Hallo habe hier auf nem Microstar sys noch ne Home Version.
Dabei is noch ne recovery cd gewesen.
Wenn ich mir mit dem wf iso builder jetzt eine Vollwertige CD bastel, kann ich die dann problos mit dem microstar key installen?
mfg
max
P.s.: Auf dem microstar sys ist eine 2000er Lizenz im einsatz, also keien doppelnutzung
Seite 1 von 1
Xp Home Oem Verwenden.
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#2
geschrieben 08. August 2007 - 16:18
Ich denke Ja, obwohl ich es nie Probiert habe
Zufällig interessante Videos schauen? http://random-video.net !
#4
geschrieben 08. August 2007 - 20:06
Ich denke schon. Du verwendest immernoch die gleiche lizenz, die du ja "erworben" hastund verkaufst die modifizierte version ja nicht.
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#6
geschrieben 08. August 2007 - 20:32
Zitat
Hallo habe hier auf nem Microstar sys noch ne Home Version.
Dabei is noch ne recovery cd gewesen.
Wenn ich mir mit dem wf iso builder jetzt eine Vollwertige CD bastel, kann ich die dann problos mit dem microstar key installen?
Dabei is noch ne recovery cd gewesen.
Wenn ich mir mit dem wf iso builder jetzt eine Vollwertige CD bastel, kann ich die dann problos mit dem microstar key installen?
Hi, wenn du aus der Microstar XP Home CD eine Vollwertige machst und den Key auf einen andern PC verwenden möchtest ist das legal solange dieser nur an einem PC verwendet wird. Install klappt auch problemlos.
hab dies bei einem Siemens XP Version durch und die läuft nun auf einen selberbau PC.
Zitat
Ist das auch legal?
klar ist das legal solange died Lizenz nur auf 1 PC verwendet wird und ordnungsgemäß aktiviert wird.
Gruss Spoo
#7 _Look2Me_
geschrieben 08. August 2007 - 20:40
OEM-Version
UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen
Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert
wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf
diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion
durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt
worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung
des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...pos=0&anz=1
__________________________________________________
_____________________
10. Wie funktioniert die Übertragung von Lizenzen an Dritte?
Sofern Sie eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzen, können Sie Ihre Software an Dritte verkaufen. Die EULA sagt Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sie dürfen Microsoft-Software weder verleasen noch vermieten. Sie dürfen aber alle Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
!!!!! Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt zusammen mit einem Computersystem erworben, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von Microsoft nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULA selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben.
Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt unabhängig von einem Computersystem erworben oder enthält Ihre EULA keine Unbundling-Restriktion, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben. Vor der Übertragung Ihrer Rechte müssen Sie alle Kopien des Software-Produkts von Ihrem Computer entfernen. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen der EULAs zustimmen muss.
Quelle: http://www.seidl-software.com/lizenz_guide...grundregeln.htm
UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen
Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert
wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf
diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion
durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt
worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung
des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...pos=0&anz=1
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10. Wie funktioniert die Übertragung von Lizenzen an Dritte?
Sofern Sie eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzen, können Sie Ihre Software an Dritte verkaufen. Die EULA sagt Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sie dürfen Microsoft-Software weder verleasen noch vermieten. Sie dürfen aber alle Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
!!!!! Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt zusammen mit einem Computersystem erworben, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von Microsoft nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULA selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben.
Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt unabhängig von einem Computersystem erworben oder enthält Ihre EULA keine Unbundling-Restriktion, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben. Vor der Übertragung Ihrer Rechte müssen Sie alle Kopien des Software-Produkts von Ihrem Computer entfernen. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen der EULAs zustimmen muss.
Quelle: http://www.seidl-software.com/lizenz_guide...grundregeln.htm
Dieser Beitrag wurde von Look2Me bearbeitet: 08. August 2007 - 20:46
#9
geschrieben 09. August 2007 - 14:04
#11
geschrieben 12. August 2007 - 21:26
Hat es denn gefunzt? Oder noch nich ausprobiert? Hab nämlich das gleiche vor. :-)
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