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Kfz-versicherung


#1 Mitglied ist offline   Sebastian 

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  geschrieben 26. August 2007 - 13:56

Hallo zusammen :gähn: .

Mein Auto ist als Zweitwagen meines Vaters (bei HUK) versichert. Jedoch bin ich als Halter eingetragen.
Da ich jetzt schon seit 3 Jahren den Führerschein besitze, würde ich gerne selber "Versicherungsteilnehmer" sein - da jetzt auch nicht mehr die 240% gelten.

Ist es möglich, die jetzigen Prozente auf mich zu übertragen?
Bin ja auch als Halter eingetragen.

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#2 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 26. August 2007 - 14:08

Du kannst problemlos den Vertrag incl. Schadensfreiheitsrabatt
auf dich überschreiben lassen,
wenn dein Vater zustimmt.

Sollte der Vertrag aber schon älter sein als die drei Jahre,
wirst du wahrscheinlich nur die Einstufung erhalten,
die du in der Zeit die du den Schein hast,
auch erfahren konntest.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#3 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 26. August 2007 - 14:13

Dafür ist dann das Geburtsdatum ausschlaggend? (Edit: ist auch das Datum, seit dem ich Führschein habe)
Bin bald 21 und somit hätte ich 3 Jahre fahren können = 70 %.
Da ich jedoch momentan bei 100% (01.01.08 dann 85%) habe, erhalte ich nur diese Prozente.

Gilt das für Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung?

Dieser Beitrag wurde von Sebi1986 bearbeitet: 26. August 2007 - 14:22


#4 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 26. August 2007 - 14:19

Beitrag anzeigenZitat (Sebi1986: 26.08.2007, 15:13)

Dafür ist dann das Geburtsdatum ausschlagend?


Die Zeit seit der du den Führerschein hast.

Zitat

Gilt das für Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung?


Wenn du bisher eine Vollkasko hattest,
sollte es gleich sein,
kommt aber auf die jeweilige Versicherung an.

Einfach mal den Versicherungsvertreter anrufen und fragen.
Je nach dem kann man mit dem auch bisl. handeln....
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

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#5 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 26. August 2007 - 15:12

Ist es dabei egal ob es sich um die Prozente des Erstwagens oder des Zweitwagens handelt?

Informationen über dieses Thema habe ich hier (PDF) gefunden.

Hier heißt es - in einem Artikel wie Fahranfänger die 230% umgehen:

Zitat

Viele Fahranfänger gehen deshalb den Weg über die Eltern, die das Auto als Zweitwagen versichern. Denn dann will der Versicherer statt 230 Prozent Beitragssatz nur 140 Prozent oder weniger.
Nachteil dieser Strategie: Die Fahranfänger sammeln keine eigenen schadenfreien Jahre an, die ihren Beitragssatz später reduzieren können.
Besser ist da der Hinweis auf die Elternregelung. Danach stufen Versicherer Fahranfänger bei 140 Prozent ein, wenn die Eltern ebenfalls ein Auto versichert haben. Diesen Rabatt können die meisten auf Nachfrage bekommen. Manchmal klappt das allerdings nur, wenn das Auto der Eltern bei derselben Gesellschaft versichert ist.

Dieser Beitrag wurde von Sebi1986 bearbeitet: 26. August 2007 - 15:25


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