WinFuture-Forum.de: Ip-adresse Gilt Nicht Als Beweis Für Eine 'täterschaft' - WinFuture-Forum.de

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Ip-adresse Gilt Nicht Als Beweis Für Eine 'täterschaft'


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. August 2007 - 14:51

IP-Adresse gilt nicht als Beweis für eine 'Täterschaft'

Immer öfter lesen wir, dass Provider-Daten für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden, um Missbräuche im Internet aufdecken zu können. Als mit wichtigste Informationsquelle gilt dabei die genutzte IP-Adresse. -DOCH- eine ermittelte IP-Adresse eines Internet-Anschlusses heißt nicht zwangsläufig, dass der Inhaber der erfassten IP-Adresse auch tatsächlich der Nutzer für strafbare Handlungen gewesen ist.

Das Amtsgericht Bochum verhandelte eine Streitsache, in der einem 23-jährigen Mann vorgeworfen wurde, auf einer Internet-Gedenkseite eines tödlich verunglückten Jugendlichen, massive Beschimpfungen und Beleidigungen eingetragen zu haben. Der 23-jährige wurde daraufhin wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener (§ 189 StGB) angeklagt, nachdem man über den Seitenbetreiber die IP und sodann über den Provider die Anschrift des Inhabers ermittelt hatte.

Vollständiger Artikel und Quelle
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#2 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 10. August 2007 - 16:03

Hallo

in den Artikel fehlt leider jedes Akten Zeichen oder sonstiges was , ein nach voll ziehen
un möglich macht .

so gesehen ist das voll kommen wertlos da das jeder geschrieben haben könnte

mfg mister x
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#3 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. August 2007 - 16:32

Beitrag anzeigenZitat (m.i.s.t.e.r.x: 10.08.2007, 17:03)

Hallo

in den Artikel fehlt leider jedes Akten Zeichen oder sonstiges was , ein nach voll ziehen
un möglich macht .

so gesehen ist das voll kommen wertlos da das jeder geschrieben haben könnte

mfg mister x

AG Bochum, Urt. v. 07.08.2007, Az.: 35 Ds 4 Js 674/05 - 223/07
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#4 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 10. August 2007 - 18:00

Hallo Großer

so sieht die sache natürlich anders aus ...

aber woher hast du die ? Im Artikel stand die nicht drin .

mfg mister x
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#5 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 10. August 2007 - 18:09

War das so ein Fallbeispiel, um einfach mal ein Urteil zu sprechen? Mir hat mal jemand von so einem Provider gesagt, dass die Daten gar nicht rausgerückt werden. Da muß die Polizei schon kommen (wird ja in dem Fall auch gewesen sein) aber wegen eines Kapitalverbrechens. Für eine lumpige Beleidigungsklage in irgendeinem Forum oder Ähnliches, lohnt der Aufwand gar nicht, wobei vor allem der verwaltungstechnische Aufwand gemeint ist.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#6 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 10. August 2007 - 19:01

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 10.08.2007, 19:09)

War das so ein Fallbeispiel, um einfach mal ein Urteil zu sprechen? Mir hat mal jemand von so einem Provider gesagt, dass die Daten gar nicht rausgerückt werden. Da muß die Polizei schon kommen (wird ja in dem Fall auch gewesen sein) aber wegen eines Kapitalverbrechens. Für eine lumpige Beleidigungsklage in irgendeinem Forum oder Ähnliches, lohnt der Aufwand gar nicht, wobei vor allem der verwaltungstechnische Aufwand gemeint ist.


etliche Provider machen das nach der Devise "da lassen wir uns lieber klagen bevor wir irgendwelche Daten hergeben"

und solang man übers Internet niemanden umbringen oder körperlich verletzen kann gibts auch keinen Grund den Datenschutz aufzuheben
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.

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#7 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. August 2007 - 19:17

Beitrag anzeigenZitat (m.i.s.t.e.r.x: 10.08.2007, 19:00)

Hallo Großer

so sieht die sache natürlich anders aus ...

aber woher hast du die ? Im Artikel stand die nicht drin .

mfg mister x

Google (News) sei mit dir... :unsure:
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#8 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 12. August 2007 - 08:42

Zitat

Für eine lumpige Beleidigungsklage in irgendeinem Forum oder Ähnliches, lohnt der Aufwand gar nicht
also ich habe schonmal ne Anzeige wegen Beleidigung in einem Chat bekommen (soll Arschloch zu jemandem gesagt haben)... wurde dann zwar fallengelassen aber eine Stellungnahme musste ich trotzdem schreiben.

greets

Dieser Beitrag wurde von wieselding bearbeitet: 12. August 2007 - 08:42

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