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Ebay Und Steuern Und So


#1 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 18. August 2007 - 09:39

moin,

hab mal paar fragen bezüglich ebay.

1) wieviel darf man da pro monat/jahr einnehmen, bevor man was der steuer melden muss? gelten für studenten mit 0 einkommen da irgendwelche sondergrenzen?

2) wieviel stück einer produktreihe darf man verkaufen, ohne als gewerblich gemeldet zu sein? (will meine nintendosammlung ausmisten, da haben sich zuviele doppelt-dreifach und mehr stücke gesammelt, hab aber nun angst, wenn ich hinternander 20-30 nintendosachen reinstell, cih da ärger bekommen)

und 3) was muss nochmal genau in das gewährleistungsausschlussgedöns rein?

google bringt da leider nix so wirklich klares rüber -.-

danke,
lod14

---

achja, noch ganz wichtig: was passiert, wenn ich etwas bei ebay ersteigere, was dort nicht versteigert werden darf? ich hab einen indizierten ID shooter da gefunden, der total falsch eingestellt wurde und (noch) nicht von ebay gelöscht wurde. will den aber haben^^ krieg ich ärger, wenn ich den ersteiger und ebay dann säg "nix da, der war am index". was gibts da für konsequenzen? kann ihc mich dann dummstellen und sagen "ey, ihr hab nicht gelöscht, woher soll cih wissen, dass das dann nicht vertickert werden darf"...

Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 18. August 2007 - 09:41


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#2 Mitglied ist offline   Newbyy 

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geschrieben 18. August 2007 - 10:20

moin moin

zu 1) keine Ahnung

zu 2) gibt da glaube ich recht fließende Grenzen... ich habe mal gelesen, dass man schon als gewerblicher Verkäufer gesehen werden KANN, wenn man nur mehrere "Dachbodenfunde" hintereinander reinsetzt (also Arger von ebay bekommst du glaub ich nicht^^)

zu 3) es MUSS garnichts drin stehen, wenn du privater Verkäufer bist, kannst aber allen möglichen Quatsch (Schadensersatz bei Spaßbietern etc) reinschreiben, wenn du willst.

Zum Schluss: wenn die Auktion beendet ist kann ebay afaik nichts mehr machen, dann läge es (bei gesetzlich illegalen Auktionen) auch nicht mehr bei ebay sondern bei der Staatsanwaltschaft sich da einzumischen, was aber bei indizierten Spielen nicht der fall sein wird

PS: ebay ist recht lasch geworden mit dem Artikellöschen... da kommt noch ne ganze Menge durch :P

#3 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 19. August 2007 - 04:04

zu 1) Erkundige dich bei deinem für dich zuständigen Finanzamt

zu 2) Pro Halbjahr würde ich nicht mehr als 10-15 reinstellen.

zu 3) Am besten jegliche Gewährleistung/Garantie ausschließen. Findest du aber massig "Vorlagen" über Google. (es sei denn natürlich, dass du Gewährleistung/Garantie darauf geben willst)

#4 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 19. August 2007 - 06:22

Schwierig alles:

1: Hier würde ich mal beim Steuerberater und/oder Finanzamt vorbei schauen und fragen, wo da die Freigrenze liegt, bei der man sein Einkommen nicht versteuern muss.

2: Ja, hier sind sich alle nicht so wirklich einig, ab wann sowas als Gewerbe anzusehen ist. Momentan wird das eigentlich so gehand habt, wenn man zu viele Verkäufe über einen längeren Zeitraum tätigt, wird es als Gewerbe angesehen. Ich würde den ganzen Kram auf ein mal reinstellen. Gerade wenn mehrere identische Artikel dabei sind, wirkt das ganze etwas komisch, wenn man das über einen längeren Zeitraum zieht. Auch sollte kein Artikel neuer als 1 Jahr sein. Ansonsten können da u.U. Steuern anfallen.

ABer wenn Du da nur 20-30 Sachen rein stellen willst, ist das ganze relativ unkritisch. Interessant wird das nur für die Steuerfahnder, wenn Du das regelmäßig 20-30 Artikel einstellst. Wenn Du das ein Mal machst, interessiert das niemand wirklich, außer Du erziehlst damit einen ungewöhnlich hohen Gewinn.

3: Das ist genau so schwer. Seit dem letzten BGH Urteil sind eigentlich alle diese Klauseln wirkungslos, auch die halbwegs richtig formulierten. Das Meiste, was sich die privaten ebay Verkäufer da unter ihre Ware in der Richtung schreiben, ist so oder so wirkungslos und entbindet einen nicht von der Gewährleistung.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#5 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 19. August 2007 - 08:27

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 18.08.2007, 10:39)

"ey, ihr hab nicht gelöscht, woher soll cih wissen, dass das dann nicht vertickert werden darf"...

Wie heisst's so schön? 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.' :wink:

#6 Mitglied ist offline   Newbyy 

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geschrieben 19. August 2007 - 09:57

moin, ich nochmal^^

Beitrag anzeigenZitat (MCDX: 19.08.2007, 07:27)

Wie heisst's so schön? 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.' ;)

Wieso sollte Ebay den Käufer bestrafen? :D

Zitat

Grundsatz

Es ist verboten, folgende Trägermedien (z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-Roms) auf dem eBay-Marktplatz ANZUBIETEN:

jugendgefährdende (indizierte) Trägermedien

schwer jugendgefährdende Trägermedien

Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind

Trägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind

Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

Verlust des PowerSeller-Status


Außerdem ist ebay ja nicht der Besitzer der Ware, kann diese also weder einbehalten noch den Versand untersagen. Da mit Gebotsabgabe (und Auktionsende) ein rechtskräftiger Kauffertrag abgeschlossen wird, muss der Verkäufer den Artikel abgeben und der Käufen annehmen, egal, was ebay später dazu meint...

Desweiteren stehen die ebay Grundsäte nicht über nationalem oder internationalem Recht, nach welchem der Besitz oder Handel indizierter Spiele (sprich der Teil des Geschäftes nach Auktionsende) ja nicht verboten ist.

na denn :blink:

#7 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 19. August 2007 - 11:11

Zitat

Desweiteren stehen die ebay Grundsäte nicht über nationalem oder internationalem Recht, nach welchem der Besitz oder Handel indizierter Spiele (sprich der Teil des Geschäftes nach Auktionsende) ja nicht verboten ist.
Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Besitz ist zwar nicht verboten, sofern man 18 Jahre oder älter ist, aber der Handel unterliegt Vertriebsbeschränkungen, an die sich auch Privatverkäufer halten müssen. So dürfen indizierte und schwer jugendgefährdende Trägermedien nicht öffentlich bzw. an Orten angeboten werden, zu denen auch Kinder und Jugentliche Zutritt haben bzw. von diesen eingesehen werden kann. Ebay bietet diesen Schutz nicht, somit ist dort das anbieten deartiger Medien per Gesetz verboten. Zuwiederhandlungen können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Für den Verkäufer also durchaus nicht ungefährlich.

Die anderen drei Punkte (Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, Trägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind und Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind) dürfen zwar öffentlich angeboten werden, der Verkäufer muss aber sicherstellen, das die Person, die das Medium gekauft hat, auch wirklich volljährig ist. Da ebay ebenfalls dafür nicht garantieren kann, dürfen diese Medien ebenfalls nicht bei ebay angeboten werden.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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#8 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 23. August 2007 - 11:48

hrm, naja, das ding war im endeffekt zu teuer, also hab ich net mehr mitgesteigert. egal...

generell ists dann dohc net so viel geworden wie cih dachte nach dem ausmisten. hatte gedacht ich hätte kirbys adventure 4 mal aber denkste... im endeffekt hatte ich es nur ein mal zuviel, die anderen 3 hatten unterschiedliche modellnummern.

aber beim ausmisten hat sich ne andere frage aufgeworfen:

wie würdet ihr folgendes kennzeichnen: ich hab noch beim ausmisten nen gigaset repeater für dect telefone gefunden. aber das gigaset hamma schon länger nimmer und das ding war schon ne halbe ewigkeit nicht mehr in betrieb und hat jetzt auch net sooo optimal in ner kiste rumgegammelt. damals hats gefunzt, aber lag jetzt lange etwas suboptimal rum, ham das gigaset auch nimmer, kanns daher nicht mehr testen. an geht das teil noch, blinkt auch zur stationssuche rum, aber genau testen kann ichs nicht mehr.

soll/muss ich das vorsorglich als defekt kennzeichnen oder als ungetestet oder was?

genauso wie meine dbox 2. hab die second hand gekauft, leider für kabel und kabel hatten wir zu dem zeitpunkt nicht mehr (ich doof hätte mal nicht auf das schild sondern auf die anschlüsse achten sollen). die geht zwar an und gibt bild, gibt dann aber den "kein signal gefunden" fehler raus. normal halt, ist ja kein kabel dran^^ sollte ich die, da ich den empfang nie testen konnte, auch als defekt reinstellen oder ungetestet oder wie?

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