WinFuture-Forum.de: Bis Wieviel € Kann Ein 14 Jähriger Einkaufen ? - WinFuture-Forum.de

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Bis Wieviel € Kann Ein 14 Jähriger Einkaufen ?


#1 Mitglied ist offline   Reksio 

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  geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:02

Hallo,
habe ein Frage.
Ich bin 14 Jahre vor kurzem geworden und mich würde interessieren wieviel Euro kann ich bei Media Markt und co. einkaufen.
Wieviel kann ich ausgeben ?

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#2 Mitglied ist offline   Eragon 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:04

Also ich hab mal mit 13 was für 99 gekauft! Hab gesagt Eltern habens erlaubt, hatte auch ne "vollmacht" dabei! Ging alles ohne probs, musste die Vollmacht gar nicht vorzeigen!
Wichtig ist, du sprichst vorher mit denen ab, was du kaufen willst!
Sollte dann kein Problem sein!

MfG

EDIT: Also mit den Ellis!

Dieser Beitrag wurde von Eragon bearbeitet: 20. Oktober 2007 - 14:05

Have a nice day!

#3 Mitglied ist offline   frontliner 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:05

Zitat aus nem anderem Forum:
"In diesem Alter sind abgeschlossene Kaufverträge schwebend unwirksam, d.h. Eltern dürfen den Vertrag widerrufen.
Ausgeschlossen davon ist der sogenannte Taschengeldparagraph, der erlaubt, dass Jugendliche mit dem Taschengeld entsprechende Anschaffungen tätigen."

#4 Mitglied ist offline   gizzle 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:09

Genau so ist es, alles was über das Taschengeld geht ist schweben unwirksam und kann von den Eltern wiederrufen werden. In der Realität wird dich kaum ein Händler danach fragen..
Daher würd ich nix größeres kaufen womit deine Eltern nicht einverstanden sind :wink:

#5 Mitglied ist offline   Reksio 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:11

OK danke für die antwort.

#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:13

http://de.wikipedia....engeldparagraph
Im groben und ganzen gibt der Artikel genau das wieder, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Es gibt da auch keine eindeutige Grenze, sprich deine Eltern können dem Kauf bei 50€ Summe widersprechen ebenso wie erst bei 1000€, weswegen auch viele Geschäftsleute eine Einverständniserklärung bei grösseren Geschäften fordern, um ihren Schaden da möglichst gering zu halten.
Im übrigen sind deine Eltern auch berechtigt dich vor allen Geschäften zu bewahren, die dir persönlich nicht zum Vorteil gereichen, sprich sie können sogar eine Schenkung an dich ablehnen, wenn sie Nachteile für dich bringen würde.

#7 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:24

Zitat

sprich sie können sogar eine Schenkung an dich ablehnen, wenn sie Nachteile für dich bringen würde.
Gutes Beispiel dazu, mir wurde vor ein paar Jahren ein Piercing geschenkt, da war ich zwar schon 18, aber währe ich jünger gewesen hätten sie das also auch verbieten können.
Eingefügtes Bild

#8 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:25

ansonsten einfach mit den eltern hingehen oder den "großen-bruder-trick" anwenden :wink:

ist schon krass, hab vor nem halben jahr mit nem kumpel ein notebook gekauft, und der händler wollte von ihm (damals 20 XD) noch nen perso sehen, ob er schon 18 ist XD

aber am einfachsten wäre es, du fragst deine eltern oder großeltern oder was auch immer, ob sie mitkommen die sache mit dir kaufen. so hab ich das auch immer früher gemacht. hat auch den vorteil, du hast ne bessere verhandlungsposition, "kindern" versucht man gerne mal, was aufzuschwatzen und als kind sich dagegen wehren ist so ne sache mit dem durchsetzen.

#9 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 14:55

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 20.10.2007, 15:25)

und der händler wollte von ihm (damals 20 XD) noch nen perso sehen, ob er schon 18 ist XD


[OT]
Wieso kommt mir das nur so verflucht bekannt vor.......

ACHSOOO:

vor 4 Jahren (hab ich noch geraucht):

Ich geh innen Real hohl mir Zigarren gehe unbedacht zur Kasse und höre von der ollen hinner der Kasse:

"Das können wir ihnen aber nicht verkaufen" ich natürlich erstmal ziemlich verdaddert und frage warumm denn dem nicht. "Sie müssen mindestens 16 sein" :wink:

BTW: ich wahr da 21!

[/OT]

#10 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 15:28

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 20.10.2007, 15:55)

[OT]
Wieso kommt mir das nur so verflucht bekannt vor.......

ACHSOOO:

vor 4 Jahren (hab ich noch geraucht):

Ich geh innen Real hohl mir Zigarren gehe unbedacht zur Kasse und höre von der ollen hinner der Kasse:

"Das können wir ihnen aber nicht verkaufen" ich natürlich erstmal ziemlich verdaddert und frage warumm denn dem nicht. "Sie müssen mindestens 16 sein" :wink:

BTW: ich wahr da 21!

[/OT]


Nen Kumpel war auch schon 18 oder 19 damals, geht in den Konsum und kauft sich ne Schachtel Zigaretten. Der kriegt die auch ohne Probleme, kommt wieder raus, will sich eine anzünden - Mist, kein Feuer - geht nochmal in den Laden, will sich eine Schachtel Streichölzer kaufen, da sagt die (gleiche) Verkäuferin "Bist du überhaupt schon 14?"

Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 20. Oktober 2007 - 15:29

Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#11 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 15:43

ich hab das immer noch bei uns an der lotto annahmestelle oO die wollen von mir (21) auch immer noch perso sehen, ob ich schon spielen darf -.- ka, was die reitet. im saturn hab ich mit FSK 18 sachen nie probleme...

#12 Mitglied ist offline   SunsEt 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 15:50

hm eure sorgen will ich haben. ich musste noch nie irgendwo in nem laden (außer beim handy kauf) den perso vorlegen. naja n starker bartwuchs hat auch was tolles wenn man sich 2 tage mal nicht rasiert. so konnte ich mit 15 auf ner klassenfahrt die ganze truppe mit alk versorgen *g

#13 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 20. Oktober 2007 - 16:16

Ich will die gestellte Frage hier rein rechtlich brantworten. Du musst den Einkauf mit eigenen Mitteln bestreiten können. Es geht um den sog. Taschengeldparagraph. Der Gesetzgeber legt keine konkreten Beträge fest. In der Rechtssprechung hat sich eine Grenze von 2 bis 3 fachen des Taschengeldsatzes, also max. 100 bis 150 Euro rausgearbeitet. Für Teilzahlungsverträge brauchst du grundsätzlich die Zustimmung der Eltern.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Oktober 2007 - 16:17


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