einem Wechsel innerhalb der Huk eigene andere Spielregeln gibt weiß ich nicht. Bitte nachfragen ... ist eh immer besser und Kündigungsschreiben mitnehmen, man kann dann ja immer noch entscheiden ob man es auch abgibt oder nicht ...

Wenn du einen Schadensfall (Wildunfall, Unfall, Vandalismus ...) hast ist die durch deine Neuwagengarantie nicht abgedeckt und damit ein klarer Versicherungsfall. Dieser richtet sich nach den Bestimmmungen in deinem Versicherungsvertrag. Und der sagt im Tarif Select klar an was du zu tun hast.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 11:39


#7 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:30

@Computer

sehr gut dargestellt. Auch aus dem Fach?

@Sebastian

den Wechsel hast du richtig dargestellt in Falle des Versichererwechsels! Du willst aber den Tarif wechseln! Am Besten die Huk fragen!

PS: @Computer

die von dir dargestellte Übernahme SV-Kosten in der Kasko haben fast alle Versicherer gleich!

Dieser Beitrag wurde von Chaossos bearbeitet: 21. November 2007 - 11:33

"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)

#8 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:37

Nein Laie, aber ein sehr interessierter Laie der sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat.

#9 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:39

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 21.11.2007, 11:29)

§ 13 (6) Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur dann, wenn er ihn beauftragt hat oder die Beauftragung mit ihm vereinbart war.

Das hört sich wirklich übel an.

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 21.11.2007, 11:29)

So und deine Schadensklasse behälst du bei einem Versicherungswechsel dass läuft völlig automatisch ...
Bitte beachte auch, dass die Huk besonders bei jungen Leuten unter 23 Jahre nicht geringe Auschläge nimmt. Hab das mal ausprobiert ... beim Tarifrechner. Normalerweise mußt die kündigen und wechseln. Ob es da bei einem Wechsel innerhalb der Huk eigene andere Spielregeln gibt weiß ich nicht. Bitte nachfragen ... ist eh immer besser und Kündigungsschreiben mitnehmen, man kann dann ja immer noch entscheiden ob man es auch abgibt oder nicht ...

Wenn du einen Schadensfall (Wildunfall, Unfall, Vandalismus ...) hast ist die durch deine Neuwagengarantie nicht abgedeckt und damit ein klarer Versicherungsfall. Dieser richtet sich nach den Bestimmmungen in deinem Versicherungsvertrag. Und der sagt im Tarif Select klar an was du zu tun hast.

Die SF-Klasse gehört aber momentan noch meinem Vater. Die HUK hat mir (auch telefonisch) versichert, dass ich - bei Neuabschluss bei HUK Coburg - den Rabatt meines Vaters übernehmen kann.
Bei der HUK24 kann man im Online-Rechner auch die SF-Übernahme auswählen und erhält nach Abschluss des Antrags ein Formular zur Übernahme. Da ich jedoch schon ein solches Formular an die HUK eingesandt habe, weiß ich jetzt nicht, ob das intern (HUK <-> HUK24) geregelt wird.

Beitrag anzeigenZitat (Chaossos: 21.11.2007, 11:30)

den Wechsel hast du richtig dargestellt in Falle des Versichererwechsels! Du willst aber den Tarif wechseln! Am Besten die Huk fragen!

Wieso Tarif wechseln?

Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 11:42


#10 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:42

HUK und HUK24 sind ein Unternehmen!!!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)

#11 Mitglied ist offline   frontliner 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:45

Beitrag anzeigenZitat (Sebastian: 21.11.2007, 10:17)

Müsste dann also 85% der Kosten tragen, die restlichen 15% würde dann die HUK übernehmen.

ich hätte das eher so verstanden, das die HUK 85% zahlt und du die restlichen 15%

@Computer
aber was interessiert es dich ob ein Gutachter mehr oder weniger schätzt,
wenn die Reparatur eh getragen wird und du keine Kosten hast?

#12 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. November 2007 - 11:54

Dacht ich mir es doch ... Also muss ich etwas weiter ausholen. Bei einer Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen sind das Datum des Führerscheinerhaltes und die Schadensfälle maßgeblich.
Wenn du jetzt das Fahrzeug auf deinen Namen versichern würdest, würde geschaut werden wie lange du deinen Führerschein hast. Ich unterstelle, du hast unter deinem Namen bisher keinen Schadensfall mit Rückstufung. Hast du den Führschein 2000 gmacht sind das zum 01.01.08 genau 7 Jahre hast du den 2005 gemacht sind es zum 1.1.08 genau 2 Jahre. Prinzip verstanden? Dann schaust du im Kleingedruckten in die Tabelle nach der Einstufung in die SF Klassen und danach zu den Prozenten (letzteres ist von Versicherung zu Versicherung verschieden) Warum ich das so ausführlich erläutere?

Es gibt Versicherungen, die die Benutzung des Rabattes deines Vaters nicht zulassen. Das hätte zur Folge, dass du den Versicherungsvertrag auf deinen Namen nehmen müßtest und würdest enstprechend eingruppiert wie oben beschreiben. Du bekommst also maximal die SF Klasse wie du deinen Führerschein in Jahren besitzt, immer unter der Vorausstzung selber keinen Schadensfall mit Rückstufung gehabt hast. Ob das bei der Huk 24 Online so ist hab ich keine Ahnung. Es kann dir passieren. Also noch wichtiger vorher erkundigen. Mach das unbedingt!! Auch wenn die Versicherungen Huk und Huk 24 Online zu einem Hause gehören, kann es da Abweichungen geben. Rein juristisch sind es getrennte Firmen ... Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ...


Und Frontliner zu deinem Beitrag: Man kann Pech haben, ich sage nur wenn der Gutachter um der Versicherung Kosten zu sparen z.B. behauptet, es wären nicht reparierte Vorschäden da. Oder er behauptet aufgrund der Schadenslage kann sich der Unfall nichts o abgespielt haben wie dargelegt, da gehts ganz schnell in Richtung Betrug und Nichtzahlung durch die Versicherung, die bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers von der Zahlung mindestens teilweise befreit ist. Da musst du mit Sicherheit einen Teil der Reparaturkosten selber tragen. Ein weiteres Thema ist die Einschätzung und Beurteilung der Wertminderung eines Unfallfahrzeuges im Gutachten, was natürlich nur bei Schadensteilungen zwischen mehreren Unfallbeteiligten relevant wird ... Nein ein eigener unabhängiger Gutachter ist wichtig!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 12:16


#13 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 21. November 2007 - 12:16

Beitrag anzeigenZitat (frontliner: 21.11.2007, 11:45)

ich hätte das eher so verstanden, das die HUK 85% zahlt und du die restlichen 15%
So ist es auch. Das steht sowohl in dem Absatz als auch in dem Werbetext(?) im ersten Beitrag.
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#14 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 21. November 2007 - 12:24

Stimmt, Gedankenfehler. ;)

Werde auf alle Fälle nochmals nachfragen, ob das mit dem Rabatt klar geht.
Wenn ich bei der HUK bleibe - kein Problem. Nur wenn ich zur HUK24 wechsel, muss ich auch sicher gehen können, das das so ist.

An die HUK habe ich nämlich schon ein Formular zur Rabattübernahme gesandt.
Die Frage ist, ob nur die HUK selber oder auch die HUK24 Zugriff darauf hat.

Mal schaunen, ob mir da auch die HUK weiterhelfen kann, oder ob ich eine Mail an die HUK24 schreiben muss.
Wie muss ich mir das (Rabattübernahme) dann absichern lassen? Per Post oder reicht deren Wort? (reicht ja normalerweise nicht)

Dieser Beitrag wurde von Sebastian bearbeitet: 21. November 2007 - 12:32


#15 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. November 2007 - 13:13

verbindliche schriftliche Antwort oder Mail bei der Huk 24 dürften reichen. Oder noch besser fordere von denen ein verbindliches Angebot mit deinen Angaben. Solltest du aber nicht per Beitragsrechner ermitteln sondern per Mail anfordern. An dieses sind sie gebunden.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. November 2007 - 13:14


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