Zitat (Look2Me: 05.08.2007, 17:54)
Also wieso kommst du jetzt mit "somit nicht zulässig" an?
siehe:
Zitat (kaptainlu: 05.08.2007, 12:05)
das ganze hat eigentlich nur den zweck, das wenn ich mal zuhause bin, sehen kann ob viel zu tun ist und somit schnell reagieren kann!
Das hat wohl nichts mit "Wahrnehmung des Hausrechts" zu tun, oder!?
somit ist die Überwachung unzulässig - Persönlichkeitsrechte bzw. schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter mal ganz bei Seite gelassen (das ist noch ein ganz heikles Thema)
Der Punkt - Einbinden auf die Homepage - sollte nur die Unzulässigkeit unterstreichen. Denn schon der Gedankenansatz hat wohl überhaupt nichts mit Wahrnehmung des Hausrechts zu tun.
Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 05. August 2007 - 17:49

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