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Kunde Zahlt Nicht. Was Nun?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 18:56

Info:

1.
ich habe einem kunden zum freundschaftspreis für sein restaurant flyer, speise- und getränkekarte, Poster so wie Logo erstellt. er war mit dem ergebnis sehr zufrieden und es handelte sich gelichzeitig um einen unschlagbaren freundschaftspreis von nur 200€ für 5 tage arbeit.

2.
nach dem die rechnung mehr als 40 tage überfällig war. habe ich die erste "freundschaftliche mahnung" geschrieben. die sich in etwa so anhört:

---------------------

Mahnung: ***********

Sehr geehrter Herr *********

sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, meine Forderung zur Zahlung anzuweisen. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag bis spätestens 26.07.2007 eingehend auf unser Konto.

[Rechnungsdetails + Mahnkosten]


---------------------

+ 5,50€ versandkosten und bearbeitungskosten die so in meiner AGB festgelegt sind

er hat immer noch nicht bezahlt. da mir das noch nicht passiert ist weiß ich nicht was jetzt der nächste schritt wäre ?!?!


Fragen:
1. was ist die vorraussetzung das ich mit inkasobüro drohen darf?
2. soll jetzt erstmal eine agressivere Mahnung folgend und wie sollte sich die anhören?
3. lohnt sich ein rechtsstreit wegen 200€ und wie sind meine erfolgschancen?
4. kann ich auf nichtnutzung meiner erbrachten Leistung (flyper, speisekarten, usw.) fordern?
5. soll ich beweis fotos für das gericht machen das meine produkte genutzt werden?

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#2 Mitglied ist offline   unwissender04 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:12

Hi,

ich würde ihm eine zweite Mahnung senden,die er binnen 7Werktage zu begleichen hat,andernfalls halt die Drohung mit dem Inkassobüro.

Die Auflagen/Vorraussetzungen von einem Inkassobüro kenne zwar nicht genau,solltest die aber mit deinen zwei Mahnungen erfüllt haben.

Bei uns im Malerhandwerk hat die Innung extra eine Abteilung eingerichtet, die sich so etwas annimmt.

Wie das mit den entstandenen Kosten ist, weiss ich nicht genau,denke aber das du nichts zahlen musst,da das Büro die Kosten immer den Schuldner zu Last legt.



MfG

Stephan

Edit

Kannst dich ja mal ein wenig schlau lesen Inkassobüro

Dieser Beitrag wurde von unwissender04 bearbeitet: 27. Juli 2007 - 19:17

- - - Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott - - -

#3 Mitglied ist offline   Cryson 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:17

Es müssen mindestens 3 Mahnungen verschickt werden, bevor ein Inkassounternehmen beauftragt werden darf. Nach 3 Mahnungen darf auch erst Anzeige erstattet werden. Jede mahnung muss eine Frist von mindestens 7 tagen haben.

Zahlen musst du nichts, da deine Chancen gut stehen das du gewinnst.
In dem Fall muss er alle Kosten zahlen.

Leistung + Inkassounternehmen + Gerichtskosten

Und das wird teuer :wink:
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#4 Mitglied ist offline   gizzle 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:18

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

ansonsten kann ich dir mediengestalter.info sehr ans Herz legen!

#5 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:19

Hi,
schon mal versucht den guten einfach mal anzurufen?

Wirkt bei uns oft wahre Wunder
wenn einer vergessen hat zu bezahlen.

Hab die Erfahrung gemacht,
das schriftliche Standardmahnungen einfach ignoriert werden.

Wenn man dann aber persönlich mit dehnen tel.
geht es in 8 von 10 Fällen ziemlich schnell......

saw
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#6 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:19

denkst du das man schon in der zweiten mahnung unangenehm werden sollte?


ich schicke naütlrich den zweiten brief als einschreiben mit rückantwort. ich glaube das kostet so um die 5€. die ich in meinen mahnkosten berücksichtige

ich will ihm eigentlich auch schon jetzt mit der zweiten mahnung drohen. weil mir das zu blöd ist wegen 200€ mich mehrfach an den PC zu setzten und mahnungen zu schreiben. ich bin doch kein clown ^^

[EDIT]

drohe ich jetzt lieber mit mahnverfahren oder inkasse büro?!? :wink:

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 27. Juli 2007 - 19:21


#7 Mitglied ist offline   Cryson 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:20

Gesetz ist Gesetz.
auch du musst dich daran halten :wink:
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#8 Mitglied ist offline   Rudi99 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:21

Kannst Du denn den Auftrag korrekt nachweisen? (Wird ja unter Freunden manchmal ohne detaillierte Vereinbarung getroffen und unter Handelsunternehmen gelten ja auch mündliche Vereinbarungen...)

#9 Mitglied ist offline   Chardonnay 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 19:44

Setze ihm noch eine Woche Frist. Sollte er nicht bezahlen wirst du zur Durchsetzung deiner Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Dieser Beitrag wurde von Chardonnay bearbeitet: 27. Juli 2007 - 19:45


#10 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 20:11

Beitrag anzeigenZitat (Chardonnay: 27.07.2007, 20:44)

Setze ihm noch eine Woche Frist. Sollte er nicht bezahlen wirst du zur Durchsetzung deiner Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


auch da muss er sich an die 3 Mahnungen-Regel halten

gibts denn überhaupt einen Vertrag/Auftrag?

edit: es gibt auch Firmen bei denen gehört es zur Firmenpolitik, Rechnungen erst nach der 3. Mahnung zu zahlen um so die Zinsen für das Geld noch zu bekommen, wenn man bedenkt das eine Firma so mindestens 21 Tage länger Zinsen für alle Aufwendungen bekommmen, kommt schon einiges zusammen

Dieser Beitrag wurde von schrämp bearbeitet: 27. Juli 2007 - 20:14

I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.


#11 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 20:24

nein. wir haben alles schrift festgehalten. also kostenvoranschlag und auftragsannehme... mit genug zeugenjetzt wirds geilich hab freundlich angerufen.... erst hat er mir die schuld gegeben, weil ein italinisches wort in der speisekarte falsch ist und er hätte deswegen nicht bezahltUND DAS... obwohl ich in den 10 seiten ungelogen 30 deutsch und 10 italienische fehler korrigiert habe, obwohl ich kein italienisch kann... UND... ihm vor der auftragsabnahme aufgefordert hat, noch mal alles zu prüfen da ich für fehler die man später findest nicht haftbar bin... steht auch in meinen AGB die sich auf der rückseite befindendann hat er die zweite ausrede nachgeworfen das er zahlungsschwierigkeiten hat. sowas lass ich aber nicht gelten nach dem er mich versucht zu verschaukelnder bekommt jetzt ein einschreiben und der soll ruhig meinem anwalt ein bisschen kohle geben. so ein idiotmorgen mach ich im restaurant beweis fotos... wo ich die zeitung an das bild hanlte. damit man sieht das das schon seit 2 monaten benutztso ein idiotdann meinte er am schluss, er zahlt es. es wäre kein problem. aber erst wenn er aus dem WINTER urlaub zurück kommt und nach dem ich sein fehler korrigiert habeaber ich habe natürlich noch seine orginalvorlage mit den 40 rechtschreibfehler. mal schauen wie das die richterin findet

Beitrag anzeigenZitat (schrämp: 27.07.2007, 21:11)

auch da muss er sich an die 3 Mahnungen-Regel haltengibts denn überhaupt einen Vertrag/Auftrag?edit: es gibt auch Firmen bei denen gehört es zur Firmenpolitik, Rechnungen erst nach der 3. Mahnung zu zahlen um so die Zinsen für das Geld noch zu bekommen, wenn man bedenkt das eine Firma so mindestens 21 Tage länger Zinsen für alle Aufwendungen bekommmen, kommt schon einiges zusammen
es gibt keinen unterschrieben auftrag. aber 20 zeugen. druckerei, angehörige, freunde von mir. es gibt eine rechnung und ein kostenvoranschlag. ab morgen gibts auch beweis fotos das er es nutzt

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 27. Juli 2007 - 20:22


#12 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 27. Juli 2007 - 20:29

würde ihm sagen das er 5 Tage Zeit hat die gesammte Summe zu bezahlen und erst dann
wenn er nicht zahlt, ging es zum Anwalt.

Vielleicht ist er ja so intelligent und erspart sich die Kosten,
und dir den Ärger und die Rennerei.

Kenn den ..ei.. schon zu genüge.
Das kann sich wenn die es drauf anlegen
in die Ewigkeit ziehen...... :wink: ;) ;) ;)

saw
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#13 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 28. Juli 2007 - 10:53

ob sich das in die ewigkeit zieht ist mir egal. sie haben ja die wahl... entweder zahlen sie... oder sie zahlen das dreifache wenn sie die anwaltskosten noch berappen müssen


ich schreib jetzt die zweite etwas agressivere mahnung. die erste war ja freundlich

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