soo...
ich habe da jemand für den ich eine Webseite machen soll. Dafür nehme ich eine Anzahlung von 300€ was ich bisher zum erstenmal so mache. früher habe ich immer erst die webseite fertig gemacht, dann eine rechnung geschrieben wenn es fertig war
wie funktioniert das jetzt
A
Kostenvoranschlag mit kompletten kosten + Rechnung für die Anzahlung
oder
B
Nur ein Kostenvoranschlag
oder
C
Gleich die komplette Rechnung
?!?
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Wie Rechnungen Schreiben?
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#2
geschrieben 22. September 2007 - 09:00
Zitat (Vista_Fan: 22.09.2007, 09:52)
A
Kostenvoranschlag mit kompletten kosten + Rechnung für die Anzahlung
oder
B
Nur ein Kostenvoranschlag
oder
C
Gleich die komplette Rechnung
?!?
Kostenvoranschlag mit kompletten kosten + Rechnung für die Anzahlung
oder
B
Nur ein Kostenvoranschlag
oder
C
Gleich die komplette Rechnung
?!?
Wenn du einen Kostenvoranschlag "berechnest" sollte dieser sepperat (NUR der Kostenvoranschlag) gemacht werden.
Auf der "Abschlussrechnung" dann der Betrag wo dann gut ersehbar die Anzahlung (mit vermerk des Datums) abgezogen wird.
Bei der Abschlussrechnung würde ich hinter die "normalen" kosten noch in Klammern ggf vermerken "lt. Kostenvoranschlag" damit man auf der Abschlussrechnung die bestmögliche Übersicht aller Beträge hat.
#3
geschrieben 22. September 2007 - 09:26
1. Kostenvoranschlag mit allen evt. anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern.
und einem Zusatz...
2. Auftragsbestätigung und der Bitte um die vereinbarte a conto Zahlung,
3. Rechnung mit Bezug auf das Angebot und Abzug der a conto Zahlung,
Zahlungsziel abklären!
z.B. a conto Zahlung 7 Tage / Schlussrechnung 10 Tage 2% / 30 Tage netto
und einem Zusatz...
Zitat
bei Auftragserteilung bitten wir höflichst um eine a conto Zahlung in Höhe von ...
2. Auftragsbestätigung und der Bitte um die vereinbarte a conto Zahlung,
3. Rechnung mit Bezug auf das Angebot und Abzug der a conto Zahlung,
Zahlungsziel abklären!
z.B. a conto Zahlung 7 Tage / Schlussrechnung 10 Tage 2% / 30 Tage netto
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#4
geschrieben 22. September 2007 - 09:37
Ist Umsatzsteuer auch noch im Spiel?
Wenn ja, ist es am Sichersten, wenn diese in der Abschlagszahlungsanvorderung ausgewiesen wird und in der Schlußrechnung die Abschlagszahlung abezogen wird und nur auf den Restbetrag noch die Umsatzsteuer berechnet wird. Sonst fällt die USt für die Vorabzahlung noch doppelt an.
Wenn ja, ist es am Sichersten, wenn diese in der Abschlagszahlungsanvorderung ausgewiesen wird und in der Schlußrechnung die Abschlagszahlung abezogen wird und nur auf den Restbetrag noch die Umsatzsteuer berechnet wird. Sonst fällt die USt für die Vorabzahlung noch doppelt an.
#5
geschrieben 22. September 2007 - 13:59
Einfach für die Anzahlung eine Rechnung schreiben (300€) und diesen Betrag dann bei der Endabrechnung mit abziehen.
z.B.
Erstellung einer Internetseite 1000,00
Anzahlung lt. Rechnung vom xx 300,00 -
==========================
Bitte zahlen Sie: 700,00
mal etwas einfach geschrieben
z.B.
Erstellung einer Internetseite 1000,00
Anzahlung lt. Rechnung vom xx 300,00 -
==========================
Bitte zahlen Sie: 700,00
mal etwas einfach geschrieben
Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 22. September 2007 - 14:00
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