"Weiterhin muss man glaubhaft nachweisen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann", die sache mit der "Waffenbesitzkarte" und natuerlich, es ist ja deutsch, die viele damit verbundene buerokratie
Ist natuerlich alles wie immer eine frage der persoenlichen ansicht, aber ich bevorzuge aus den in den in meinen zuvorigen post genannten gruenden doch unsere, ich nenne es einmal "liberalere loesung".
Dann noch das mit den "kriegswaffen", wie definierst du das? Ich denke kaum, dass sich jemand eine artillerie oder dergleichen in den garten stellen wuerde, und eine .50BMG kann man als solche auch nicht bezeichnen, sie sind nach internationalem waffenhandelsrecht zum beispiel direkt bei barrett voellig legal zu erwerben.
Verbote sind also immer nur soweit gut, wie sie auch einen tragbaren zweck mit sich bringen, und nicht ohne grosse muehe ohnehin zu umgehen sind. Das natuerlich auch nur meine persoenliche meinung
Dieser Beitrag wurde von Leshrac bearbeitet: 29. August 2007 - 22:02

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